Barke
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir kommen zum Gesetz zur Änderung des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes - ein Zungenbrecher. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland vom 24. Juni 2020 wurde die Richtlinie EU 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen umgesetzt. Die EU-Kommission äußerte in der mit Gründen versehenen Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren 2021/2212 zur Umsetzung der Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Bedenken zur Umsetzungsmaßnahme, da die Begriffsbestimmungen durch inhaltsbezogenen Verweis des § 2 VHMPG erfolgt seien. Daher sei die Richtlinie 2018/958 nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt. - So viel vorab. Was machen wir jetzt? (Vereinzelt Heiterkeit.) Die Begriffsbestimmungen „geschützte Berufsbezeichnung“ und „vorbehaltene Tätigkeit“ aus Artikel 3 der Richtlinie werden wörtlich in § 2 übernommen und die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung relevanten Begriffsbestimmungen „reglementierter Beruf“ und „Berufsqualifikation“ werden aus der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) eingefügt. Das sind die wesentlichen, zentralen Änderungen. Damit glauben wir, den Anforderungen der EU im Gesetzgebungsverfahren Genüge tun zu können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
