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Martina Holzner

SPD 13.03.2024 Sitzungen 17/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Landtag des Saarlandes kommen heute zu einer Plenarsitzung zusammen. Eine Plenarsitzung ist das Herzstück unserer parlamentarischen Arbeit. Hier beraten wir Gesetze, bringen Anträge ein oder beschließen den Haushalt des Landes. Hier wollen alle Abgeordnete, die ihre Arbeit ernst nehmen, anwesend sein und sind es auch. Aber was passiert eigentlich, wenn eine Abgeordnete, die gerade ein Kind geboren hat, nicht an einer Sitzung des Landtags teilnehmen kann? Denn dazu ist sie ja per Gesetz und Geschäftsordnung des Landtages verpflichtet. Bislang hat sie in diesem Fall die Möglichkeit gehabt, sich krankzumelden und sich damit beurlauben zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer gerade ein Kind zur Welt gebracht hat, ist nicht krank. Sie befindet sich auch nicht im Urlaub. Sie befindet sich im Mutterschutz. (Beifall von der SPD.) Der Mutterschutz wurde in Deutschland eingeführt, um zu vermeiden, dass die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Anforderungen der Arbeitswelt gefährdet werden. Diese besondere Zeit wird also gesetzlich besonders geschützt und es gibt wohl kaum eine Regelung, die eine so hohe Akzeptanz in unserer Gesellschaft genießt. Der Mutterschutz ist eine historische Errungenschaft, um die uns viele Länder in der Welt immer noch beneiden. Es ist eine Schande, dass es immer noch Länder gibt, wo Mütter direkt nach der Geburt dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stehen müssen. (Beifall von der SPD.) Für Abgeordnete gilt diese gesetzliche Mutterschutz-Regelung nicht. Das hat Gründe, weil die rechtliche Stellung einer Abgeordneten anders ist als die einer Angestellten. Das ist auch völlig in Ordnung. Aber ich bin überzeugt, dass die Menschen Verständnis dafür haben, dass auch eine Abgeordnete nicht wenige Tage nach einer Entbindung an einer Plenarsitzung teilnimmt. In der Konsequenz bedeutet das aber, dass sich eine Abgeordnete dann krankmelden muss. Das wird doch der Sache nicht gerecht und ist nicht modern. Das werden wir heute ändern. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Denn so, wie unsere Gesellschaft sich verändert hat, hat sich auch der saarländische Landtag verändert. Während man früher - verzeihen Sie mir! - fast nur Männer mittleren Alters im Landtag gesehen hat, ist er heute so jung und weiblich wie noch nie. Das ist ein Grund zur Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) (Abg. Holzner (SPD)) Wir sagen immer, wir wollen 1 Million Saarländerinnen und Saarländer werden. Ich kann für die SPD-Fraktion sagen, wir haben in dieser Legislatur schon drei Abgeordnete gehabt, die tatkräftig dazu beigetragen haben oder beitragen werden. Auch an dieser Stelle herzlichen Glückwunsch an die frischgebackenen Eltern und ein herzliches Willkommen an die kleinen Erdenbürger! Wir freuen uns darauf, euch aufwachsen zu sehen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Selbstverständlich ergeben sich aus diesem freudigen Ereignis dann auch Fragen zur Teilnahmepflicht kurz nach der Geburt, zur Frage, wer das Kind betreut, wenn es sich gar nicht anders organisieren lässt, aber auch, was man macht, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird. Wir sind davon überzeugt, dass wir in solchen Fällen einen klaren, modernen und transparenten Umgang brauchen. Wir führen deshalb zwei Regelungen ein, die in solchen Fällen eine Befreiung von der Teilnahmepflicht an Plenarsitzungen vorsehen. Praktisch läuft das dann so, dass die Präsidentin künftig Abgeordnete auf Antrag für einzelne Plenarsitzungen befreien kann oder in der Zeit des Mutterschutzes von der Teilnahmepflicht befreien muss. Das gibt frischgebackenen Eltern oder pflegenden Angehörigen Sicherheit in herausfordernder Lebenslage. Ganz generell finde ich, steht uns auch als Landtag dies gut zu Gesicht. Wir sind ein modernes Parlament, das sich und seine Regelungen an gesellschaftliche Entwicklungen anpasst. Das machen wir transparent, öffentlich und nachvollziehbar. (Beifall von der SPD.) Wir gehen auch keinen saarländischen Sonderweg. Ähnliche Regelungen wurden bereits in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen getroffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Mandat zu fördern. Ich bin stolz darauf, dass wir diese Änderungen zusammen mit der CDU auf den Weg bringen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe als Volksvertreterinnen und Volksvertreter, die Realitäten des Lebens anzuerkennen und auch unsere eigene Arbeitsweise im Parlament so auszugestalten. Es geht hier nicht nur um das Wohl der Abgeordneten und ihrer Familien, sondern auch um ein deutliches Signal, das wir als Landtag an die Gesellschaft senden, ein Signal, das sagt: Ja, wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Familien heute stehen. Wir sind als Parlament bereit, unsere Strukturen so anzupassen, dass jeder und jede Einzelne diesen Herausforderungen gerecht werden kann. Wir zeigen damit, dass der Landtag des Saarlandes Gleichberechtigung und familiäre Verantwortung nicht nur propagiert, sondern auch praktisch umsetzt. Die neuen Regelungen ermöglichen es allen Abgeordneten, unabhängig von ihrer persönlichen Situation ihre Aufgabe als Parlamentarierinnen oder Parlamentarier mit voller Hingabe zu erfüllen, ohne dabei das Wohlergehen ihrer Familie zu vernachlässigen. Denn eines ist auch klar, das Mandat muss weitergeführt werden, die Frage ist nur, wie. Ich bin überzeugt, wenn wir offen damit umgehen, wie wir es heute tun, dann stärken wir das Vertrauen in die Institution Landtag und senden ein klares Signal. Politik und Familienverpflichtungen lassen sich vereinbaren. Die Demokratie braucht Menschen, die mitten im Leben stehen. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)

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