landtag-saar.de ↗

Alwin Theobald

CDU 17.10.2023 Sitzungen 17/18

Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mein tiefes Mitgefühl gilt den Eltern, gilt der Familie des kleinen Mathis, der unweit von hier auf der anderen Saarseite unter so tragischen Umständen sein Leben verloren hat. Wer selbst Kinder hat, wer eventuell sein Kind schon einmal in einem Geschäft oder im Gewühl einer Fußgängerzone auch nur kurz aus den Augen verloren hat, kennt dieses Gefühl aufsteigender Panik. Wie schlimm muss es erst sein, wenn aus solchen Augenblicken schließlich Minuten, Stunden, womöglich Tage und Wochen werden, in denen man sich an jeden Hoffnungsschimmer, an jeden noch so kleinen Strohhalm klammert! Nichts ist in solchen Momenten wichtiger als das Gefühl, dass man nicht allein ist, dass Behörden und Institutionen schnell reagieren und so viele Menschen wie nur möglich bei der Suche mithelfen. Ich kann daher gut verstehen, dass ein Projekt wie AMBER Alert bei vielen auf den ersten Blick den Anschein erwecken mag, es könnte ein gutes Hilfsmittel sein, um vermisste und verschwundene Kinder schneller zu finden. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das 1996, als das System erdacht wurde, und auch noch 2003, als es in amerikanisches Recht umgesetzt wurde, ein durchaus hilfreiches Werkzeug war. Hinter AMBER Alert verbirgt sich ein Alarmsystem, das sofort greift, sobald ein Kind als vermisst gemeldet wird. Der Fall wird so prominent wie möglich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, um Bemühungen der Behörden zu unterstützen. Hier beginnt nun aber auch die Kritik an AMBER Alert: Bei den Vorbereitungen zu diesem Tagesordnungspunkt bin ich unter anderem auf eine Studie des US-amerikanischen Kriminologen Timothy Griffin und von drei weiteren Wissenschaftlern der University of Nevada gestoßen. Ich habe mir diese Studie besorgt und sie mir genau angeschaut: Die Wissenschaftler kamen, nachdem sie sich eine Vielzahl von Fällen angeschaut hatten, zum Schluss - Kollegin Réka Klein hat das schon erwähnt -, dass AMBER nur einen sehr kleinen Anteil an der Rückführung von Kindern hatte. In drei Vierteln der Fälle habe es sich um Fehlalarme gehandelt, in den restlichen Fällen nahezu ausschließlich um Kinder, die sich bei Verwandten aufhielten oder bei nicht sorgeberechtigten Elternteilen, ohne dass eine Gefahr für die Kinder bestanden hätte. Fast immer aber, so das Ergebnis der Studie, sei das System in den seltenen Fällen, in denen tatsächlich Entführer die (Abg. Theobald (CDU)) Absicht zum Missbrauch oder gar zur Tötung der Opfer gehabt hätten, gescheitert. Die Wissenschaftler äußerten zudem die Sorge, dass bislang nicht untersucht worden sei, ob nicht durch die große Aufmerksamkeit und die Alarmierung die Gefahr für ein entführtes Kind eventuell sogar steigen könnte. - Diese letzte Sorge teile ich nur sehr eingeschränkt, denn ich gehe davon aus, dass der Weg der Öffentlichkeitsfahndung von den zuständigen Behörden stets mit Bedacht gewählt wird. Damit sind wir auch bei der Frage angelangt, wie genau dieses Alarmsystem, das nach einem 1996 entführten und schließlich getöteten Kind benannt ist, funktioniert. Alles beginnt mit der Meldung des Vorfalls. Wird ein Kind als vermisst oder entführt gemeldet, informiert die örtliche Strafverfolgungsbehörde, in der Regel die Polizei, das örtliche AMBER-System. Dann wird geprüft, ob der Vorfall bestimmt Kriterien erfüllt, um für einen AMBER-Alert infrage zu kommen. Diese Kriterien können je nach Region variieren, um sicherzustellen, dass das System wirklich nur für Fälle höchster Dringlichkeit genutzt wird. Zu typischen Kriterien gehört beispielsweise, dass das Kind jünger als 18 Jahre ist, sich in unmittelbarer Gefahr befindet und es glaubwürdige Informationen über das Fahrzeug oder den möglichen Entführer gibt. Ist das geklärt, erfolgt die sofortige Alarmierung der Öffentlichkeit. Diese Warnung kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich Rundfunkdurchsagen, Fernsehwarnung, Mitteilungen auf digitalen Werbetafeln, SMS-Alarmen und Benachrichtigungen auf Mobiltelefonen. Die Öffentlichkeit wird darin aufgefordert, bei der Suche nach dem vermissten Kind zu helfen, indem sie nach relevanten Informationen Ausschau hält, beispielsweise nach dem beschriebenen Fahrzeug oder anderen erkennbaren Merkmalen. Die Zusammenarbeit einer möglichst großen Gemeinschaft soll dazu beitragen, das Kind so schnell wie möglich sicher zu lokalisieren und zu retten. Halte ich mir die Abläufe ab dem 02. Oktober, einsetzend nur kurze Zeit nach dem Verschwinden des kleinen Mathis am Saarufer, vor Augen, stelle ich fest, dass unsere saarländische Polizei genau dieses Drehbuch in äußerst kurzer Zeit und in fast genau dieser Weise abgearbeitet hat. Ich selbst war an diesem Abend mit meiner Familie in Saarbrücken, und mir war schon früh klar, dass etwas passiert sein musste. Denn unübersehbar waren sehr viele Fahrzeuge mit Blaulicht unterwegs. Schon kurze Zeit, nachdem Mathis als vermisst gemeldet wurde, begann ein Großaufgebot an Sicherheitskräften, begannen auch Feuerwehr und Taucher, nach dem Kind zu suchen. Ebenfalls schon nach kurzer Zeit wurde eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet und eine Suchmeldung wurde herausgegeben, die nicht nur im Radio lief, sondern schnell auch als Push-Benachrichtigung über viele Medien, etwa die Saarbrücker Zeitung oder Breaking News Saarland, auf vielen Smartphones angezeigt wurde. Unzählige Menschen unserer Blaulichtorganisationen, der Polizei und auch Menschen, die einfach nur als Freiwillige geholfen haben, machten sich auf die Suche nach Mathis und weiteten diese Suche in den Folgetagen noch weiter aus. Daran zeigt sich doch: Die technischen Möglichkeiten haben sich, seit AMBER Alert in den Vereinigten Staaten eingeführt wurde, deutlich weiterentwickelt. Mit dem Technologiesprung vom Handy zum Smartphone hat auch die Öffentlichkeitsfahndung eine völlig neue Qualität gewonnen. Genau diese Möglichkeiten werden auch bei uns im Saarland intensiv genutzt, wenn Menschen vermisst werden und wenn zu befürchten ist, dass ihnen ein Leid geschehen ist oder eine ernste Gefahr droht. Unsere Polizei leistet hierbei eine hervorragende Arbeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Die Öffentlichkeitsfahndung ist ein Mittel, das mittlerweile auch ohne die technischen Eingriffsmöglichkeiten, die AMBER Alert mitbringen würde, alleine schon durch eine gute und enge Zusammenarbeit zwischen unserer Polizei, unseren Hilfsorganisationen und den Medien hier im Saarland funktioniert, auch weil sie sehr zielgerichtet und effektiv eingesetzt wird und dabei auch die Möglichkeiten der sozialen Netzwerke genutzt werden. Das gilt es weiterzuentwickeln, um stets auf dem neuesten und besten Stand zu sein. Ergänzt wird dies noch durch die europaweite Notrufnummer 116 000 für vermisste Kinder, die 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche erreichbar ist und noch bekannter werden muss. Ganz wichtig ist aber auch die Prävention. Ich appelliere an alle Eltern, achtsam zu sein, immer wieder ihre Kinder auch auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die im Internet drohen. Wenn Täter oder Täterinnen im Internet nach Opfern suchen, nennt man das Cybergrooming, ein Begriff, der sich vom englischen „anbahnen, vorbereiten“ ableitet. Er steht für unterschiedliche Handlungen, die einen sexuellen Missbrauch vorbereiten, er bezeichnet das strategische Vorgehen von Tätern und Täterinnen gegenüber Mädchen und Jungen, die im schlimmsten Falle auch zu persönlichen Treffen und tatsächlichem Missbrauch führen können. Um Kinder und Jugendliche vor Cybergrooming zu schützen, hilft ein Gespräch über die möglichen Risiken von Chat-Angeboten. Erklären Sie Ihren Kindern altersgemäß, welche Absichten die Täterinnen und Täter beim Cybergrooming mit einer Kontaktaufnahme verfolgen. Wenn Kinder deren Vorgehensweise kennen, können erste Anzeichen sie leichter stutzig machen und den Kontakt abbrechen lassen. Deshalb abschließend meine Bitte: Seien Sie achtsam! - Vielen Dank. (Abg. Theobald (CDU)) (Beifall von CDU und SPD.)

Alle Reden von Alwin Theobald Protokoll ↗