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Becker

12.12.2023 Sitzungen 17/20

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/554. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/554 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 11: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Zur Berichterstattung erteile ich dem Herrn Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, erneut das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 17/659, in seiner 19. Sitzung am 15. November 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Für die Erhebung kommunaler Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz gelten die Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung und die darin geregelten Verjährungsfristen. Bei kommunalen Beiträgen, die zum Ausgleich von Vorteilen für kommunale Investitionsmaßnahmen erhoben werden, entsteht die Abgabenpflicht dagegen erst mit der endgültigen Herstellung oder dem Inkrafttreten der Satzung, was zum Teil zu erheblichen Verzögerungen bis zum Entstehen der Beitragspflicht führen kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für diese Fälle eine Regelung des Landesgesetzgebers zur Festlegung einer zeitlichen Obergrenze für die Beitragserhebung notwendig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für die Erhebung von Beiträgen eine zeitliche Obergrenze von 20 Jahren nach der Entstehung der Vorteilslage aufgenommen werden. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, auf einer Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 17/659, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)

Protokoll ↗