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Becker

12.12.2023 Sitzungen 17/20

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen sind. Ich schließe nun die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Anträge der SPD-Landtagsfraktion sowie den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/697. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer enthält sich? - Wer ist dagegen? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/697 mit Stimmenmehrheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/698. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/698 mit Stimmenmehrheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2023, Drucksache 17/687. Wer für die Annahme der Drucksache 17/687 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/687 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Bevor wir nun mit der Tagesordnung fortfahren, stelle ich noch einmal fest, dass vonseiten der SPD-Landtagsfraktion eine Dritte Lesung für den Doppelhaushalt beantragt wurde, und zwar gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes. Das werden wir so vorsehen. Bevor wir in die Generaldebatte der Haushaltsberatungen 2024/2025 zu Tagesordnungspunkt 4 und 5 einsteigen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter zum Grundsatzbericht: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 17. und 18. Oktober 2023 wurden folgende Gesetze in Erster Lesung beraten: das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/25 sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2024/25. Es folgten in der sich daran angeschlossenen Haushaltsberatung die von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlagen zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz, Drucksachen 17/679 und 17/680. Während dieser Beratungen zum Haushalt 2024/25 erfolgte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz des Bundes. Sie alle kennen die in der Folge diskutierten Auswirkungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Lassen Sie mich daher zunächst auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Auswirkungen auf das Saarland eingehen. Im Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 wurde die Einrichtung des Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland beschlossen. Dieser umfasst 3 Milliarden Euro. Im letzten Herbst wurde seitens des Landtages eine Notsituation für das Jahr 2022 beraten. Zur Beurteilung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit wurden Gutachten eingeholt. Eine entsprechende Anhörung mit Sachverständigen wurde am 16. November 2022 durchgeführt. Als Ergebnis dieser Anhörung erfolgte daraufhin ein überarbeiteter Antrag bezüglich der Feststellung der Notsituation im Plenum des Landtags im Dezember 2022. Im Rahmen seiner Beratungen in diesem Jahr beschloss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in seiner Sitzung am 23. November 2023 auf Antrag der CDU-Fraktion die Durchführung einer Anhörung hinsichtlich der Auswirkungen dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf das Saarland. Die Anhörung fand nach gemeinsamem Beschluss des Ausschusses am 05. Dezember 2023 unter Beteiligung von zahlreichen Sachverständigen statt. Die Auswertung dieser Anhörung sowie die Abstimmungen zum Haushalt 2024/25 erfolgten am 07. Dezember 2023. Im Fokus dieser Anhörung stand dabei insbesondere das Sondervermögen Transformationsfonds, aber auch andere Sondervermögen des Saarlandes. Die gemeinsam vom Ausschuss an die Sachverständigen formulierten Fragen lauteten wie folgt: Erstens. Wie bewerten Sie das Sondervermögen Transformationsfonds aus verfassungsrechtlicher Sicht im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023? Dazu dann diese weiteren Fragen: A. Halten Sie das Sondervermögen Transformationsfonds für vereinbar mit den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.? Bitte mit Begründung. B. Sollte dies nicht der Fall sein, welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Landeshaushalte 2022 (Abg. Thielen (CDU)) bis 2025? C. Mit welchen Ergänzungen kann die derzeitige Ausgestaltung des Transformationsfonds an die Vorgaben aus dem Urteil angepasst werden? Weitere Sondervermögen des Saarlandes waren der zweite Punkt: A. Wie sind Umbuchungen mit unveränderter Zweckbindung aus dem Sondervermögen Pandemie ins Sondervermögen Zukunftsinitiative sowie Zuführungen in das Sondervermögen Krankenhausfonds mit Blick auf das Urteil zu bewerten? B. Halten Sie die genannten Sondervermögen mit Blick auf das oben genannte Urteil weiter für vereinbar mit den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits im vergangenen Jahr gab es bei der Einschätzung und Bewertung der Sachverständigen zu den einzelnen Punkten ein sehr differenziertes Bild. Dieses reichte von verfassungsgemäß unter gewissen weiteren vorzunehmenden Maßnahmen bis nicht verfassungsgemäß. Intensiv diskutiert wurden die Fragen der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit. Einigkeit bestand aber insoweit, dass nicht einmalig Kreditermächtigen erteilt und über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen, wie es der Transformationsfonds vorgesehen hatte, und dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Neben der Landesregierung hat auch der Rechnungshof im Rahmen einer beratenden Äußerung gemäß § 88 Abs. 2 LHO dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen am gleichen Tag umfangreich seine Einschätzung des Urteils und seiner Folgen für das Saarland mitgeteilt. Er hält die aktuelle Ausgestaltung des Transformationsfonds für verfassungswidrig und weist auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für eine zulässige Notlagenverschuldung hin. Kritisch wird auch das Vorhaben der Landesregierung gesehen, diese jährlich zu erklären. Auch die Auswirkungen auf die anderen mit Notlagenkrediten finanzierten Sondervermögen wurden in der Stellungnahme erläutert. Zwischenzeitlich liegen dem Plenum entsprechende Anträge der Mehrheitsfraktion betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Haushaltsjahr 2023, aber auch für 2024 vor sowie seitens der Landesregierung ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023. Beides haben wir vorab in den TOPs 1 bis 3 debattiert. Lassen Sie mich nunmehr zum Haushalt 2024/2025 einschließlich der vorliegenden Ergänzungsvorlagen zurückgehen und Ihnen folgende Eckdaten mitteilen: Die Ausgaben steigen von rund 5,4 Milliarden Euro in 2023 auf 5,8 Milliarden Euro in 2024. Das ist ein Zuwachs von 8,2 Prozent. Im Jahr 2025 steigen sie auf fast 6 Milliarden Euro. Das ist ein Zuwachs in Höhe von noch einmal 2,4 Prozent. Die Zinsausgaben am Kreditmarkt betrugen für das Jahr 2023 247 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 sollen 233 Millionen Euro anfallen und in 2025 228 Millionen Euro. Die Personalausgaben waren für 2023 im Haushaltsplan mit rund 1,9 Milliarden Euro veranschlagt, für 2024 mit rund 2 Milliarden und für 2025 mit rund 2,1 Milliarden Euro. Die formale Schuldentilgung beläuft sich auf jeweils 80 Millionen Euro in 2024 und 2025. Der Entwurf weist für die beiden Haushaltsjahre jeweils eine Investitionsquote von 9,1 Prozent auf. Die Personalausgaben-Quote steigt in 2024 auf 34,7 Prozent und in 2025 auf 35,4 Prozent. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23. November mit der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2027 befasst, die die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Haushaltseckdaten beschreibt. Die großen Herausforderungen des Landes ergeben sich aus der Verbindung von Strukturwandel, Klimawandel, demografischer Entwicklung und fortschreitender Digitalisierung. Hinzu kommen eine erhöhte Inflation und höhere Energiepreise als im Durchschnitt der letzten Jahre. Alle Ressorts sind hier in besonderem Maße gefordert. Entsprechend umfassen die in der mittelfristigen Finanzplanung genannten Handlungsschwerpunkte der Landesregierung alle Bereiche und erstrecken sich über längere Zeiträume. Die finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen sind für den Haushalt natürlich ebenfalls von erheblicher Bedeutung: Die Finanzlage der saarländischen Kommunen ist bekanntermaßen seit vielen Jahren äußerst angespannt. Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) erhöht sich im Haushaltsplanentwurf 2024 von 796 Millionen Euro in 2023 auf dann 875 Millionen Euro und sinkt im Haushaltsplanentwurf 2025 nochmal leicht ab auf 864 Millionen Euro. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen einer Anhörung gemäß § 124 der Verfassung des Saarlandes zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze, Haushaltsbegleitgesetze sowie der Ergänzungsvorlagen am 23. November 2023 Stellung genommen. Der Landkreistag Saarland trägt unter anderem vor: Der Aufwuchs des Volumens des KFA sei nicht in verstärkten Bemühungen des Landes um eine Verbesserung der Finanzausstattung seiner Kommunen, sondern ausschließlich in der Systematik des Verbundquotenmodells begründet und Resultat der vergleichsweise hohen Verbundmasse, auf die der Verbundsatz Anwendung finde. Die Finanzausstattung entspreche weder der gegenwärtigen kommunalen Aufgabenlast noch werde sie, so der Landkreistag des Saarlandes, den „Herkulesaufgaben“, mit denen die Kommunen konfrontiert (Abg. Thielen (CDU)) würden, gerecht. Man verspüre eine Zunahme von Aufgaben und Personal, erlebe eine Zunahme von nicht ausfinanzierten Aufgaben und ein Auftreten von Finanzlücken, die dann von kommunaler Seite aufgefangen werden müssten. Ausdrücklich begrüßt wird, dass das Land und die kommunalen Spitzenverbände im Frühjahr Verhandlungen zu einer Neufassung des KFA aufgenommen haben. Angestrebt werde seitens der kommunalen Spitzenverbände ein aufgabenangemessener und auskömmlicher KFA, der die gegenwärtigen und künftigen Finanzbedarfe der kommunalen Ebene realistisch abbildet. Gefordert wird, von den Vorwegentnahmen für den kommunalen Kulturbeitrag und der Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe abzusehen und die Finanzausgleichssumme 2024 und im Folgejahr entsprechend zu erhöhen. Auf drei weitere vorgetragene Punkte möchte ich kurz eingehen. Krankenhäuser: Bis zur Etablierung eines auskömmlichen Krankenhausfinanzierungssystems durch den Bund muss das Land Vorsorge treffen, um rasche finanzielle Stützungsmaßnahmen zur Sicherung der Krankenhausversorgung ergreifen zu können. Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich: Aus Sicht des Landkreistages sind die derzeit bundes- und landesseitig zur Verfügung gestellten Mittel bei Weitem nicht auskömmlich. Als sehr kritisch wird die diesbezüglich ausgearbeitete Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur angesehen. Es sei notwendig, sowohl den für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständigen Jugendhilfeträger als auch die Baulastträger landes- und bundesseitig mit weiteren Mitteln auszustatten. Die Kosten der notwendigen Investitionen und die Betriebskosten müssten vollständig ausgeglichen werden, so die Auffassung des Landkreistages. Bewältigung des Zustroms und die Integration von Flüchtlingen: Der Bund beabsichtigt, ab 2024 7.500 Euro pro Flüchtling zur Verfügung zu stellen. Man prüft hier derzeit, was diese Pauschale umfasst. Gefordert wird, dass das Land künftige Bundesmittel vollumfänglich an die kommunale Ebene weiterleitet und dass die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (KdU) durch Bund und Land übernommen wer- den. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) hat in seiner Stellungnahme unter an- derem vorgetragen: Mit Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation der Kommunen verweist er auf den kommunalen Finanzreport der Bertelsmann Stiftung 2023, in dem bezüglich des kommunalen Finanzierungssaldos - der Wert der angibt, ob die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden könnten - das Saarland im Jahr 2022 bei minus 181 Euro je Einwohner gelegen hat. Damit liegt das Saarland im Vergleich der Flächenländer auf dem letzten Platz. Der Bundesdurchschnitt liegt bei plus 34 Euro je Einwohner. Auch bei der Investitionstätigkeit haben laut Bertelsmann Stiftung die saarländischen Kommunen deutschlandweit die rote Laterne, wie der Saarländische Städte- und Gemeindetag weitergab. Gleich schlecht platziert sind die Saar-Kommunen bei den Schulden der Kernund Extrahaushalte. Auf der anderen Seite liegt die Steuerquote der saarländischen Kommunen nur bei drei Vierteln des Bundesdurchschnitts. Die saarländischen Kommunen leiden laut SSGT unter einer strukturellen Finanzschwäche, die sich aufgrund der Krisen noch verstärkt hat. Auch hier wird die angestrebte Untersuchung des vertikalen und des horizontalen Kommunalen Finanzausgleichs begrüßt. Lassen Sie mich hier noch kurz auf andere Punkte eingehen, die der SSGT uns mitgeteilt hat. Zum Schulbauprogramm: Grundsätzlich positiv bewertet wird das geplante Schulbauprogramm. Allerdings liegt aus Sicht des Verbandes der Sanierungsbedarf für die kommunale Bildungsinfrastruktur deutlich über den 200 Millionen Euro des Programms, die man in einem bestimmten nicht unerheblichen Umfang auch noch mit den Kreisen zu teilen hat. Bewältigung des Klimawandels: Es wird darauf hingewiesen, dass für die energetische Sanierung der übrigen kommunalen Gebäude im Transformationsfonds keine Mittel vorgesehen sind. Es wird eine signifikante Steigerung der Beteiligung der Kommunen zur energetischen Sanierung außerhalb des Bildungsbereichs gefordert. Krankenhausfinanzierung: Hingewiesen wird wie vom Landkreistag darauf, dass die kommunale Seite bereits jetzt die Krankenhäuser in einem nicht unerheblichen Umfang finanziell unterstützt. Bund und Land dürfen sich nicht ihrer Verantwortung entziehen hinsichtlich einer ausreichenden Finanzierung der Kliniken, so der SS-GT. Feuerschutzsteuer: Kritisiert wird nach wie vor der Vorwegabzug, der an dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer zugunsten des Landes für Ausgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes vorgenommen wird. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sollen nach SSGT vollständig für die Ausstattung der Feuerwehren vor Ort verwendet werden. Positiv vermerkt der SSGT die vorgesehene Erhöhung auf 3 Millionen Euro zur Finanzierung von kommunalen Straßenbaumaßnahmen sowie die Erhöhung der Zuschüsse zur Stärkung des Einzelhandels in den Innenstädten. Angesichts des großen Zuspruchs bei Letzteren bittet er (Abg. Thielen (CDU)) darum, die Fördersummen bereits im Jahr 2024 zumindest auf 1 Million Euro zu erhöhen. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich in seiner Sitzung am 23. November auch mit den vom Finanzministerium aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 vorgenommenen Änderungen von Stellenzahlen, die in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden sollen, befasst. Die Änderungen ergeben sich vor allem aus der Auswertung der Schülerzahlen im Schuljahr 2022/2023. Grundlage aller Ausschussberatungen waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den jeweiligen Einzelplänen, die auf die wesentlichen Veränderungen und Besonderheiten hingewiesen haben. Die Vertreter der Landesregierung haben zu den aufgeworfenen Fragen Rede und Antwort gestanden, in Einzelfällen auch gewünschte Informationen schriftlich nachgereicht. Sowohl die Regierungsfraktion SPD als auch die CDU-Oppositionsfraktion haben am Ende der Beratungen im Ausschuss eine Reihe von Abänderungsanträgen zu den eingebrachten Gesetzen und ihren Ergänzungsvorlagen eingebracht. Die Abänderungsanträge der Regierungsfraktion wurden durch deren Ausschussmehrheit angenommen. Die CDU-Landtagsfraktion hat an Abstimmungen, die im Zusammenhang mit dem Transformationsfonds standen, nicht teilgenommen und als Begründung auf weiteren notwendigen Beratungsbedarf hingewiesen. Die CDU-Landtagsfraktion hat nach Ablehnung ihrer Anträge bei den Schlussabstimmungen im Ausschuss darauf verzichtet, ihre Anträge im Plenum erneut zur Abstimmung zu stellen, und einen Globalantrag eingebracht. Die AfD hat im Ausschuss keine Abänderungsanträge gestellt und legt heute ebenfalls einen Globalantrag vor. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, über das vorliegende Gesamtpaket hat der Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion und bei Nicht-Teilnahme an der Abstimmung der CDU-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der vom Ausschuss angenommenen Abänderungsanträge die Annahme des Haushaltsgesetzes 2024/2025 sowie des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 mit den von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlagen in Zweiter Lesung zu empfehlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nach diesen formellen Ausführungen noch ein paar kurze persönliche Bemerkungen. (Heiterkeit.) Ich halte die Anmerkungen wirklich sehr persönlich und vor allem sehr kurz. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für die bei allen unterschiedlichen Sachauffassungen sehr faire und konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Sie alle, ihr alle, habt mir dabei die Sitzungsführung recht leicht gemacht. Herzlichen Dank auch an meinen Stellvertreter Pascal Conigliaro, der einige der Sitzungen in meiner COVID-bedingten Abwesenheit geleitet hat. Ich glaube, er hat das zur Zufriedenheit aller getan. Ein besonderes Dankeschön geht auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung und des Rechnungshofes, die sich mit der Thematik Haushalt beschäftigen. Ich möchte stellvertretend für alle, die daran beteiligt sind, die Mitarbeiter des Finanzministeriums, die heute hier sind, nennen: Herrn Staatssekretär Förster, Herrn Abteilungsleiter Weber und vom Rechnungshof Frau Dr. Groh und Herrn Lejeune. Vielen Dank, bitte nehmen Sie diesen Dank an die Mitarbeiter Ihrer Häuser mit. (Beifall.) Abschließend und sicher auch im Namen aller Fraktionen bedanke ich mich für die hervorragende Unterstützung bei den Haushaltsberatungen durch die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und insbesondere des Sitzungsdienstes. Bereits im letzten Jahr mussten wir oftmals an die Grenzen des Machbaren gehen. Sie haben das stetig machen müssen. In diesem Jahr wurde es noch ein wenig mehr und ein bisschen eiliger und alles noch etwas herausfordernder, gerade nach dem Urteil von Karlsruhe. Stellvertretend für alle darf ich mich bedanken und ein großes Lob an den Ausschusssekretär, Herrn Dirk Müller, aussprechen, der es mit vollem Engagement, großer Souveränität und großer Kompetenz geleitet hat. Herzlichen Dank dafür! (Beifall des Hauses.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und vereinzelt von der SPD.)

Protokoll ↗