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Becker

12.12.2023 Sitzungen 17/20

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen nun Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/693. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/693 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/693 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Drucksache 17/546) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes - Drucksache 17/546 - in seiner 17. Sitzung am 20. September 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Anlass des Gesetzentwurfes ist ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung verschiedener Vorschriften der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz. Um den Beanstandungen der Europäischen Kommission abzuhelfen, ist es erforderlich, die geänderten §§ 65 ff. der Musterbauordnung als Mindeststandard in Landesrecht umzusetzen. Der Gesetzentwurf enthält des Weiteren Änderungen, die einen Beitrag zum Klima und zur Vereinfachung des Bauens leisten sollen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Diese wurde durchgeführt. Ich bedanke mich bei allen, die ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Ein Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Abwesenheit der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz Drucksache 17/546 in vorliegender Form in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

Protokoll ↗