Sascha Zehner
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Ich hätte mich gefreut, wenn die AfD-Fraktion statt einer Bastelstunde mit dem Fraktionsvorsitzenden Dörr wenigstens eine konkrete Norm benannt hätte, die man abschaffen kann. Wer darauf wartet, wird allerdings lange warten müssen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Natürlich klingt der Gedanke an eine einfache Verwaltung mit wenig Normen und Vorschriften auf den ersten Blick sehr verlockend. Die AfD behauptet in ihrem Antrag, dass es einen „stetig steigenden bürokratischen Aufwand auf allen Ebenen“ gibt. Diese Behauptung geht nach unserer Auffassung an der Lebenswirklichkeit der Menschen und den gelebten Verwaltungsabläufen vorbei. In einer komplexen Welt ist es schlichtweg falsch, pauschal das Lied von einem überbordenden Staat zu singen. Als Beispiel sei die immer weiter fortschreitende Digitalisierung - Pars pro Toto - genannt. Hier sind zwei Seiten derselben Medaille zu betrachten. Die moderne Technik erfordert eine ganze Reihe von Normen und Vorschriften. Es beginnt mit den Vorschriften über die sichere Legitimie- (Abg. Zehner (CDU)) rung und geht weiter über die standardisierte Kommunikation. Anders als bei einer einfachen E-Mail, die keiner Normen bedarf und bestenfalls eine - allerdings nur unsichere und schon deshalb nicht verbindliche - Willensbekundung ausdrückt, muss es bei dem verbindlichen Austausch von Daten mit der Verwaltung einen Prozess der Identifikation und der genauen Bestimmung des Anliegens der Bürgerinnen und Bürger geben. Das setzt notwendigerweise eine ganze Reihe von Normen voraus. Angefangen mit den Vorschriften über die Wahl der gesicherten Verbindung über die Festschreibung eines detaillierten Formulars für den Nutzer und die Verwaltung bis hin zu den Regeln des Verwaltungsverfahrens und nicht zuletzt der Transparenz kann hierbei nicht auf präzise Vorschriften verzichtet werden. Es wäre eine glatte Lüge, den Menschen vorzuspielen, dass man hier ohne oder mit nur rudimentären Rechtsvorschriften auskommen könnte. Die andere Seite der Medaille ist das Ziel der Einfachheit. Hier gilt es, zu beachten, dass es sinnvoll ist, wenig Vorgaben und eine leichte Verständlichkeit ins Zentrum des Geschehens zu rücken. Sie sehen, es sind scheinbar widerstreitende Interessen, die aufeinanderprallen, aber in Wirklichkeit geht es immer um dasselbe. Es ist das Unterfangen, für uns alle das Recht auf eine gute Verwaltung zu realisieren. Es wäre ein schwerer Fehler, wenn wir das Ziel der Verwaltungsvereinfachung über das Ziel beziehungsweise das Recht auf eine gute Verwaltung stellen würden. Die Aushöhlung dieser guten Verwaltung ist mit uns jedenfalls nicht zu machen. Die AfD-Fraktion legt mit ihrem Vorschlag einen populistischen Antrag vor, der in keiner Weise der näheren Erörterung standhält. Selbstredend setzt sich jede Landesregierung, also auch die Regierung unserer Frau Ministerpräsidentin Rehlinger - davon bin ich überzeugt -, dafür ein, dass ein möglichst geringer bürokratischer Aufwand eine Selbstverständlichkeit bleibt - genau wie dieses Hohe Haus es als Ziel formuliert hat. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die keines Antrages bedarf. Wie bereits gezeigt ist es in der täglichen Praxis jedoch oftmals notwendig, eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Verfahrensvorschriften vorzuhalten, um die Einfachheit in der Anwendung sicherzustellen. Ich jedenfalls will nirgendwo eine staatliche Gewalt, die ohne Regeln arbeitet und durch ein ausgehöhltes Recht auf eine gute Verwaltung den Herausforderungen nicht mehr begegnen kann - und sei es auch im Namen des Bürokratieabbaus. Es ist doch lächerlich oder gar zynisch, davon auszugehen, dass die Landesregierung nicht gleichsam aus eigener Erkenntnis vorträgt, wenn Normen unsinnig sind. Wir sind überzeugt, dass sich jede Landesregierung dann selbst an die Spitze der Bewegung stellen und die Abschaffung irgendwelcher überflüssiger Vorschriften im Parlament fordern wird. Die SPD-Fraktion hat es eben an einigen Beispielen deutlich gemacht. Wer sich also sachlich und ernsthaft mit der Frage der Verwaltungsvereinfachung auseinandersetzt, kann nicht ins Blaue schießen und dabei hoffen, ins Schwarze zu treffen. In einer immer vielschichtigeren und differenzierteren Welt ist es bestenfalls blauäugig, zu glauben, mit weniger Verwaltung auskommen zu können. Eine gute Verwaltung ist nicht etwa - wie behauptet - erdrückend, sondern oftmals das Gegenteil, nämlich eine Entlastung für Bürger und Unternehmen. Dass dies schwerer zu argumentieren ist als das simple Credo, der Abbau von Vorschriften sei ein Allheilmittel, ist uns Christdemokraten klar, aber wir scheuen diese Herausforderung nicht. Eine gute Verwaltung bedarf aufrichtiger Fürsprecher. Darum nutze ich die Gelegenheit, um all den Beamten und Angestellten, die unser Staatswesen und unsere Normen täglich mit Leben füllen und ihr Bestes geben, um die Anliegen der Menschen zu realisieren, ausdrücklich zu danken. Darum braucht es unsere Rechtsvorschriften, unsere Gesetze und unsere Verwaltungsregeln. Sie sind das Rüstzeug für eine gute Verwaltung. Wir sind nicht bereit, dieses Rüstzeug auf dem Altar einer erträumten Verwaltungsvereinfachung zu opfern. Wenn eine Fraktion unsinnige Normen ausmacht und dies begründet, statt mit einem Globalantrag von einer abstrakten erdrückenden Bürokratie zu reden, dann sind wir gerne bereit, diese konkreten Vorschläge zu prüfen. Wenn uns allerdings keine konkreten Normen vorgelegt werden, die Aufhebung abstrakt in den Raum gestellt wird, ohne dass wir es konkretisiert vor uns haben und diskutieren können, sind wir nicht bereit, einem solchen Antrag zu folgen. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD-Fraktion ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)
