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Becker

12.12.2023 Sitzungen 17/20

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/714 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages, Drucksache 17/714, ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/714 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/662. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/662 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDsowie die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen wir nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland (Drucksache 17/660) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf des von der Regierung des Saarlandes eingebrachten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland, Drucksache 17/660, wurde vom Plenum in seiner 19. Sitzung am 15. November 2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde. Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches V wurden die einheitliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzbarmachung von Daten für die Krebsbekämpfung und die Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch flächendeckende klinische Krebsregister in den vergangenen (Abg. Scharf (CDU)) zehn Jahren deutschlandweit implementiert und durch Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungsund -registergesetzes (KFRG) im Jahr 2013 Aufgaben, Umfang der Erhebung und Verarbeitung der Daten durch das seit 1967 bestehende Saarländische Krebsregister sowie die Nutzung der Daten für die Krebsbekämpfung umfassend erweitert. Nachdem der Ausbau der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung in allen Bundesländern weitgehend abgeschlossen werden konnte, wurden die bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben für die Krebsregistrierung durch das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 18.08.2021 fortentwickelt. Mit Beschluss vom 21. September 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Leistungsanspruch für das Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung auf Frauen bis 75 Jahre ausgeweitet. Für diese Umsetzung der Ausweitung des Mammographie-Screenings ab Sommer 2024 werden Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz und in der Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen erforderlich. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland werden diese notwendigen Änderungen vorgenommen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen, beraten und entschieden, keine Anhörung durchzuführen, da über diese Anpassungen im Saarländischen Krebsregistergesetz fraktionsübergreifender Konsens bestand. Abänderungsanträge sind folglich ebenfalls keine eingegangen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsregistrierung im Saarland, die Drucksache 17/660, wird bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen einstimmig angenommen und der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU und der SPD.)

Protokoll ↗