Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin noch einmal nach vorne ans Rednerpult gekommen, um ganz herzlich Danke zu sagen, zunächst den Fraktionen von CDU und SPD, die dieses Thema heute auf die Tagesordnung gebracht haben, dafür, dass sie die Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen auf die Tagesordnung und ein Stück weit in den Mittelpunkt rücken. Es sind rund 23.000 Menschen im Saarland akut von Demenz betroffen. Mit den Familienangehörigen, die dazugehören, sind es dann noch viele Tausende mehr, die sich jeden Tag mit dem Thema Demenz beschäftigen müssen, die wirklich in Sorge sind, die erhebliche Belastungen psychischer und körperlicher Art zu bewältigen haben. Es ist wichtig, dass dieses Thema immer wieder den Weg in den saarländischen Landtag findet. Ich will mich auch ganz herzlich bedanken bei beiden Fraktionen für die Art und Weise, in der es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema zu stellen und auch hier gemeinsam eine Debatte zu führen. Das ist am heutigen Tage echt wohltuend, dass es nicht nur dem einen oder anderen immer wieder vorgehalten wird, wer was wo wann gesagt hat, sondern dass die Menschen mit ihren Problemen tatsächlich im Mittelpunkt der Debatte stehen und die Verantwortung, die wir gemeinsam tragen. Ich will mich drittens bei all denen bedanken, die im Land aktiv sind, insbesondere in den Landkreisen, aktuell im Landkreis Saarlouis oder im Landkreis St. Wendel, wo das Thema der Demenzprävention und der Vernetzungsarbeit weitere Fortschritte gemacht hat. So sehen wir eigentlich in allen saarländischen Landkreisen, dass die Landesstrategie zum Thema Demenz auch auf der kommunalen Ebene breiten Anklang findet. Es ist wichtig, dass man Netzwerke hat, die nahe bei den Betroffenen und ihren Familien vor Ort sind, damit die Hilfe, die Beratung, die Unterstützung sehr schnell zu den Menschen kommen. Ich will deshalb am Ende auch den Menschen danken, den Angehörigen, wie es der Kollege Scharf schon getan hat, den vielen Ehrenamtlichen, die eine unendlich große Kraft aufbringen müssen, um erkrankte Familienangehörige auf einem manchmal sehr langen Weg zu begleiten und zu sehen, wie sie sich verändern, wie der Bedarf an Hilfe und Unterstützung von Tag zu Tag größer wird, wie die geliebte Partnerin oder der Partner, die man ein Leben lang hatte, oder Eltern, sich verändern, auch in ihrer Persönlichkeit, und was alles damit verbunden ist. Die saarländische Landesregierung hat aus der letzten Legislaturperiode einen Auftrag bekommen. Auch an der Stelle, als wir in der Großen Koalition das Krankenhausgesetz gemacht haben, ist unter anderem in § 5a festgelegt worden, dass wir an diesem Thema arbeiten sollen. Deshalb kann ich heute auch berichten, dass ich dazu eine Arbeitsgruppe mit vielen Expertinnen und Experten eingerichtet habe, mit der Landesfachstelle für Demenz, der Ärztekammer und vielen anderen mehr. Wir sind jetzt kurz vor der Fertigstellung eines entsprechenden Verordnungsentwurfes, der im Wesentlichen die Dinge aufgreifen wird, die heute in der Debatte von den Rednerinnen und Rednern genannt wurden, insbesondere kann ich die Punkte der Implementierung eines trägerspezifischen Schutzkonzeptes für Menschen mit Demenz nennen. Das soll in der Verordnung Einzug halten. Zweitens die Entwicklung eines Verhaltenskodex speziell zum Umgang mit Menschen mit Demenz, ein Verfahren zum Austausch mit und zur Information von gesetzlichen Vertretern wie Betreuerinnen und Betreuern und Erziehungsberechtigten oder vertretungsberechtigten Angehörigen. Die Implementierung von Beteiligungsformen für Menschen mit Demenz, die Berufung eines oder einer spezifischen Schutzbeauftragten oder Patientensicherheitsbeauftragten oder anderer Ansprechpartner in den Krankenhäusern und eine Kooperation der Krankenhäuser zur Verbesserung des Schutzes von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen, das sind im Wesentlichen die Punkte, die heute auch in der Debatte angesprochen worden sind. Darüber hinaus sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, mindestens einmal im Jahr eine Weiterbildung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Demenz anzubieten. Wir wissen aber auch aus den Schreiben oder Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich direkt an unser Haus wenden, dass in der Praxis nicht alle Regeln immer eingehalten werden. Das ist das Zweite, das wir sicherstellen müssen. Die besten Regeln und Verordnungen müssen am Ende durch die Beschäftigten in den Krankenhäusern mit Leben gefüllt werden. Das ist natürlich nicht nur eine Frage der Qualifikation, sondern auch der Organisation von Arbeit und der ausreichenden Personalisierung auf den Stationen, damit sozusagen der Druck für die Beschäftigten beispielsweise in der Pflege nicht so groß ist, dass ein adäquater Umgang mit Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen vielleicht an der einen oder anderen Stelle etwas zu kurz kommt. Das alles sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Sie sehen, die Regierung ist jetzt relativ weit in der Umsetzung dessen, was das Parlament uns in der letzten Legislaturperiode aufgetragen hat. Wenn die entsprechende Verordnung fertiggestellt ist, dann stellen wir sie gerne im Ausschuss vor. Dann kann beraten werden, ob das, was jetzt erarbeitet worden ist, den Erwartungen des Hohen Hauses genügt, oder ob es Nachbesserungsbedarf gibt. Ich denke, es wäre gut, wenn wir auch an dieser Stelle den Dialog miteinander fortsetzen. In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank für den Antrag. Wir freuen uns, wenn wir eine gute Zustimmung in diesem Hause gewinnen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.)
