von Weizsäcker
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bringe heute einen Nachtragshaushalt 2023 ein, der die Handlungsfähigkeit des Landes in Zeiten der beschleunigten und verteuerten Transformation sicherstellt. Wie wichtig dieses Ziel ist, hat Ulrich Commerçon in seiner Rede auch an Beispielen, die dich, lieber Jürgen Barke, in den letzten Tagen und Nächten maßgeblich umgetrieben haben, verdeutlicht. Zur Einordnung: Dieser Nachtrag ist nicht etwa erforderlich, weil in unseren Planungen der Landesregierung in letzter Minute eingefallen wäre, dass wir irgendwo noch zusätzliches Geld benötigen. Dieser Nachtrag ist erforderlich, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich Rechnung zu tragen, und genau das tun wir. Gerade einmal vier Wochen ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht am 15. November erstmals klare Leitplanken für die finanzpolitische Praxis im Umgang mit kreditfinanzierten Ausgaben in einer außergewöhnlichen Notsituation vorgegeben hat. Wir haben das Urteil zügig und gründlich ausgewertet. Die internen und auch die externen Arbeiten dazu wurden bereits am Tag der Urteilsverkündung begonnen. Die Ergebnisse der externen Beratung sind übrigens auf unserer Webseite abzurufen, auch da setzen wir auf maximale Transparenz. Auf Basis der Auswertung des Urteils haben wir die erforderlichen Ergänzungen für eine urteilskonforme Ausgestaltung rasch identifiziert und auf den Weg gebracht. Die Ergebnisse liegen Ihnen zur Beratung und Entscheidung vor. Die Mehrheitsfraktion hat die beiden Beschlussvorlagen zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für die Jahre 2023 und 2024 eingebracht. Diese stützen sich auf das Fortdauern der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und des Energiepreis-Schocks im Sinne der beschleunigten Transformation. Sie stützen sich auf das Fortdauern der Auswirkungen der Pandemie und das Fortdauern der Anforderungen der Pandemiebereitschaft. Beides hat der Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon bereits in seiner Rede ausgeführt. Deshalb konzentriere ich mich in meinen Ausführungen auf die Beschlussvorlage für den Nachtragshaushalt 2023. Worum geht es da konkret? Es geht um die Einfügung einer zusätzlichen Vorschrift in das Haushaltsgesetz. Mit dieser Vorschrift wird eine Ermächtigung für entsprechende Kreditaufnahmen am Kreditmarkt ausgebracht. Es ist ein technischer Vorgang, aber zugleich ein zentraler, um den konkretisierten Anforderungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bereits im Haushalt 2023 Rechnung zu tragen. Dies muss selbstverständlich geschehen, bevor das Haushaltsjahr abgeschlossen ist. Betroffen davon sind gleichermaßen der Transformationsfonds und die pandemiebedingten Ausgaben. Es ist kein Zufall, sondern die Konsequenz des Urteils, dass wir uns mit diesem Vorgehen in guter Gesellschaft in einer ganzen Reihe von Bundesländern befinden. Die anderen Länder benötigen genau wie wir für eine notsituationsbedingte, kreditbasierte Finanzierung von Ausgaben einen Nachtrag. Ich will deshalb noch einmal einordnen: Das Urteil vom 15. November betraf natürlich unmittelbar den Bund. Die mittelbaren Wirkungen auf das Saarland erstrecken sich keineswegs auf alle Aspekte des Urteils. So haben wir gerade nicht gegen den Grundsatz der Vorherigkeit verstoßen, wir haben keine Umwidmung von Kreditermächtigungen vorgenommen. Im Gegenteil, dort, wo wir aus dem Sondervermögen Pandemiemittel transferiert haben, sind diese im Sondervermögen Krankenhausfonds und im Sondervermögen Zukunftsinitiative bestimmungsgemäß erfolgt. Auch die Aussagen des Urteils zur Notlagenbegründung und zum Veranlassungszusammenhang stützen die saarländische Praxis. Dass die Pandemie und der Ukraine-Krieg exogene Schocks mit weitreichenden Auswirkungen sind, lässt sich kaum bestreiten. Auch sind die Maßnahmen, die in der Pandemie und mit dem Transformationsfonds auf den Weg gebracht wurden, geeignet, um mit den Konsequenzen umzugehen. Auch der Wahrung des parlamentarischen Budgetrechts haben wir mit dem Wirtschaftsplan Rechnung getragen. Dies liegt übrigens auch, das möchte ich an der Stelle betonen, an der guten Zusammenarbeit im damaligen parlamentarischen Verfahren zwischen Mehrheitsfraktion und der Unionsfraktion. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei Ihnen bedanken. (Beifall von der SPD.) Aber trotzdem müssen wir Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil ziehen. Das ist eine Frage des Respekts vor Karlsruhe und eine Frage der Rechtssicherheit für das Saarland und die Saarwirtschaft. Dabei geht es in erster Linie um die Anforderung des Urteils zur Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit. Sie sind der eigentliche Grund für diesen Nachtragshaushalt und die jährlich zu überprüfende Frage, ob infolge des Ausgangsschocks weiterhin eine außerordentliche Notsituation vorliegt. Demnach kommt es nicht darauf an, in welchem Jahr die Nettokreditaufnahme kameral gebucht wurde, das ist weiterhin das Jahr 2022. Stattdessen ist das Jahr maßgeblich, in dem die notlagenbedingten Kredite am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Für dieses jeweilige Jahr ist darzustellen, dass weiterhin eine Notsituation vorliegt. Das betrifft natürlich auch den Transformationsfonds. Aus dem Urteil folgt ebenso, dass die Anforderungen an die Notlagenbegründung mit zeitlichem Abstand deutlich zunehmen. Deshalb reichen die in der Mehrheitsfraktion eingebrachten Beschlussvorschläge für die Jahre 2023 und 2024 weit über eine bloße Wiederholung des damaligen Ausnahmeantrags von 2022 hinaus. Vielmehr wird die Begründung fortgeschrieben und fortentwickelt, um die fortgesetzte und umfassende Betroffenheit deutlich zu machen. Dies wird unterstützt durch juristische und wirtschaftswissenschaftliche Expertise. Ich will an dieser Stelle auch den Expertinnen und Experten aus der Anhörung ausdrücklich danken. Sie haben viele wichtige Hinweise geliefert und vieles davon hat erkennbar Eingang in die vorliegenden Beschlussvorlagen gefunden. Darüber hinaus soll die Landesregierung beauftragt werden - das ist Teil der Forderung im Beschlussvorschlag -, künftig einmal im Jahr einen Fortschrittsbericht zur beschleunigten Transformation und zu den pandemiebedingten Ausgaben vorzulegen. Dies wird dem Landtag die künftige Einschätzung erleichtern, ob eine Notsituation fortdauert und wie die Maßnahmen zu ihrer Überwindung beitragen. Die Einschätzung und Entscheidung, ob weiterhin eine außergewöhnliche Notlage vorliegt, treffen weiter Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete. An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass die zehn Jahre Laufzeit des Transformationsfonds immer dazu da waren, der Saarwirtschaft Zuversicht und Planungssicherheit zu geben. Niemand hier auf der Regierungsbank - ich glaube, das kann man wirklich sagen - hätte etwas dagegen, wenn die Auswirkungen des Schocks die beschleunigte Transformation betreffend deutlich rascher überwunden wären. Deshalb ist es völlig in Ordnung, dass jetzt jedes Jahr eine Überprüfung stattfindet, um dem Urteil Rechnung zu tragen. Das sollte aber - das ist ganz wichtig - in der Praxis nicht dazu führen, dass alle Förderbescheide, die über ein einzelnes Jahr hinausreichen, unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden müssten. Für Unternehmen wäre es schwierig, auf der Basis eines solchen Parlamentsvorbehaltes zuverlässig Investitionsentscheidungen zu treffen. Hier erweist sich der Umstand, dass wir den Transformationsfonds nur zum Teil kreditfinanziert haben, als echter Trumpf, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete. Die etwa 500 Millionen Euro, die wir eigenfinanziert haben, helfen dabei, dass der Grundsatz der Jährlichkeit und Jährigkeit im Vollzug nicht zu einer großen Hypothek für die Planungssicherheit wird. (Beifall von der SPD.) Auch hier will ich noch einmal klarstellen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich die grundsätzliche Zulässigkeit von Sondervermögen wie dem Transformationsfonds bestätigt hat. Weiterhin hat es ausgeführt, dass nicht nur die unmittelbare Krise, der Moment des Schocks sozusagen, eine zeitlich eng umgrenzte Notsituation begründen kann, sondern auch die weiteren Auswirkungen berücksichtigt werden können. Das Verfassungsgericht hat ebenso ausdrücklich festgestellt, dass nicht nur unmittelbare Folgen einer Krise maßgeblich sind, sondern auch die mittelbaren Folgen. Wir sind deshalb überzeugt, dass der Transformationsfonds im Lichte des Karlsruher Urteils Bestand haben wird und maßgeblich zur Bewältigung der beschleunigten und verteuerten Transformation beitragen wird - auch in Zukunft. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, dafür gilt es, nun die Vorgaben aus Karlsruhe zügig und belastbar umzusetzen. Es geht darum, dass das Saarland angesichts großer Herausforderungen jederzeit handlungsfähig sein muss. Der gestrige große Tag für die Zukunft der saarländischen Stahlindustrie verdeutlicht das exemplarisch. Das gilt genauso mit Blick auf die Absicherung der Mittel aus dem Sondervermögen Pandemie. Von meinem Amtsvorgänger wurde damals - mit dem damaligen Wissensstand - sauber gearbeitet. Das möchte ich betonen. Als das kreditfinanzierte Sondervermögen Pandemie hier im Landtag 2020 einstimmig beschlossen wurde, war das eine gut nachvollziehbare Entscheidung, aber aus denselben Gründen wie beim Transformationsfonds ergeben sich im Lichte des Karlsruher Urteils auch hier Anpassungsbedarfe. Auch hier legen wir heute eine rechtssichere Lösung vor. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich komme zum Schluss. Der Nachtragshaushalt und die weiteren Beschlüsse sichern die Handlungsfähigkeit des Saarlandes in fordernden Zeiten und im Lichte des Karlsruher Urteils. Wir sichern damit Projekte wie den grünen Stahl und Wolfspeed, ebenso das CISPA und die Ford-Nachfolge. Wir sichern Investitionen in Infrastrukturen und in Innovationskraft für die beschleunigte Transformation. Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
