Dagmar Heib
So ist es. Aber Herr Schaufert hat keine Möglichkeit zur Kurzintervention, weil Herr Dörr diese für die Fraktion der AfD ja schon verbraucht hat. Meine zweite Anmerkung: Vielen Dank, Frau Kollegin Schindelhauer, für Ihre Rede. Ich möchte aber eine Sache anmerken. Wenn Sie gesagt hätten: Dass in unserem Land Hunderttausende gegen Rechts extremismus auf die Straßen gehen, dann hätte das gestimmt. Aber diese Verkürzung, die ich immer wieder höre „gegen Rechts“, die wird, wie ich finde, der Sache nicht gerecht. Es gibt auch genügend Menschen rechts der Mitte, die sich diesem Protest anschließen. Es gibt ganz tolle Artikel darüber, dass sich auch Rundfunkanstalten damit beschäftigen und ihre Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass man hier schon differenzieren muss. Das möchte ich Ihnen mitgeben, ansonsten danke für Ihre Ausführungen. (Beifall von der CDU.) Ich denke, es ist ganz richtig gesagt worden, dass der Wettstreit zwischen Regierung und Opposition Kernbestand, Herzkammer unserer Demokratie ist. Es ist auch zu Recht gesagt worden, dass es richtig ist, Rechte, insbesondere Kontrollrechte von Minderheiten, zu schützen, zu wahren und gegebenenfalls zu stärken. Das hat zum Beispiel die Große Koalition hier im saarländischen Landtag gemacht, indem sie das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen nach unten gesetzt hatte. Man wollte dem Anspruch gerecht werden, die Kontrollrechte der Opposition zu stärken. Ich denke, das ist richtig und wichtig und es funktioniert ja auch bei uns im saarländischen Landtag. Wir hatten auch schon Zeiten, da gab es fünf Fraktionen hier im Hause. Auch da gab es nicht den Bedarf, das Quorum für die Normenkontrollklage abzusenken, das möchte ich sagen. Es ist so, wir sind mit drei anderen Ländern die letzten, die an dieser Drittel-Regelung festhalten. Aber ich sehe auch keinen Grund, daran zu rütteln. Wir sehen, das habe ich schon gesagt, bei den Kontrollrechten durchaus eine Stärkung für notwendig an, aber das Antragsrecht zum Verfahren der Normenkontrolle - da geht es um Meinungsverschiedenheiten über und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm - ist kein Minderheitenrecht. Es ist dargelegt worden, die Normenkontrolle dient dem Schutz der Verfassung. Sie ist nicht das einzige Instrument, es gibt noch weitere Instrumente wie zum Beispiel die Verfassungsbeschwerde, die dem Schutz der Verfassung dienen. Es ist auch wichtig, dass die Normenkontrolle nicht zur Fortsetzung der Oppositionsarbeit dienen soll. Das ist nicht Sinn und Zweck der Normenkontrolle! Es ist richtig, wie Sie, Frau Schindelhauer, sagten, dass die Opposition im Land ganz viele Möglichkeiten hat, am Willensbildungsprozess im Parlament mitzuarbeiten. Dort hat man sich einzubringen, dort hat man Anträge zu stellen. Das machen Sie im Plenum. Dort hat man Gesetzentwürfe vorzulegen, das machen Sie auch. Aber in anderen Bereichen fehlt Ihre Mitarbeit im parlamentarischen Willensbildungsprozess. Ich kann der Aussage von Frau Schindelhauer nur zustimmen, wenn wir uns anschauen, wie Ihre Arbeit in den Ausschüssen aussieht. Ich appelliere daran, dass wir al- (Abg. Heib (CDU)) le dieser Verantwortung gerecht werden und uns als Parlamentarier in den parlamentarischen Willensbildungsprozess einbringen. (Beifall von der CDU.) Die Möglichkeiten haben wir, die sollten wir nutzen. Meine Damen und Herren, es wird auch immer gesagt, das haben Sie als Argument gebracht, dass es in der Zukunft immer mehr Fraktionen geben wird, die vielleicht auf eine Zersplitterung des Parlaments hinwirken können. Keine Ahnung, wir müssen schauen, dass wir dann unsere Mehrheiten in Wahlen einbringen können, um dem entgegenzuwirken. Es ist aber genauso eine Gefahr, dass durch ein Herabsetzen von Quoren auf eine solche Tiefe letztendlich die Parlamentsarbeit und gerade auch unser Verfassungsgerichtshof, die Judikative, gelähmt werden können. Das kann nicht sein. Das mag an der einen oder anderen Stelle eine Gratwanderung sein aber ich plädiere hier wirklich dafür: In dem Rahmen gibt es für uns keinen Änderungsbedarf. Die Oppositionsarbeit funktioniert im saarländischen Landtag und im Land überhaupt. Von daher wird die CDU-Fraktion heute diesen beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen. - Vielen Dank.
