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Stephan Toscani

CDU 13.03.2024 Sitzungen 17/23

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir dürfen es nicht hinnehmen, wenn in Deutschland das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird. Das ist vollkommen unstreitig. Ja, die Kunst ist frei. Die Künstlerinnen und Künstler sind es auch, aber Antisemitismus, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, ist von der Kunstfreiheit nicht gedeckt. (Abg. Commerçon (SPD): Ja!) Erst recht nicht darf dafür auch noch Steuergeld ausgegeben werden. Auch das ist vollkommen unstreitig. Deshalb bin ich dafür, dass Antisemitismusklauseln in die staatliche Kulturförderung aufgenommen werden. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Schleswig-Holstein haben es vorgemacht. Vielleicht wäre dann auch das unrühmliche Trauerspiel zu vermeiden gewesen, wie wir es jetzt im Saarland erleben. Um dieses Thema geht es nämlich in der heutigen Debatte gar nicht. Worum es in der Aktuellen Stunde heute geht, ist das unprofessionelle Agieren der Kultusministerin und das unprofessionelle Agieren der Stiftungsvorständin. Darum geht es in der heutigen Debatte! Punkt 1: Die Absage der Ausstellung. Diese ist bis heute nicht seriös aufgearbeitet. Ich erinnere daran, was unser Beauftragter für Jüdisches Leben, Professor Rixecker, bereits im Dezember des letzten Jahres gesagt hat. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Ich hätte es für vernünftiger gehalten, die Künstlerin vor der Absage zu hören.“ Doch bis heute stellt sich die Kultusministerin dieser Frage nicht. Im Gegenteil, sie duckt sich weg. Sie verweigert eine transparente Debatte darum, auf welche Aussagen der Künstlerin genau die Absage gestellt (Abg. Toscani (CDU)) wurde. Sie verweigert eine transparente Debatte um das Für und Wider, um dieses Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit auf der einen Seite und die Bekämpfung von Antisemitismus auf der anderen Seite. Genau das verweigert sie, stattdessen sehen und hören wir Nebelkerzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Kultusministerin ist überfordert. Sie schadet damit dem Ansehen des Saarlandes. (Beifall von der CDU.) Punkt 2: die Beendigung des Vertrages der Stiftungsvorständin. Worum geht es ganz konkret seit Sonntag? - Um die Frage, wer die Wahrheit gesagt hat und wer nicht. Eine der beiden sagt die Unwahrheit - und die muss gehen. Möglichkeit 1: Die Stiftungsvorständin hat im Chat mit der Künstlerin die Unwahrheit gesagt. Es ist also falsch, dass die Ministerin sie unter Druck gesetzt und ihr ein Interviewverbot erteilt hat. (Zuruf von der SPD.) Dann hat die Stiftungsvorständin die Ministerin auf üble Art diffamiert und verleumdet. Dann hat die Stiftungsvorständin in eklatanter Art und Weise ihre Dienstpflichten verletzt. Da gibt es nur eine Konsequenz: die fristlose Kündigung der Stiftungsvorständin, aber nie und nimmer eine einvernehmliche Vertragsauflösung und auf gar keinen Fall noch eine Abfindung obendrauf. (Beifall von der CDU. - Abg. Schäfer (CDU): Auch noch mit Steuergeldern!) Wenn eine fristlose Kündigung der Stiftungsvorständin rechtlich geboten ist, die Ministerin aber davor zurückschreckt und der Vorständin sogar noch eine Abfindung zahlt, quasi als Belohnung für die eklatante Verletzung von Dienstpflichten, wenn die Ministerin das tut, dann bewegt sie sich auf gefährlichem Gelände. Ich kann nur davor warnen. Auch als Jurist kann ich nur davor warnen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Kuratorium das mitmacht. Dann steht nämlich die Veruntreuung von Steuermitteln, von öffentlichen Geldern im Raum. Die andere Möglichkeit ist folgende: Die Stiftungsvorständin hat im Chat mit der Künstlerin die Wahrheit gesagt. Die Ministerin hat sie tatsächlich unter Druck gesetzt und ihr ein Interviewverbot erteilt. Dann hat die Ministerin Parlament und Öffentlichkeit falsch informiert. Auch dann gibt es nur eine Konsequenz: die fristlose Kündigung, die Entlassung der Ministerin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie man es auch dreht und wendet, eine der beiden sagt die Unwahrheit. Das bedeutet: Mindestens eine der beiden verdient die fristlose Kündigung, die Entlassung - und zwar ohne Abfindung. Darum geht es in der heutigen Debatte. (Beifall von der CDU.)

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