Becker
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/659 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/659 - neu in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 12: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 17/662) (Abänderungsantrag Drucksache 17/714) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Alwin Theobald, das Wort. (Zuruf: Alwin, bleib doch grad vorne!) Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Ich verspreche, es ist für heute das letzte Mal. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, Drucksache 17/662, in seiner 19. Sitzung am 15. November 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Regelung im KSVG betreffend die Integrationsbeiräte weiterentwickelt werden. Im Wesentlichen soll das aktive und passive Wahlrecht auf Eingebürgerte und Spätaussiedler ausgeweitet werden, um auch die Interessenslagen dieser häufig bereits gut integrierten Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Außerdem soll den Gemeinden zukünftig eine Wahlmöglichkeit zustehen, ob sie, um die politischen Partizipationsmöglichkeiten von Migranten zu stärken, bei Erreichen des festgelegten Ausländeranteils wie bisher einen Integrationsbeirat bilden, einen Integrationsbeauftragten benennen oder beides tun möchten. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Diese wurde auch unter reger Teilnahme durchgeführt. Ich bedanke mich bei allen, die an der Anhörung teilgenommen und ihre Stellungnahme abgegeben haben. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der AfD angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, Drucksache 17/662, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
