landtag-saar.de ↗

Barke

13.03.2024 Sitzungen 17/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir befinden uns in diesem Land in einer tiefgreifenden Transformation. Wir werden in den nächsten Jahren erleben, dass diese Transformation dazu beitragen wird, dass es umfassende Veränderungen geben wird, die die Zukunft prägen werden, und diese Veränderungen werden unausweichlich sein. Gerade diese Kombination aus notwendigem Veränderungsdruck und der damit verbundenen Unausweichlichkeit ist eine Kombination, die durchaus in der Bevölkerung Verunsicherung hervorrufen kann und es ja schon tut, was wir an der Entwicklung des aktuellen gesellschaftlichen Diskurses bei diesem Thema sehen können. Aber die Transformation ist alternativlos, um den Wohlstand in diesem Land zu sichern, um starke Infrastrukturen zu erhalten und um die Lebensqualität in Stadt und Land für uns heute, aber auch für die Generationen nach uns dauerhaft zu sichern. Ein ganz entscheidender Faktor bei dieser gelingenden Transformation ist die erfolgreiche Energiewende. Davon werden unter anderem auch immer häufiger Ansiedlungen in diesem Land abhängig werden, denn wir wissen aus vielen Ansiedlungsgesprächen, die wir führen: Wenn wir keine grünen Energiekonzepte anbieten können, dann interessiert sich auch keiner mehr für unseren Standort, weil in der Regel alle Produzenten von Produkten gefordert sind, CO₂-neutral an ihre Kunden in welcher Kette auch immer zuliefern zu können. Insoweit ist das auch für den Wirtschaftsstandort Saarland eine ganz herausragende und wichtige Aufgabe, dass wir das zum Gelingen führen. Wir wollen 2035 in Deutschland unseren Strom fast ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugen, und ohne Flächen für Windkraftanlagen wird das sicherlich nicht funktionieren. Der Windkraft kommt hier eine ganz besondere Bedeutung zu, weil ihr Potenzial bezogen auf den Hektar Fläche, der dafür in Anspruch genommen wird, deutlich höher ist als bei der Fotovoltaik, aber natürlich spielt auch die Fotovoltaik an dieser Stelle eine ganz herausragende Rolle, das will ich betonen. Wir bringen heute ein Gesetzespaket ein mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und dem Gemeindebeteiligungsgesetz, später noch die Änderungen im Landeswaldgesetz, die die Kollegin Berg einbringen wird, um der Energiewende in diesem Land zum Erfolg zu verhelfen. Ausgangspunkt war das Bundesgesetz, das die Flächenziele für den Windenergieausbau im Bund definiert und auf die Länder heruntergebrochen hat. Damit ist dem Saarland ein Flächenziel zugeordnet worden, nämlich 1,1 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2027 und 1,8 Prozent bis zum Ende 2030. Wir wollen aber mehr und wir wollen schneller sein, denn wir müssen als kleines und von Industrie geprägtes Land ambitioniert sein. Der Energiehunger in diesem Land wird enorm steigen. Alleine durch die grüne Transformation der Stahlindustrie wird sich der Stromhunger dieses Landes von etwa 8 auf 16 TWh - und wahrscheinlich bei Wachstum, das wir ja alle wollen, auch noch weiter - vergrößern. Deshalb müssen wir als Industrieland alle Potenziale nutzen. Deshalb haben wir uns in diesem Land neben den vorgegebenen Flächenzielen des Bundes die Aufgabe gegeben, ein 2 ‑ Prozent ‑ Ziel bezogen auf die Landesfläche zu erreichen. Das ist ambitioniert, vor allem auch deshalb, weil wir am Ende nicht an den Bundeszielen als Vorgabe gemessen werden, sondern an den Zielen, die wir uns in eigenen Gesetzen selbst setzen. Da ist der Gestaltungswille groß und der Mut für die Umsetzung, der dazugehört, ist bei uns auch vorhanden. Mein Ziel ist es, aus unserer Region einen zukunftsorientierten, attraktiven, wettbewerbsfähigen Standort im Herzen Europas zu machen, und da gehören die erneuerbaren Energien eben dazu. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, den ich heute hier ins parlamentarische Verfahren einbringen darf, brechen wir dieses Landesziel auf die kommunale Ebene herunter. Für jede Kommune wird ein Teilflächenziel festgelegt, diese ergeben in Summe das Flächenziel des Landes. Grundlage für diese kommunalen Teilflächenziele war eine Potenzialstudie nach dem Vorbild der Bundesstudie; wir haben uns im Übrigen auch der gleichen Gutachter bedient. Dabei wurde ein theoretisches Potenzial im Saarland ermittelt sowie die gegebenen Restriktionen wie Siedlungsgebiete, Flugsicherung, Natur und Artenschutz, aber auch militärische Schutzbereiche in diese Planungen mit einbezogen. Am Ende wurde ein sehr großes Nord-Süd-Gefälle im Saarland deutlich, denn die Potenziale im Norden des Landes sind deutlich höher, das sehen wir auch schon beim aktuellen Windkraftausbau. Damit wir die Gemeinden im Norden nicht überfordern, haben wir bei der Zuordnung der Flächenziele einen Deckel von 3,46 Prozent eingezogen. Das heißt, die Summe der auf die Gemeinden runtergebrochenen Flächenziele ergibt dann am Ende mit dem Deckel von 3,46 eine Gesamtzielerreichung von 2 Prozent. Damit werden Gemeinden wie Losheim, Mettlach oder Ottweiler entlastet. Sie leisten aber auch weiterhin einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung dieser Zielwerte. Und wenn sie denn wollen, ist es ihnen unbenommen, über den Deckel hinaus in den Windkraftausbau in ihren Gemeinden zu investieren. Durch das Herunterbrechen auf die kommunale Ebene bleibt die Planungshoheit in der kommunalen Zuständigkeit. Mir ist aber bewusst, dass wir die Kommunen an dieser Stelle in umfassender Art und Weise fordern, denn sie stehen vor großen Herausforderungen. Deshalb habe ich eine Vielzahl von Veranstaltungen durchgeführt mit allen kommunalen Vertretern, den Bürgermeisterinnen, den Bürgermeistern, Bauamtsvertretern, aber auch mit der Energiewirtschaft. Unabhängig von der Frage, dass wir im Gesetz jetzt die notwendigen Flächenziele festschreiben, gehört zum Gelingen der Energieproduktion am Ende auch, dass wir parallel zum Aufbau von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen dafür sorgen, dass in einem synchron stattfindenden Netzausbau auch sichergestellt wird, dass die erzeugte Leistung über die Netze transportiert und zum Gelingen des Umbaus beitragen kann. Gemeinsam mit dem Flächenbedarfsgesetz legen wir das Gemeindebeteiligungsgesetz vor. Die Vorhabenträger von neuen Anlagen werden beim Repowering von Anlagen verpflichtet, mit den jeweiligen Gemeinden Beteiligungsvereinbarungen abzuschließen. Das heißt, wir stellen nicht darauf ab, dass pauschal 2 ct/kWh an Gemeinden abgeführt werden, sondern wir geben den Gemeinden die Möglichkeit, auf vielfältige Art und Weise, etwa zur Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften, Energiegesellschaften, aber auch über vergünstigte lokale Stromtarife sowie durch Beteiligung an Anlagen selbst in Beteiligungsvereinbarungen mit Vorhabenträgern zu regeln, von welchem Umsetzungsmodell man sich etwas verspricht. Die Basis sind die 2 ct/kWh. Sollten Projektträger nicht bereit sein, ihrer Verpflichtung dort nachzukommen, wie wir es in der Vergangenheit erlebt haben, werden wir einen Mechanismus implementieren, dass verpflichtend Abgaben gezahlt werden müssen, wenn es zu keiner Vereinbarung kommt. Wenn es durch wiederholtes Auffordern auch nicht zu Vereinbarungen kommt, kann auch eine 8 ct/kWh Ausgleichsabgabe beantragt werden, die in die Umsetzung gebracht wird. Wir lassen damit den Gemeinden Raum für die individuelle Lösung in ihrer Gemeinde und werden dem Interesse der Gemeinden vollumfänglich gerecht, im Rahmen ihrer Planungshoheit Gestaltungsspielraum ausfüllen zu können. (Beifall von der SPD.) Wir verankern in diesem Gesetz aber auch die Verpflichtung, dass die Abgaben der Projektbetreiber am Ende in gemeinnützige Projekte in der Gemeinde investiert werden. Dieses Beteiligungsgesetz hat im Kern zum Ziel, die Akzeptanz für Windkraft zu steigern. Das geht nur, wenn viele Bürgerinnen und Bürger spüren, dass das Ganze durch die Verbesserung von Infrastrukturen bei ihnen ankommt, auch diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht in der Lage sind, sich an Energiegesellschaften oder Energiegenossenschaften zu beteiligen. Wir versprechen uns davon, dass die Akzeptanz für die Maßnahmen steigt, dass wir mit weniger Widerständen zu rechnen haben und der schnelle Ausbau an diesem Ende dann auch gelingt. Die Energiewende ist nicht mehr verhandelbar, sondern ist eine ökonomische und ökologische Notwendigkeit. Mit dem vorliegenden Gesetzespaket erhöhen wir die Planbarkeit des Windenergieausbaus, tragen zur Akzeptanzsteigerung bei und helfen dadurch auch, die Prozesse zu beschleunigen. Das ist genau das, was wir in der Transformation brauchen, wir brauchen Geschwindigkeit und die Akzeptanz in der Bevölkerung für ein gutes Gelingen. Ich freue mich auf die Aussprache zu diesem Gesetzespaket. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Protokoll ↗