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Theis

CDU 06.02.2024 Sitzungen 17/22

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir arbeiten heute unter anderem an der Änderung der Verfassung des Saarlandes - und zu diesem Punkt möchte ich für die CDU-Fraktion sprechen - mit dem Ziel der Ersetzung des Rassebegriffs in Artikel 12 Absatz 3. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur irgendeine Änderung am Wortlaut, nicht nur irgendeine Modifikation, sondern eine wichtige sprachliche Änderung, weil sie eine wichtige Korrektur in unserer Verfassung vornimmt. Denn, Frau Kollegin Schindelhauer hat es soeben ausgeführt, die Verwendung des Begriffs der Rasse ist schlicht falsch, meine sehr verehrten Damen und Herren, menschliche Rassen gibt es nicht. Es ist falsch, es ist unwissenschaftlich, aber die Geschichte und leider auch die Gegenwart zeigen, es ist vor allem brandgefährlich. Denn die Idee, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gäbe, ist Grund für die Idee, dass es auch unterschiedliche Wertigkeit von Menschen gäbe, dass Menschenwürde unterschiedlich gewichtet sein kann und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht mehr und nicht weniger als die Saat, aus der in unserem Land, aber auch an vielen anderen Orten auf der Welt, Völkermord entstanden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es richtig, dass es ein gemeinsames Anliegen ist, diesen Begriff heute zu ersetzen. (Beifall von CDU und SPD.) Es ist darüber hinaus ein gemeinsames Anliegen, dass wir trotz einer sprachlichen Änderung dennoch das hohe Niveau des Diskriminierungsschutzes und der Diskriminierungsverbote in unserer Verfassung nicht reduzieren. Denn so richtig wie es ist, dass es menschliche Rassen nicht gibt, so richtig ist es leider auch, dass es in unserer Gesellschaft sehr wohl und vielleicht heute sichtbarer denn je leider auch Rassismus gibt - auch wenn es ihn schon immer gab. Deshalb ist es zentrales Element unserer Landesverfassung und auch des Grundgesetzes - und das muss es auch bleiben -, dass unsere Staatlichkeit, die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes, die Antwort sein muss auf das Unrecht, das im Namen von Rassismus geschehen ist. Das Grundgesetz und die Landesverfassung tun dies seit vielen Jahrzehnten. Deshalb ist es wichtig, dass wir Neufassungen für die Formulierungen und für die Systematiken in unserer Verfassung mit Bedacht und mit Umsicht vornehmen, so wie wir das heute tun. Von daher möchte ich mich Frau Kollegin Schindelhauer anschließen und mich ganz herzlich bedanken bei den vielen, die an der Anhörung teilgenommen haben. Ich habe das gesundheitsbedingt nachlesen müssen. Das waren wertvolle Meinungsbeiträge in diesem Prozess des mit Bedacht und Umsicht geführten Arbeitens an unserer Landesverfassung. Ich will aber auch klarstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit der Wortlautänderung, die wir heute vornehmen, keine materielle Änderung des Schutzbereichs dieses Diskriminierungsverbots vorsehen. Wir wollen, und das ist das Wichtigste, keine Abstriche machen an dem hohen Schutzniveau gegen Rassismus, wir wollen daran keinen Zentimeter verändern. Wir wollen aber auch, und das will ich an der Stelle auch sagen, uns keine Vorstellungen zu eigen machen, die im Namen einer Identitätspolitik hinter jedem Kostüm aus Tausendundeiner Nacht eine kulturelle Aneignung und einen strukturellen Rassismus sehen, wir wollen uns keine Vorstellungen zu eigen machen, für die Clankriminalität ein rassistischer Mythos ist und nach denen die Bekämpfung von Clankriminalität sozusagen Ausdruck strukturellen Rassismus ist. Wir wollen das insbesondere deshalb nicht tun, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir, wenn wir inflationär mit dem Begriff des Rassismus umgehen, den wichtigen Schutz vor echtem Rassismus entwerten, dass wir dann das Schutzniveau, das wir eigentlich wollen, schwächen; unser Ziel ist es, echten Rassismus in unserer Gesellschaft zu bekämpfen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Anliegen. Und dafür wollen wir heute mit dieser Verfassungsänderung sorgen, meine sehr verehrten Damen! (Beifall von der CDU.) Von daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre eine solche Auslegung keine, die dem Willen des Verfassungsgesetzgebers, der ja heute mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Verfassung ändert, entsprechen würde, aber das habe ich auch zu keinem Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren so verstanden. Die Verfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte man mit Bedacht anfassen, deshalb ist es wichtig, dass wir das an dieser Stelle noch mal klarstellen. Die Verfassung ist die Grundlage unserer Staatlichkeit, die Grundlage auch des politischen Handelns. Aber sie muss vor allen Dingen auch Leitbild dessen sein, was wir tatsächlich tun. Die Verfassung steht auf Papier. Aber dieses Papier, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf nicht geduldig sein. Wir müssen an allen Stellen, an denen wir politisch tätig werden, das, was wir heute in die Verfassung hineinschreiben, im Kampf gegen Rassismus auch mit Leben erfüllen. Und deshalb gilt es heute nicht nur, die (Abg. Theis (CDU)) Verfassung zu ändern, sondern es gilt, den gemeinsamen Auftrag zu bekräftigen, gemeinsam für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft im Saarland zu arbeiten, und auch dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Eine ganz wichtige Diskussion, die in den vergangenen Wochen und Monaten geführt worden ist - und ich begrüße an dieser Stelle auch Herrn Kirchenrat Hofmann ganz herzlich -, betrifft eine Idee, die wir als CDU-Landtagsfraktion unterstützen, nämlich die Idee einer Verankerung unseres Bekenntnisses gegen Antisemitismus in unserem Land in der Verfassung. Ich will hierzu auch über den eigentlichen Tagesordnungspunkt hinaus Stellung beziehen, weil das ja eine Diskussion war, die aus diesem Gesetzgebungsverfahren und auch aus der Zivilgesellschaft heraus entstanden ist. Wir bekennen uns zum Schutz jüdischen Lebens im Saarland, zur besonderen Verantwortung für die Menschen, die unserem Land nach dem Horror und den Schrecken des Holocausts eine zweite Chance gegeben haben, indem sie in unser Land zurückgekommen sind, und wir bekennen uns zum Existenzrecht des Staates Israels. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dem Schutz der Menschen jüdischen Glaubens gegen Anfeindungen von politischen und religiösen Extremisten und dem Schutz der Strukturen, die wir dafür aufgebaut haben, nicht zuletzt auch dem Beauftragten für jüdisches Leben, im Rahmen einer Anti-Antisemitismusklausel verfassungsrechtliches Gewicht zu verleihen. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit Ihnen arbeiten. Das ist uns ein wichtiges Anliegen und ich bin, lieber Herr Hofmann, dankbar für die Initiative. Ich glaube, das wird unsere Landesverfassung besser und reicher und unser Land besser machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dafür wollen wir arbeiten. (Beifall von der CDU.) Das wollen wir gemeinsam im Konsens in diesem Parlament tun, denn ich glaube, so wichtig wie es ist, die Verfassung und die Grundlagen unseres Staates mit Bedacht und mit Umsicht anzufassen, so wichtig ist es, dass wir den Konsens, den es in diesem Haus und in dieser Gesellschaft zu den Fragen gibt, die ich gerade angesprochen habe, auch beschreiben und darüber streiten. Dabei wollen wir mitgehen, und auch dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. - Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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