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Sascha Haas

SPD 12.12.2023 Sitzungen 17/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bei der Einbringung des Gesetzes ja schon bekräftigt, warum es uns wichtig ist, gerade jetzt und noch vor Ende des Jahres § 50 im Kommunalselbstverwaltungsgesetz zu reformieren. Wir wollen dies, weil in fast allen Gemeinden, die derzeit einen Integrationsbeirat haben, im April Neuwahlen stattfinden würden, und weil auch in unserem Regierungsprogramm - und das ist das, was uns als Fraktion natürlich jeden Tag beschäftigt -, drinsteht, dass wir die Integrationsbeiräte stärken wollen. Wir reden hier im Hohen Haus häufig darüber, dass vor allem natürlich durch den Krieg in Syrien, aber auch durch andere Krisen in der Welt Menschen zu uns ins Land kommen und am Ende hierbleiben und natürlich dann zu der Stadt- oder Gemeindegesellschaft vor Ort dazugehören. Sie wohnen dort, sie leben dort, das sind ihre Lebensmittelpunkte. Viele von uns sind ja auch kommunalpolitisch aktiv im Gemeindeoder Stadtrat. Das stellt uns natürlich auch als Kommunalpolitiker*innen vor die große Herausforderung: Wie gelingt uns die Integration von Menschen, die zu uns gezogen sind? Es geht aber auch um die Frage: Wie kommen wir an den Wissensschatz von Menschen, die vielleicht schon in zweiter und dritter Generation bei uns leben und eine ganz eigene Migrationsgeschichte mitbringen und wissen, wie schwierig es vielleicht auch ist, sich in Deutschland zu integrieren, beziehungsweise welche Bedarfe Menschen haben, die eine Migrationsgeschichte mitbringen? In der ersten Fassung unseres Gesetzes, so wie wir es eingebracht haben, haben wir daher den Personenkreis erweitert. Bisher betraf es nur Menschen mit einer ausländischen Nationalität, Nicht-EU-Bürger. EU-Bürger dürfen bei der Kommunalwahl mitwählen. Es waren Nicht-EU-Bürger, die bisher den Integrationsbeirat wählen durften und sich aufstellen lassen durften. Deswegen haben wir überlegt, wie wir diesen Personenkreis erweitern können. Wir haben ihn erweitert auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, wir haben ihn auf Eingebürgerte erweitert. Nach der Anhörung zum Gesetz haben wir mit unserem Änderungsantrag einen weiteren Personenkreis hinzugezogen. Das hat vor allem den Hintergrund, dass uns der Integrationsbeauftragte der Stadt Neunkirchen darauf hingewiesen hat, wir sollten auch Kindern von aus- (Abg. Haas (SPD)) ländischen Eltern die Möglichkeit geben, den Integrationsbeirat zu wählen, weil sie eine ganz spezifische Geschichte mitbringen, die im Integrationsbeirat nur von Vorteil sein kann. Das hat zum einen den Grund, das Wissen dieser Menschen zu nutzen, zum anderen aber auch, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. 2019 haben in der Landeshauptstadt nur knapp 2,6 Prozent der Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft den Integrationsbeirat gewählt. Das ist, glaube ich, eine sehr traurige Zahl, und es muss unsere Aufgabe sein, an der Stelle die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Wir wünschen uns natürlich, dass sich durch die Erweiterung des Personenkreises mehr Menschen für die Integrationsbeiräte engagieren, aber auch mehr Menschen sich durch diese Integrationsbeiräte vertreten fühlen, die ja immerhin in unserem KSVG eine sehr wichtige Rolle haben, nämlich die Gemeinde- und Stadträte zu beraten, wenn es um integrations- und migrationsspezifische Themen geht. Wir haben in der Anhörung klargestellt, dass wir den Gemeinden, die über 10 Prozent ausländische Bevölkerung haben - und das sind aufgrund des Zuzugs im Saarland mittlerweile einige -, erst mal die Pflicht aufgeben, die Wahl zu einem Integrationsbeirat zu organisieren. Das sollte das erste Ziel sein. Wir wissen aber auch, dass die Gemeinden und Städte im Saarland, von Saarbrücken bis Perl oder von Saarbrücken bis nach Freisen, sehr unterschiedlich aufgestellt sind und dass es vielleicht schwierig ist, vor Ort eine Liste aufzustellen, Menschen zu finden, die bereit sind, für so einen Integrationsbeirat zu kandidieren. Deswegen sagen wir: Okay, wenn so eine Wahl nicht gelingen sollte, dann hat die Gemeinde die Möglichkeit, einen Integrationsbeauftragten oder eine Integrationsbeauftragte mit den gleichen Rechten wie ein Integrationsbeirat zu benennen. Der Gemeinderat kann dann eine Person benennen, die sich um die Belange der Menschen kümmert. Wir haben in unserem Änderungsantrag auch noch einmal klargestellt, dass es sowohl eine hauptamtliche als auch eine ehrenamtliche Person sein kann, denn auch an der Stelle war es uns wichtig, zu kucken, was Kommunen vor Ort leisten können. Wir in Saarbrücken haben gleich ein ganzes Amt dafür. Aber das kann man einer Gemeinde wie beispielsweise Perl nicht zumuten. Genauso gibt es natürlich Städte wie Völklingen oder auch Neunkirchen, die das hauptamtlich machen, das kann man aber kleineren Gemeinden auch nicht zumuten. An der Stelle will ich als Landesgesetzgeber nicht in die Personalhoheit unserer Kommunen eingreifen. Es war auch eine große Frage, wie wir damit umgehen, dass das Gesetz heute in Zweiter und letzter Lesung beraten wird. Wie kriegen wir es hin, dass die Integrationsbeiräte im nächsten Jahr auf Grundlage des neuen Gesetzes gut gewählt werden können? Das ist in unserem Änderungsantrag nach Rücksprache in der Anhörungssitzung mit dem Innenministerium auch noch mal klargestellt. Wir werden nach Veröffentlichung des Gesetzes den Kommunen die Möglichkeit geben, sich innerhalb eines Jahres um die Wahl des Integrationsbeirates zu kümmern. Ich glaube, ich habe die wichtigsten Punkte angesprochen. Es war mir wichtig, dass heute die Breite im Plenum mitbekommt, über was wir alles diskutiert haben. Ich möchte auch noch mal einen Dank aussprechen, der Ausschussvorsitzende hat es auch schon gemacht, an die vielen Menschen, die an der Anhörung teilgenommen haben. Das waren wirklich, glaube ich, alle Integrationsbeiräte, die es bisher gab, vertreten mit ihren Sprecherinnen und Sprechern, es waren haupt- und ehrenamtliche Integrationsbeauftragte aus den Städten und Gemeinden da. Es war eine sehr gute Diskussion. Ich muss sagen, es war eine der besten Anhörungen, die ich bisher erlebt habe. Wir haben viele Punkte aufgegriffen. Es gibt vielleicht einen kleinen Wermutstropfen an der Stelle, darüber habe ich lange in meiner Fraktion diskutiert. Es gibt natürlich auch Alternativmodelle, ich weiß, auch in meiner Heimatstadt ist das diskutiert worden. Wir haben in Merzig bisher ein solches Alternativmodell. Das ist in vielen Städten zwar gut gemacht, auch gut gemeint, aber wir als SPD-Landtagsfraktion wollen, dass Menschen mit einem Migrationshintergrund ein echtes Vertretungsorgan haben, das demokratisch legitimiert ist, deswegen wollen wir an diesem Gesetz festhalten. Ziel ist ein Integrationsbeirat, damit Menschen in unseren Städten und Gemeinden eine gute Vertretung haben, damit ihre Interessen gesehen werden. Deswegen bitte ich Sie heute, dem Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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