Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/626. Wer für die Annahme der Drucksache 17/626 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/626 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD ‑ Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU ‑ Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Grundstückstausch zugunsten der Erweiterung der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig zwischen dem Saarland und der AM Immobilien GmbH & Co. KG (Drucksache 17/619) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Stefan Thielen, das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Schreiben vom 27. September 2023 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat der Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herr Rheinhold Jost, Zustimmung gemäß § 64 Absatz 2 LHO bezüglich eines Grundstückstausches zugunsten der Erweiterung der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig zwischen dem Saarland und der AM Immobilien GmbH & Co. KG beantragt und zur Begründung im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Das Ministerium der Justiz hat für die Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig den dringenden Bedarf eines Neubaus für den besonders gesicherten Bereich für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter angemeldet und einen entsprechenden Auftrag an die Bauverwaltung erteilt. Um das Neubau-Vorhaben auf landeseigenem Grund in dem räumlich engen und topographisch schwierigen Umfeld des Standorts der SKFP realisieren zu können, ist ein Flächenerwerb erforderlich. Ohne die Verfügungsgewalt über diese Fläche ist eine Andienung der auf landeseigenen Flächen verbliebenen freien (Abg. Thielen (CDU)) Baufelder nicht möglich. Darüber hinaus entsteht hierdurch die einzig sinnvolle Möglichkeit zur baulichen Weiterentwicklung und wirtschaftlichen Optimierung der Flächen im Sinne einer langfristigen Entwicklungsstrategie für den Standort. Es handelt sich um die Parzellen Gemarkung Merzig, Flur 5, Nrn. 117/110 (527 qm) und 117/101 (6.641 qm), mit einer Gesamtgröße von 7.168 qm. Diese sind Eigentum der AM Immobilien GmbH & Co. KG aus Merzig. In den dort aufstehenden Gebäuden Trierer Straße 148 H und 148 I sind im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Merzig Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht. Die Gebäude sind in einem schlechten Zustand und aus Sicht des Ministeriums abgängig. Der Mietvertrag läuft bis Jahresende 2027, wodurch die Unterbringung bis dahin gesichert ist und ausreichend Zeit für eine Anschlusslösung besteht. Darüber hinaus ist aufgrund der bestehenden Bebauung sowie aufgrund der topographischen Rahmenbedingungen der Erwerb der Parzelle 117/110 bereits zum 01.01.2025 zwingend erforderlich, um die notwendigen Baumaßnahmen auf den bereits in Landesbesitz befindlichen Flächen andienen zu können. Das dort befindliche Gebäude ist von der AM Immobilien GmbH & Co. KG an einen Gewerbetreibenden vermietet. Eine Kündigung dieses Mietverhältnisses zum 31.12.2024 ist vertraglich möglich, jedoch mit einem Mietausfall für die AM Immobilien GmbH verbunden, welcher ausgeglichen werden muss. Die AM Immobilien GmbH & Co. KG hatte ihrerseits Interesse an dem ehemaligen Standort der Straßenmeisterei Merzig in der Rieffstraße 24, Gemarkung Merzig, Flur 25, mit den Parzellen Nrn. 6/2, 9/5, 12/1 und einer Gesamtgröße von 7.969 qm. Dieser wurde vom Landesbetrieb für Straßenbau aufgegeben und 2021 in das allgemeine Grundvermögen überführt. Die Liegenschaft ist für das Land entbehrlich und kann einer Veräußerung oder eben dem angestrebten Grundstückstausch zugeführt werden. Mit dem Interesse der AM Immobilien GmbH & Co. KG an dieser landeseigenen Liegenschaft bietet sich mithin durch einen Grundstückstausch die einmalige Gelegenheit im Bereich der SKFP zur Erschließung der landeseigenen Baufelder auf den Bestandsflächen sowie der längerfristigen Weiterentwicklung des Standortes. Für beide Liegenschaften wurde ein Wertgutachten durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Merzig-Wadern erstellt. Der Verkehrswert für die vorgenannten im Eigentum der AM Immobilien GmbH & Co. KG befindliche Liegenschaft wurde auf 1.669.000 Euro festgesetzt, der Verkehrswert für die ehemalige Straßenmeisterei auf 1.249.000 Euro. Aufgrund der unterschiedlichen Wertigkeit der Liegenschaften ist demzufolge ein Wertausgleich in Höhe von 420.000 Euro durch das Land zu entrichten, darüber hinaus der AM Immobilien ein Mietausfall aufgrund der vorzeitigen Kündigung des an der Parzelle 117/110 bestehenden Mietverhältnisses zum 31.12.2024 in Höhe von 18.000 Euro zu erstatten. Die im Rahmen des Tauschvertrages anfallenden Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbucheintrag) tragen die Parteien zu je 50 Prozent. Der Anteil des Landes beträgt circa 105.000 Euro. Somit betragen die durch den Grundstückstausch anfallenden Gesamtkosten für das Land 543.000 Euro. Sie werden aus dem allgemeinen Grundstücksfonds des Landes finanziert. Mittel in entsprechender Höhe sind dort bereitgestellt und für diesen Zweck gebunden. Aufgrund der dringend notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten der SKFP am jetzigen Standort einerseits sowie der ohnehin vorgesehenen Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in der Rieffstraße in Merzig, wird die Umsetzung des dargestellten Grundstückstausches als erforderlich angesehen. Ohne den Grundstückstausch sei eine Erweiterung der SKFP am jetzigen Standort in Zukunft nicht möglich. Der Ministerrat des Saarlandes hat in seiner Sitzung vom 19.09.2023 dem vorgesehenen Grundstückstausch zugestimmt. Mit Hinblick auf die Dringlichkeit hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen ein Umlaufverfahren am 04.10.2023 in Gang gesetzt und empfiehlt nun einstimmig dem Landtag Zustimmung zum erläuterten Grundstückstausch mit der AM Immobilien GmbH & Co. KG gemäß § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall von der CDU.)
