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Stephanie Meiser

SPD 17.10.2023 Sitzungen 17/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mein Kollege Stefan Löw hat eben in seiner Rede bereits erwähnt, dass es bei dem uns nun vorliegenden Spielhallengesetz sowohl um strengere Regelungen als auch um Rechtssicherheit gehe. Aber neben diesen beiden Aspekten geht es uns doch vorrangig um eines: um den Schutz der Saarländerinnen und Saarländer vor den Gefahren des Glücksspiels. (Beifall von der SPD.) Im Rahmen der Anhörungen zum vorliegenden Gesetz haben wir uns mit der Thematik der Spielsucht beschäftigt, auch mit der Frage, was sie mit den Menschen anstellt. Bestimmt die Spielsucht erst einmal den Alltag eines Menschen, leiden sowohl die Betroffenen als auch ihre Familien ganz erheblich unter den Folgen. Berufliche Pflichten werden ebenso vernachlässigt wie soziale Kontakte und finanzielle Verantwortung. Während sich die Gedanken meist nur noch um das Glücksspiel drehen, verschlechtert sich die Lebensqualität der Menschen zusehends. Ein Ausbrechen aus dieser Abwärtsspirale ist in vielen Fällen nur mit Hilfe von Experten möglich. Oft führt das unkontrollierte Spielverhalten zu großen finanziellen Schäden. Persönliche Dinge werden dann verkauft, Kredite werden aufgenommen und einige Betroffene handeln sogar gegen das Gesetz, um an Geld zu gelangen. Aber nicht nur finanzielle Schäden werden sichtbar, auch das Sozialverhalten von Suchtbetroffenen verschlechtert sich deutlich. Freunde und Familie rücken in den Hintergrund, alles dreht sich nur hoch ums Gewinnen - um den „Jackpot“. In abgedunkelten Räumen, unter Verlust jeglichen Zeitgefühls, ist es sehr leicht, in eine solche Endlosspirale zu verfallen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das kein erstrebenswerter Zustand ist. Deswegen gehen wir gegen diesen Realitätsverlust unter anderem durch verlängerte Sperrzeiten der Spielhallen vor. Lieber Kollege Thielen, ich bin gedanklich ganz bei Ihnen, was das Online-Glücksspiel betrifft. Ja, da muss etwas getan werden. Aber man kann doch das eine tun, ohne das andere zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Möglichkeit haben, durch geringere Anreize und eine bessere Kontrolle den Einstieg in diese Sucht zu verhindern, so müssen wir das auch nutzen. (Beifall von der SPD.) Es ist uns außerdem besonders wichtig, den Schutz von Minderjährigen zu verschärfen. Neben den bereits geltenden Abstandsregeln von 500 Metern zwischen Spielhallen, es wurde schon erwähnt, führen wir jetzt noch den verpflichtenden Abstand von 250 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, ein. Gleiches gilt für bestehende Suchtfachberatungsstellen. (Abg. Meiser (SPD)) Wie mein Kollege Stefan Löw schon erläutert hat, wurde uns in den Anhörungen immer wieder klargemacht: Angebotsreduktion ist eine der effektivsten Suchtpräventionsmaßnahmen. Aus diesem Grund, neben vielen anderen Gründen, gehen wir mit solcher Härte vor. Wir haben das strengste Spielhallengesetz deutschlandweit nicht entwickelt, weil es uns so viel Spaß macht oder weil wir den Spielhallenbetreibenden das Leben schwermachen wollen. Es muss ganz klar sein, dass es uns als SPD-Fraktion nur um den Schutz der Saarländerinnen und Saarländer geht. Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, auch das hatte Herr Löw eben schon gesagt, dass uns viele Anzuhörende gesagt haben, dass ihnen Folgendes ein wichtiges Anliegen war: Die Formulierung, die gleich in § 1 des Gesetzes zu finden war, „natürlicher Spieltrieb der Bevölkerung“, sollte ganz aus dem Gesetz verschwinden, da es nachweislich keinen natürlichen Spieltrieb nach Glücksspielen gibt. Das haben wir, wie gesagt, eben schon erläutert. Dieser Bitte sind wir gerne nachgekommen, wir haben diese irreführende Bezeichnung gänzlich gestrichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt ein gutes, nutzer*innenfreundliches Spielhallengesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall von der SPD.)

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