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Alwin Theobald

CDU 06.02.2024 Sitzungen 17/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Kollege Maximilian Raber hat es treffend gesagt: Wir haben im Saarland bloß Glück gehabt. Wir hatten im Saarland bereits schlimme Starkregenereignisse, auch in meiner Heimatgemeinde Dirmingen, in Eppelborn, aber nichts war vergleichbar mit der Katastrophe, die im Sommer 2021 Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen so schlimm getroffen hat und bis heute insbesondere im Ahrtal Ruinen und tiefe Wunden hinterlassen hat. Bei den anhaltenden Regenfällen zum Jahresbeginn hat es in verschiedenen Orten im Saarland viele Familien teils überraschend und heftig getroffen. Es sind große Schäden entstanden, es hätte aber noch weitaus schlimmer kommen können. Umso mehr will ich die Gelegenheit nutzen, auch an dieser Stelle noch einmal allen Helferinnen und Helfern der Feuerwehr, der Rettungs- und Katastrophenschutzdienste, den Verantwortlichen in den Kommunen und auch des Landes von Herzen Danke zu sagen. Ich hoffe, dass auch die Schäden, die entstanden sind, bald reguliert werden können. (Beifall von der CDU und der SPD.) Als CDU-Fraktion haben wir am 25. Januar das Thema im Innenausschuss auf die Tagesordnung gesetzt und uns über die Starkregenvorsorge in den saarländischen Kommunen berichten lassen. Dabei wurde deutlich: Hochwasser und Starkregen können nicht verhindert werden! Wasserrückhalt in der Fläche ist nur begrenzt möglich. Mauern bieten keinen absoluten Schutz vor Hochwasser und Starkregen. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht möglich, aber Schäden können durch wirkungsvolle Vorsorge verhindert oder vermindert werden. Auf Hochwasser und Starkregen kann man sich vorbereiten. Das Saarland hat ein großes Interesse daran, präventive Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen durchzuführen und unterstützt deshalb die Kommunen im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserschutz bei der Erstellung entsprechender Konzepte. Das Land hat hierzu seit 2019 bereits mehr als 4 Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Trotzdem muss es eine Daueraufgabe für uns alle bleiben. Die Entwicklungen sind bereits vorgezeichnet; laut Aussagen des Weltklimarats wird es in Zukunft immer häufiger Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hitze oder Dürre geben. Immer wieder und - so ist zu befürchten - immer öfter und in immer kürzerer Zeit werden immer größere Wassermengen über unseren Städten und Regionen abregnen. Diese Starkregen treten meist lokal und punktuell auf. Eine Ortsvorhersage ist oftmals mehr als schwierig. Es führt kein Weg daran vorbei, dass unsere wichtigsten Partner bei dem Thema jede Bürgerin und jeder Bürger selbst sind, die ihre eigene Vorsorge mit in den Blick nehmen sollen. Tatsache ist, nur 50 Prozent der deutschen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben eine Elementarschadenversicherung. Laut dpa sind es im Saarland sogar noch weniger, nämlich nur 38 Prozent. Fragt man nach dem Grund, sagen viele: „Wir wohnen doch gar nicht am (Abg. Theobald (CDU)) Fluss, wir wohnen doch gar nicht am Bach, uns kann nichts passieren.“ - Das stimmt nun leider schon nicht mehr und in Zukunft wohl noch weniger. Die letzten Jahre haben zunehmend gezeigt, Starkregen kann einen überall treffen und Schäden verursachen, selbst wenn man auf dem Berg wohnt. Insbesondere meine Besuche im Ahrtal haben mich umdenken lassen. Dort hätten viele Menschen nicht gedacht, dass es sie einmal so schwer, so heftig und so schlimm treffen könnte. Ich kann deshalb nur dringend zu einer Elementarschadenversicherung raten. Die Mehrkosten von meist um die 15 Euro im Monat sind gut angelegtes Geld, denn die üblichen Gebäude- und Hausratversicherungen umfassen zwar Sturm und Hagel, aber nicht Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau aus Kanälen oder beispielsweise auch Schäden durch Erdrutsche oder Felsabstürze. Gerade ein Rückstau kann jeden treffen, wenn Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt, weil die Sammler und Hauptsammler aufgrund der Wassermassen überfordert sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die MPK hatte sich bereits im Juni 2022 für eine Pflichtversicherung ausgesprochen, aber leider im Dezember des gleichen Jahres das Thema bei der nächsten MPK wieder einkassiert. Aus dem Hause von Justizminister Marco Buschmann war zu hören, man befürchte zu hohe Belastungen für Hauseigentümer und Mieter. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben, um weiter Druck zu machen, vergangenes Jahr eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht mit dem einstimmigen Ergebnis, dass die Bundesregierung eine Elementarschadenversicherung zur Pflicht machen soll. Die Bundesregierung hat - wenig überraschend - allerdings bisher dazu noch immer nichts vorgelegt. Auch hier ist wieder einmal die mangelnde Führung des Bundeskanzlers festzustellen. (Beifall von der CDU.) Umso mehr fordere ich die SPD-Fraktion und vor allem die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende auf - sie ist gerade nicht im Raum -, auf ihre SPD-geführte Bundesregierung einzuwirken. Der ehemalige Umweltminister und die jetzige Umweltministerin fordern das zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Käme eine Pflichtversicherung, dann gehört dazu auch - das sage ich in aller Deutlichkeit ‑ , dass sich jeder versichern kann. Denn was sind die Fakten? Derzeit gelten vier Risikoregionen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft liegen 1,7 Prozent der Gebäude in Zonen mit hohem Risiko. Über die Höhe der Beiträge, und ob der Versicherer überhaupt eine Versicherung anbietet, entscheidet die Versicherung. Das passt dann nicht mehr. Das muss geregelt werden und das erwarten wir als CDU auch von der Bundesregierung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion brachte unter dem Titel „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ am 30.11. des letzten Jahres weitere interessante Ansätze in die Diskussion ein, und zwar erstens, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann, das Opt-Out-Modell, zweitens, dass bestehende Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden können, drittens, eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor einzuführen, viertens Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadengefährdeten Gebieten zu sensibilisieren und eine Konkretisierung der Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen, zu prüfen. Diese Vorschläge wurden in den Rechtsausschuss verwiesen. Die Anhörung soll am 11. März stattfinden. Wir als CDU hoffen, dass sich dann auch endlich die Bundesregierung an die Spitze der Bewegung setzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der AfD lehnen wir ab, da er überflüssig ist. Wie eben dargestellt, hat der Bundesrat im März 2023 dazu bereits einen einstimmigen Beschluss gefasst. Bei dem Antrag der SPD enthalten wir uns. Wir halten es zwar für richtig und wichtig, das Thema weiterhin zu besetzen, die Forderung an die Bundesregierung, „einen konkreten Regelungsvorschlag zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vorzulegen“ erscheint uns aber vor dem Hintergrund dessen, was bereits auf dem Tisch liegt, etwas mutlos. Weitere wichtige Punkte hatte ich eben genannt. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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