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Becker

12.12.2023 Sitzungen 17/20

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 20. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Ich habe heute zu Beginn der Sitzung die angenehme Aufgabe, Herrn Abgeordneten Stefan Löw im Namen des ganzen Hauses - aber auch von mir persönlich - die besten Wünsche zu seinem heutigen Geburtstag auszusprechen. Lieber Kollege Löw, herzlichen Glückwunsch! (Beifall des Hauses.) Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich die Präsidentin des saarländischen Rechnungshofes, Frau Dr. Annette Groh, sowie den Staatssekretär der Finanzen und für Wissenschaft, Herrn Wolfgang Förster, begrüßen. Seien Sie uns zur heutigen Sitzung herzlich willkommen. (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann fahren wir fort. Die CDU-Landtagsfraktion sowie die AfD-Landtagsfraktion haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025 - die Drucksachen 17/718 und 17/719 - zu Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung aufzunehmen. Wer dafür ist, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind. Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt 2024/2025 durchzuführen. - Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch einige Worte vorweg zur Strukturierung unserer Sitzung. Im Erweiterten Präsidium wurde vereinbart, zunächst die Anträge zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Haushaltsjahr 2023 sowie für das Haushaltsjahr 2024 und die Erste Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 zu beraten. Hierfür ist ein anderthalbfaches Grundredezeitmodul vorgesehen. Daran anschließen wird sich die Generaldebatte zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025, in der die Begründung von Anträgen, die Aussprache zu Anträgen und Gesetzen sowie die Aussprache zu bestimmten Einzelplänen zusammengefasst sind. Teil dieser Generaldebatte werden auch der Globalantrag der CDU-Landtagsfraktion „Doppelhaushalt 2024/2025 - ein zukunftsfähiges Saarland mit einer erfolgreichen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung“ und der Globalantrag der AfD-Landtagsfraktion „Doppelhaushalt 2024-2025“ sein, sowie die den Landtag, den Rechnungshof, die Ministerpräsidentin und Staatskanzlei mit Ausnahme der Europaangelegenheiten betreffenden Einzelpläne und Kapitel des Haushaltes 2024/2025. Im Anschluss an die Generaldebatte erfolgen die entsprechenden Abstimmungen bezüglich des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 sowie der parlamentarischen Tradition folgend ebenfalls die Abstimmungen über die Globalanträge. Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend demjenigen bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetze in der Vergangenheit entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsentwurf 2024/2025 sind in einen Generalbericht und Berichte zu den Einzelplänen gegliedert. Das Erweiterte Präsidium ist übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erfolgen, sondern zu Protokoll gegeben werden. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfes vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen finden Sie in den Ihnen vorliegenden Haushaltsunterlagen. Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in diesen Unterlagen vorfinden. Danach ist für die nun folgende Generaldebatte das dreifache Grundredezeitmodul vorgesehen, also rund drei Stunden. Die Beratung der Einzelpläne erfolgt dann jeweils im Rahmen eines anderthalbfachen Grundredezeitmoduls. Zwischen den Tagesordnungspunkten 1 und 5 können diese vereinbarten Redezeiten flexibel von den Fraktionen verwendet werden. Nach der Aussprache zu den Einzelplänen erfolgt auch jeweils die Abstimmung über diese Einzelpläne und die dazugehörigen Abänderungsanträge. Es empfiehlt sich, über das Haushaltsgesetz 2024/2025, das Haushaltsbegleitgesetz 2024/2025, die Stellenplanübersicht und die jeweiligen Ergänzungsvorlagen morgen am Ende der gesamten Beratungen des Haushalts abzustimmen. Die Haushaltsberatungen werden am heutigen Nachmittag nach der Aussprache und der Abstimmung zum Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - unterbrochen und morgen früh fortgesetzt. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich darauf verständigt, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 14 nach Einzelplan 04 durchzuführen. Ich lasse nun über das Gesamtverfahren abstimmen. - Wer dafür ist, bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann wird wie vorgeschlagen verfahren. Wir kommen zu den Punkten 1, 2 und 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltstabilisierungsgesetz (HStabG) für das Haushaltsjahr 2023 (Drucksache 17/697) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltstabilisierungsgesetz (HStabG) für das Haushaltsjahr 2024 (Drucksache 17/698) Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz - NHG 2023) (Drucksache 17/687) Zur Begründung der Anträge der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon das Wort.

Protokoll ↗