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Alwin Theobald

CDU 12.12.2023 Sitzungen 17/20

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich lebe gern im Saarland. Hier bei uns sind das ehren- (Abg. Theobald (CDU)) amtliche Engagement, die Unterstützung und das Einbringen vor Ort noch stark ausgeprägt. Wann immer Not am Mann ist, stehen Helferinnen und Helfer bereit. Egal ob Feuerwehr, THW, Deutsches Rotes Kreuz, DLRG, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund oder Johanniter: Wenn ihre Hilfe erforderlich ist, sind sie da. Sie helfen, wo sie können, auch in Bereichen, die vielleicht nicht zu Ihren ureigensten Aufgaben gehören. Sie alle sind, wenn es darauf ankommt, Tag und Nacht im Einsatz und bringen sich selbst in Gefahr, um Menschen, Leib und Leben, Hab und Gut zu retten. Insofern gilt jedem Einzelnen unser aller Dank, unsere Wertschätzung und Anerkennung, denn sie leisten Großartiges. (Beifall von der CDU und der SPD.) Man sollte deshalb auch nicht zwischen ihnen unterscheiden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere die Katastrophe im Ahrtal hat aufgezeigt, wie groß der Nachholbedarf hier ist, und eine bundesweite Diskussion zur Helfergleichstellung angefacht. Gerda Hasselfeldt, die Präsidentin des DRK, hat dies so beschrieben - ich zitiere mit Erlaubnis von Frau Präsidentin: Es kann nicht sein, dass die Freiwilligen von THW und Feuerwehr anders behandelt werden als diejenigen, die in einer Notlage zum Beispiel Betreuungsdienst oder Sanitätsdienst leisten oder medizinische Hilfe erbringen. - Das sehen wir als CDU ganz genauso. Deshalb ist dieses Gesetz richtig. Es bleibt jedoch auf halber Strecke stehen. Sie haben selbst zugegeben, dass Sie es noch einmal anpacken und nachschärfen müssen und dass Sie irgendwann eine große Novelle planen. Wie sehr sich unsere Gesellschaft auf unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verlassen kann, haben nicht zuletzt die Pandemie oder die zum Teil verheerenden Starkregenereignisse der letzten Jahre auch hier bei uns im Saarland gezeigt. Aber konnten sich unsere Helferinnen und Helfer in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch immer auf uns verlassen? - Ich bringe Ihnen ein paar kleine, aber sehr aussagekräftige Beispiele: 1987 habe ich mich für den Katastrophenschutz verpflichtet und war stets vor Ort, wenn es etwas zu tun gab beim Deutschen Roten Kreuz: am Wochenende Sanitätsdienst, bei Fußballspielen oder Tauziehturnieren, samstags gemeinsame Übungen und Funkübungen mit der Feuerwehr, Lehrgänge beispielsweise in den Betreuungs- und Verpflegungsdiensten, Teilnahme an Lehrgängen, zum Beispiel für den Sanitäts- und Betreuungsdienst und auch für den Ausbilder für Erste Hilfe, regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinneulinge. Als im November 1989 die Mauer fiel, übernahm unser DRK Ortsverein auch die Verpflegung der provisorischen Flüchtlingslager, die in der Illtalhalle in Illingen und in der Neunkircher Krebsberghalle eingerichtet wurden. Hilfreich war dabei, dass ich als Straßenwärter gerade in diesen Wochen durch den Winterdienst oft Nachtdienst hatte oder auch die Schichten so tauschen konnte, dass ich nach getaner Arbeit morgens früh um 07.00 Uhr bereits für das DRK zur Verfügung stand. Meinem Arbeitgeber, damals noch das Staatliche Straßenbauamt, das spätere Landesamt für Straßenwesen, entstand kein Nachteil, im Gegenteil: Man musste ja nicht 18 Monate auf mich verzichten, weil ich durch meine Verpflichtung beim DRK vom Grundwehrdienst freigestellt war. Mein Arbeitgeber war dann auch immer so nett, mir für die Altkleidersammlung des DRK, die damals noch unter der Woche stattfand, Dienstbefreiung zu gewähren. Aber nicht mehr lange; kaum ein Jahr später hieß es dann, dafür gebe es keine Dienstbefreiung mehr, Rotes Kreuz sei Privatvergnügen. Auch ein Brief an den damals zuständigen Minister Jo Leinen wurde abschlägig beschieden. Dienstbefreiung könne nicht mehr gewährt werden. Das war der Beginn eines Kahlschlags im Katastrophenschutz. Die Ersatzbeschaffung von Material und Gerät wurde immer weniger gefördert, die Struktur des Bevölkerungsschutzes, des Zivilschutzes und des Katastrophenschutzes, wurde zunehmend abgebaut. Und wie schon in meinem Fall bei Papa Staat sank auch in der Wirtschaft das Verständnis für ehrenamtliches Engagement. „Bei wem schaffst du? Bei mir oder beim THW?“ Das wurde ein Freund von mir fast regelmäßig gefragt, wenn er mal wegen einer Übung eine Schicht tauschen wollte. - Dieser Spruch fand übrigens erst dann ein Ende, als die Blies eines Tages gehörig über die Ufer trat und nur die Sandsäcke dieses THW die Überflutung der Werkhalle und Schäden an den teuren Maschinen verhinderten. Dem Chef musste also erst mal - bitte verzeihen Sie, Frau Präsidentin - der Hintern auf Grundeis gehen, bevor er wieder Wertschätzung für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern lernte. Ich bin mir sicher, solche Geschichten könnten Ihnen die engagierten Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr, des THW, des Deutschen Roten Kreuzes, der DLRG, der Malteser, des Arbeiter-Samariter-Bundes oder der Johanniter zuhauf erzählen. Deshalb reicht auch dieses Gesetz nicht aus, es kann nur ein Anfang sein. Wir alle sollten gemeinsam und immer wieder für Wertschätzung und Respekt gegenüber allen Helferinnen und Helfern werben. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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