Barke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es ist mir eine große Freude, heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes einzubringen. Vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen, immer neu in den Markt kommenden Produkten und Verfahren, vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen an Qualifizierung, vor dem Hintergrund, dass man mit dem einmal Gelernten nicht mehr auskommt, um in der Arbeitswelt der Zukunft auch heute schon zu bestehen, ist gerade die Weiterbildung, die Qualifizierung, ein wichtiges Thema. Das ist ein Kernthema dieser Landesregierung - das will ich vorwegschicken - und das schon seit Jahren, denn wir haben Förderprogramme, etwa für die Weiterbildung in großen Unternehmen als einziges Bundesland mit dem Landesförderprogramm, weil wir das aus EU-Fördertöpfen nicht machen dürfen. Die erfreuen sich größter Beliebtheit, und sie werden in Millionensummen in Anspruch genommen, wovon Unternehmen heute schon Gebrauch machen, um ihre Weiterbildung und Qualifizierung mit diesen Mitteln zu begleiten. Wir leisten Zuschüsse von bis zu 50 Prozent, insbesondere wenn es darum geht, neue Verfahren zu implementieren und die Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Damit erweitern wir im Grunde genommen mit unserer Förderung die Reichweite der eigenen Weiterbildungsetats in den Unternehmen um das Doppelte. Damit haben wir in der Vergangenheit gute Erfolge erzielt. Wir haben ähnliche, auf den Mittelstand abgestimmte Programme, unterstützt durch den ESF, und fördern damit ganz umfassend den Mittelstand in diesem Land. Dazu werden wir morgen im Rahmen der Debatte um meinen Haushalt noch weitere Ausführungen hören. Was regeln wir jetzt? Wir regeln im Kern, dass für die Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von den Beschäftigten keine eigene Zeit mehr eingebracht werden muss. Es wird insgesamt fünf bildungsfreie Tage geben. Das spielt jetzt nicht die ganz große Rolle. Für die Großunternehmen hat Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung immer schon eine große Rolle gespielt. Es gibt auch viele Unternehmen, die nicht weiterbilden und qualifizieren, die einen, weil sie nicht wollen, und die anderen, weil sie es schlicht nicht können. Da müssen wir zumindest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein gutes Angebot haben, damit sie auf eigene Kosten, ohne dass sie eigene Zeit einbringen, ihre Weiterbildung betreiben können, damit sie sich ihre Einsatzfähigkeit am Arbeitsmarkt heute und in der Zukunft aufrechterhalten können. Das ein ganz zentraler Punkt. (Beifall von der SPD.) Natürlich wird es hier um Möglichkeiten der beruflichen und politischen Weiterbildung gehen, aber auch um die Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen sowie gemeinwohlorientierten Tätigkeit und für freiwillige und unentgeltliche Tätigkeiten. Ich will es an dieser Stelle überhaupt nicht verschweigen, aber darin liegt auch der Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die zur Persönlichkeitsbildung von Beschäftigten dringend erforderlich sind. Auch das Erwerben dieser Schlüsselkompetenzen erhöht die Bereitschaft und die Fähigkeit, für Weiterbildung gebildet und qualifiziert zu werden. Deshalb wollen wir diesen Weg gehen. Wir haben ein paar Anpassungen. Ich habe über fünf Tage gesprochen, ohne dass der Arbeitnehmer selbst Zeiten einbringen muss. Wir regeln, dass mindestens sechs Unterrichtsstunden gemacht werden müssen, die nicht unterschritten werden dürfen. Es wird Onlineformate geben, die sich auch vor dem Hintergrund von Corona in der Weiterbildung bewährt haben. Wir werden anpassen, dass schon nach sechs Monaten im Betrieb, angepasst an die üblichen Probezeitvereinbarungen, Weiterbildung in Anspruch genommen werden kann. Das ist für uns ein wichtiges Thema, denn Weiterbildung und Qualifizierung sind die Schlüsselthemen, von denen die Zukunft dieses Landes abhängt. Darüber dürfen wir nicht nur reden, sondern wir müssen sie auch attraktiv ausgestalten. Ich will zum Ende auf einen Punkt hinweisen, weil ja in den Medien viel darüber geschrieben worden ist, dass man jetzt mit dem Bildungsfreistellungsgesetz Waldbaden könne. Ja, das wird man können. Aber ich weise auf die Systematik dieser Regelungen hin. Jeder Weiterbildungsträger im Land muss ein methodisch didaktisches Konzept vorlegen, um seine Maßnahme genehmigen zu lassen. Er muss in dieser Maßnahme die Zielgruppen definieren, die diese Maßnahme in Anspruch nehmen können. Vor diesem Hintergrund und im Übrigen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass noch nicht einmal 1 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Bildungsfreistellung auf diesem Wege in Anspruch nehmen, muss man auf eines deutlich hinweisen: Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich die Weiterbildungsprogramme kommen zu lassen. Er kann sich die Zielgruppendefinition anschauen. Dann kann er auch etwa bei einem Mitarbeiter in der Stahlindustrie - wir haben heute Morgen viel darüber geredet - eine Maßnahme für Waldbaden ablehnen, denn es braucht zwar nicht den unmittelbaren Vorteil für ein Unternehmen bei einer Weiterbildungsmaßnahme, aber es braucht den mittelbaren Bezug zum Unternehmen für eine Weiterbildungsmaßnahme. Ich würde einmal sagen, bei Waldbaden für Stahlarbeiter ist der unmittelbare Zusammenhang nicht gegeben und dann kann man solche Maßnahmen ablehnen. - In diesem Rahmen freue ich mich auf die Beratung dieses Gesetzentwurfes. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
