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Sebastian Schmitt

SPD 13.03.2024 Sitzungen 17/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zunächst möchte ich feststellen, dass ich die Aussage von Energieminister Jürgen Barke, dass das Nordsaarland beträchtliches Potenzial hat, nur unterstreichen kann. Vielen herzlichen Dank für diese schöne Anmerkung. (Lachen und Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, zur Zukunftssicherung unseres Saarlandes sind die Energiewende und auch die energetische Transformation ein wesentlicher Schlüsselfaktor. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute hier in Erster Lesung über ein Gesetzespaket mit drei Gesetzentwürfen sprechen dürfen, mit dem das Saarland sich vor den Herausforderungen der Energiewende nicht wegduckt, sondern sie annimmt und aktiv gestalten möchte. Daher schon jetzt ein herzliches Dankeschön an Minister Jürgen Barke und das Wirtschaftsministerium sowie Ministerin Petra Berg und das Umweltministerium für die federführende Ausgestaltung dieses Gesetzespakets. (Beifall von der SPD.) Mit diesem Gesetzespaket zeigen wir als Saarland, dass wir die Energiewende ernst nehmen. Sie erinnern sich sicherlich noch alle, wie wir in diesem Saal immer wieder die Sorgen über die Sicherheit der Energieversorgung und die steigenden Energiepreise thematisiert haben. Ja, diese Themen sind weiterhin von Bedeutung. Doch wie sieht es eigentlich im Moment bei diesen Themen in Deutschland aus? Die Temperaturen beginnen gerade erst wieder, etwas anzusteigen. Die ersten Sonnentage zeigen sich und der Winter verabschiedet sich leise. Der meteorologische Frühlingsanfang war bereits am 1. März. Der kalendarische Frühlingsanfang steht uns am 20. März ins Haus. Dennoch sind die Gasspeicher in Deutschland zu 67 Prozent gefüllt. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Zur Abfederung der Energiepreise wurde auch nach Tankrabatt und 9 ‑ Euro ‑ Ticket ein ganzer Strauß an Maßnahmen umgesetzt, den wir nahezu bei allen Punkten in diesem Haus breit diskutiert haben. Ich erinnere dabei nur an die Energiepreisbremse, den Kinderbonus oder die Energiepauschalen. Doch wo liegen wir gerade? - Ja, die Energiepreise sind in der Langzeitbetrachtung sukzessive angestiegen und auf einem hohen Niveau. Doch manchmal lohnt es sich auch, den Blick ins Detail und damit in einen kürzeren Betrachtungszeitraum zu lenken. Der Strompreis für Neukunden liegt derzeit bei rund 25,8 ct/kWh für Privathaushalte. Damit kostet Strom noch ungefähr 69 Prozent des Preises, der bei Kriegsbeginn in der Ukraine am 24. Februar 2022 zu verzeichnen war. Auch der Blick auf die Gaspreise zeigt, dass nicht nur die Phase der exorbitant gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges in der Statistik überwunden ist, sondern der Preis sogar noch darunterliegt. Der Gaspreis für Neukunden liegt bei rund 6,6 ct/kWh und damit bei ungefähr 53 Prozent des Preises bei Kriegsbeginn. Deshalb ist es nur folgerichtig, sich jetzt noch intensiver dem dritten Handlungsfeld, dem Ausbau der erneuerbaren Energien, zu widmen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung in Deutschland lag im vergangenen Monat Februar 2024 bei 60,1 Prozent. Zu diesem für die kältere Jahreszeit sehr erfreulichen Wert trägt die Windenergie 40,4 Prozent, die Solarenergie 5,8 Prozent und die Biomasse 8,7 Prozent bei. Zum Vergleich: Erdgas kommt auf 15,5 Prozent, Braunkohle auf 15 Prozent und Steinkohle auf 5,7 Prozent. Die Ausbaubilanz des Jahres 2023 kann sich deutschlandweit sehen lassen. Mehr als 1 Million Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von 14.283 MW wurden installiert. Im Saarland wurden 150 MW in Betrieb genommen. Unter Berücksichtigung dieses Zubaus waren im Dezember vergangenen Jahres im Saarland mehr als 41.500 Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 850 MW an Fotovoltaikleistung installiert, davon rund 510 auf Gebäuden und 320 auf Freiflächen. Mehr als 90 Prozent der Anlagen sind privat aufgestellt. Damit leistete Fotovoltaik einen Beitrag von 60 Prozent an der installierten Leistung aller erneuerbaren Energieträger im Saarland. Der Energiefahrplan 2030 aus dem Jahr 2021 legt für 2025 einen Zubau von 500 MW fest, beziehungsweise für 2030 einen Zubau von 750 MW im Vergleich zum Ausgangsjahr 2021. Darüber hinaus wurden bundesweit 826 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 3.579 MW zugebaut. Im Saarland wurden 6 Anlagen mit 24 MW zugebaut. Damit waren zum Jahresende 217 Windräder mit einer Leistung von 540 MW am Netz. 11 Windparks mit 23 Windrädern und einer Gesamtleistung von 140 MW befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren. 8 Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 35 MW sind genehmigt, jedoch derzeit noch nicht errichtet. Die Windenergie leistet damit einen Anteil von etwa 38 Prozent an den erneuerbaren Energieträgern im Saarland. Der Energiefahrplan definiert für 2025 einen Zubau von 250 MW beziehungsweise für 2030 einen Zubau von 500 MW im Ver- (Abg. Schmitt (SPD)) gleich zum Jahr 2021 als Zielmarke. Zum Vergleich: Biomasse mit 13 MW und Wasserkraft mit 18 MW kommen auf rund je 1 Prozent Anteil an den erneuerbaren Energieträgern im Saarland. Wie weit sind wir bei den gesetzten Zielmarken? Hinsichtlich des Zielwertes 2025 aus dem Energiefahrplan ist beim PV-Ausbau mit aktuell 250 MW Zubau etwa nach der Hälfte der Zeit die Hälfte des Zwischenzieles erreicht. Mit Blick auf die Marke 2030 sind wir mit einer Zielerreichung von 33 Prozent auf einem guten Weg. (Beifall bei der SPD-Fraktion.) Bei der Windkraft sind wir mit der aktuell 33 MW Zubau nach der Hälfte der Zeit hingegen erst bei 13,2 Prozent des Zwischenzieles 2025 angelangt. Hinsichtlich des Zieles 2030 liegt die Zielerreichung sogar erst bei 4,4 Prozent. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass insbesondere beim Windzubau noch deutlich Luft nach oben ist, wenn die Ziele wie geplant erreicht werden sollen. Die Landesregierung tut gut daran, den Turbo für erneuerbare Energien einzulegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD-Fraktion.) Es ist also klar: Zur Erreichung der Klimaschutzziele und Bewältigung der Energiewende sind umfangreiche Anstrengungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Dabei befindet sich das Saarland in einer vergleichbaren Ausgangslage wie andere Länder. So plant zum Beispiel Brandenburg eine Quote der Erneuerbaren von 100 Prozent bis 2030, was den Stromverbrauch angeht. Auch Rheinland-Pfalz will den eigenen Strombedarf bilanziell bis 2030 zu 100 Prozent aus Erneuerbaren bedienen. Mecklenburg-Vorpommern geht sogar noch einen Schritt weiter und will bis 2035 den gesamten Energiebereich der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Energiequellen decken. Studien haben die unzureichende Verfügbarkeit von rechtswirksam ausgewiesenen Flächen sowie die Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung als zentrale Hemmnisse des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie an Land, identifiziert. An diesen Stellen setzt das vorliegende Gesetzespaket an, um die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, nämlich das Saarländische Flächenzielgesetz, das Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz und die Änderung des Landeswaldgesetzes. Das sind die normativen Pfeiler für die Energiewende im Saarland. (Beifall bei der SPD-Fraktion.) Ich werde zunächst auf einige Aspekte des Energiepakets eingehen. Meine Kollegen in der weiteren Aussprache werden sowohl zum Thema Landeswaldgesetz, aber sicherlich auch zum Thema Biomasse noch weitere Aspekte beleuchten. Das Saarländische Flächenzielgesetz dient der Umsetzung - wie Herr Minister Barke bereits erwähnt hat - des am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Mit diesem Bundesgesetz wird festgelegt, dass die Länder verbindliche quantitative Flächenziele festzulegen haben. Für das Saarland gilt bis Ende 2027 der eben genannte Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landesfläche sowie bis Ende 2032 ein Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent. Das Saarland beabsichtigt jedoch, diese Verpflichtung noch früher zu erfüllen, denn im Energiefahrplan 2030 wurde bereits eine Zielvorgabe von insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis Ende 2030 definiert. Die Planungshoheit liegt im Saarland seit 2011 bei den Kommunen. Daher ist das Herunterbrechen der Flächenziele auf kommunale Planungsträger durch ein Landesgesetz die effektivste und vor allem schnellste Möglichkeit, die Erreichung der Flächenbeitragswerte sicherzustellen. Nicht zuletzt wissen die Planungsträger vor Ort meist auch am besten, wie die Gegebenheiten vor Ort sind. Die Landesregierung hat eine Windflächenpotenzialstudie erstellen lassen. In der Studie wurden bereits fünf verschiedene Konfliktrisikoklassen abgebildet und die unterschiedlichen Realisierungswahrscheinlichkeiten entsprechend bei der Festlegung der kommunalen Teilflächenziele berücksichtigt. Aufgrund dieser wissenschaftlichen Betrachtung variierten die Teilflächenziele zwischen 0 und 10,18 Prozent und hätten für das Saarland insgesamt einen Flächenbeitrag von 3,19 Prozent ergeben. Anschließend wurden die Teilflächenziele pauschal auf 90 Prozent reduziert, um mögliche lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen, die noch nicht in den Betrachtungen der Studie abgebildet werden konnten. Letztlich wurde zur Erreichung einer ausgewogenen Verteilung der Zielvorgaben zwischen den Kommunen und Regionen des Landes ein Deckel in Höhe von 3,46 Prozent eingebaut, sodass am Ende ein Flächenbeitrag des Saarlandes in Höhe von 2,0 Prozent erreicht wird. Die kommunalen Teilflächenziele bis 2027 beziehungsweise 2030 sowie die entsprechenden Flächenbeiträge der Kommunen in Hektar sind im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten und auf alle saarländischen Kommunen heruntergebrochen. Die Potenzialstudie und deren Ergebnisse werden sicherlich eine wichtige Orientierungshilfe für die Kommunen bei deren Entscheidung sein. Es ist bei solch komplexer Thematik auch richtig und wichtig, die Kommunen bei entsprechenden Entscheidungen nicht allein zu lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD-Fraktion.) Mit dem Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen im Saarland, das Saarländi- (Abg. Schmitt (SPD)) sche Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG), soll das eingangs erwähnte Hemmnis der unzureichenden Akzeptanz für Projekte erneuerbarer Energien angegangen werden. Sowohl die wissenschaftlichen Studien im Rahmen der Akzeptanzforschung wie auch vergleichbare Beteiligungsgesetze in Ländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass gesetzliche Beteiligungspflichten einen wichtigen Beitrag zur Annahme entsprechender EE-Projekte leisten können. Darüber hinaus ist weiteres Ziel, die regionale Wertschöpfung zu steigern und gemeinwohlorientierte Projekte in Städten und Gemeinden zu ermöglichen. Zunächst sieht der Gesetzentwurf als ersten Schritt vor - Minister Barke hat es erwähnt -, die Vorhabenträger zu verpflichten, sich mit den jeweiligen Kommunen für ihre Vorhaben auf eine individuelle Beteiligungsvereinbarung zu einigen. Ein solcher Nachweis ist der zuständigen Behörde binnen eines Jahres vorzulegen, sodass tatsächlich ein gewisser Anreiz geschaffen wird, individuell auf die Gegebenheiten in der Kommune, wie sie vor Ort vorzufinden sind, einzugehen und entsprechende Beteiligungsvereinbarungen zu schließen. Beispiele können eine Projektgesellschaft sein, eine finanzielle Beteiligung durch Anlageprodukte, lokale Stromtarife oder sonstige Finanzierungsmöglichkeiten. Sofern in der Frist keine Beteiligungsvereinbarung geschlossen wird, sieht der Gesetzentwurf als zweiten Schritt die automatische Pflicht zum Angebot einer Ersatzbeteiligung vor. Dabei sind entsprechend der Kann-Regelung aus § 6 EEG 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde verpflichtend an die Kommune zu zahlen. Sollte auch dies nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, greift im dritten Schritt auf Antrag der Kommune das Instrument der erhöhten Ausgleichsabgabe. Diese ist, wie bereits erwähnt, in Höhe von 0,8 ct/kWh an die Gemeinde zu entrichten. Die Einnahmen aus den Beteiligungsformen unterliegen einer Zweckbindung. Das ist auch gut so, denn die Zweckbindung für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz der jeweiligen erneuerbaren Energieträger ist sinnvoll, um gerade diese Hemmnisse, die uns die Studien im Rahmen der Akzeptanzforschung zeigen, auch beheben zu können. Es fallen beispielsweise die Aufwertung des Ortsbildes, Energieeinsparmaßnahmen, Informationsangebote, die Förderung von Vereinen im Bereich Kultur oder Bildung sowie Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung oder im Bereich Klimaschutz oder Klimaanpassung darunter. Meine Damen und Herren, das Saarland steigt mit dem Saarländischen Gemeindebeteiligungsgesetz in die nächste Runde des Pokals um die Akzeptanzsteigerung für erneuerbare Energien auf. Sowohl zum Flächenzielgesetz als auch zum Gemeindebeteiligungsgesetz wie auch zum Landeswaldgesetz freue ich mich in den nächsten Wochen auf den umfassenden Austausch mit Vereinen, Verbänden, Organisationen im parlamentarischen Verfahren der jeweils betroffenen Ausschüsse. Ich bin gespannt auf den Dialog. Ich bitte Sie um Zustimmung zu den jeweiligen Gesetzentwürfen in Erster Lesung. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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