Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollege Haas! Ich will vorwegnehmen, es wird Sie vielleicht sogar ein Stück weit wundern: Wir werden dem vorliegenden Abänderungsantrag und auch der vorliegenden Gesetzesänderung heute zustimmen. Wir haben das in der Landtagsfraktion sehr intensiv beraten. Ich gehe nachher auch noch im Detail darauf ein. (Abg. Schäfer (CDU)) Einen Kritikpunkt will ich aber äußern; ich habe das auch in der öffentlichen Anhörung getan. Intensive parlamentarische Beratungen brauchen Zeit. Ich habe das auch eurer Gestik entnommen, dass wir da wirklich nicht Unrecht hatten. Wir sind in diese zeitliche Problematik erst reingelaufen, weil irgendwo aufseiten der Landesregierung im Vorfeld - wo auch immer - ein Fehler passiert war. Das ist alles Schnee von gestern, aber es ist einfach so, dass ein Fehler passiert war und das dann immer bei uns zu Verdrückung führt, weil wir im Rahmen von parlamentarischen Verfahren zeitliche Abläufe so steuern müssen, dass das irgendwie noch hinhaut. Wir haben das mitgemacht, aber ich will offen sagen, das war schon sehr herausfordernd. Wir hatten vor nicht mal einem Monat die Erste Lesung, dann innerhalb einer Woche eine Anhörung, die auch super war, zwei Tage später die Auswertung. Dann kommt man irgendwo an Grenzen, das sage ich offen. Ich glaube, wir haben gemeinsam den Anspruch, bei so einem Thema professionell unterwegs zu sein. Deswegen wollte ich einfach nur die Bitte an Sie äußern, im Vorfeld dafür zu sorgen, dass die internen Abläufe zwischen regierungstragender Fraktion und der Regierung besser werden, damit wir die Dinge nicht ausbaden müssen. Ich komme zur Anhörung. Sie war wirklich sehr intensiv und ich muss sagen, ich war persönlich begeistert über die Dinge, die dort vorgetragen wurden. Hauptkritikpunkt der Anzuhörenden war - da wir sind bei der gleichen Thematik -, dass im Vorfeld dieses Gesetzgebungsverfahrens keine Einbindung stattgefunden hat, so haben es die Anzuhörenden gesagt. Sie haben bedauert, dass sie im Vorfeld nicht gefragt wurden, sondern erst auf Basis eines von der SPD-Fraktion vorliegenden Gesetzentwurfes. Ich glaube, das müssen Sie sich auch zu Herzen nehmen; das war ein Punkt, zu dem wir gar nichts beitragen konnten, das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Ich wollte es aber einfach angesprochen haben. Viele der Verbesserungsvorschläge, das gebe ich gerne zu, sind in diesem vorliegenden Abänderungsantrag beinhaltet. Das begrüßen wir deswegen auch, das erkennen wir ausdrücklich an, denn der Gesetzentwurf, wie er in Erster Lesung eingebracht wurde, wurde an ganz zentralen Punkten wirklich nachgebessert, nachgeschärft, das geht in die richtige Richtung. Warum führen wir eigentlich die heutige Debatte? Ich sage ganz offen, auch wir haben ein Interesse daran, die aktive Beteiligung von Menschen in demokratische Entscheidungsprozesse stärker einzubinden. Vorliegend geht es insbesondere um Migrantinnen und Migranten und darum, dass sie durch die Integrationsbeiräte stärker eingebunden werden können, aber auch, dass stärker auf deren Sachverstand zurückgegriffen werden kann im Verhältnis zu den kommunalen Gremien, zu den Stadt- und Gemeinderäten. Ich habe in Erster Lesung ausgeführt, Kollege Haas, dass die CDU-Landtagsfraktion vor 15 Jahren, 2008, als es im Saarland eine Novellierung unter der CDU-Alleinregierung gegeben hat, damals dieser Erweiterung des Personenkreises nicht zugestimmt hat. Wie gesagt, wir haben das sehr intensiv diskutiert und wollen bereit sein, den aktuellen Gegebenheiten im besten Sinne wirklich Rechnung zu tragen. Deswegen gehen wir den Weg heute auch mit. Verfassungsrechtlich, ich schaue zu Dagmar Heib, ist es natürlich nach wie vor so - das ist leider so -, dass wir von zwei Klassen von Deutschen reden müssen. Die einen sind wir, die von Geburt an hier aufgewachsen sind und deutsche Eltern haben. Auf der anderen Seite ist der Personenkreis der Eingebürgerten oder auch der Kinder ausländischer Eltern. Das sind einfach unterschiedliche Personenkreise. In der Anhörung ist auch deutlich geworden, dass diese verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung nur deswegen gerechtfertigt werden kann, weil es ein rein beratendes Gremium ist. Das gehört auch zur Wahrheit dazu, das ist angesprochen worden. An der Stelle arbeiten wir also verfassungsrechtlich sauber. Das war uns ein wichtiges Anliegen. Einen Punkt habe ich noch, die Zeit ist schon sehr weit fortgeschritten heute Abend. Wie gesagt, bei dieser Stärkung der Integrationsbeiräte sind wir mit an Bord, ich muss aber noch einmal den Finger in die Wunde legen, Kollege Haas: Beim Verhalten der SPD mit Blick auf die Einbürgerungspraxis, auf eine Verkürzung der entsprechenden Fristen für die Einbürgerung, sagen wir offen und ehrlich, das halten wir für den falschen Weg, wir können nicht mitgehen. Das sind in unseren Augen falsche Anreize. Die deutsche Staatsbürgerschaft muss man sich wirklich über einen langen Zeitraum verdienen und erarbeiten. Wir sind dort definitiv anderer Meinung als die SPD, das muss ich ganz klar sagen. Ich hoffe sehr, dass die Bestrebungen, die auf Bundesebene beim Einwanderungsrecht zumindest avisiert sind, so nicht kommen werden, weil sie in unseren Augen falsche Anreize setzen. Wie gesagt, die Integrationsbeiräte zu stärken, vor Ort mit dabei zu sein, ist auch für uns ein wichtiges Anliegen. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
