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Maximilian Raber

SPD 17.10.2023 Sitzungen 17/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Anhörungen dienen der Einbringung fachlicher Expertise in das parlamentarische Verfahren durch geeignete externe Personen. Als Parlamentarier fände ich es persönlich vermessen zu behaupten, man habe dieselbe Expertise auf einem Gebiet wie eine Person, die sich über Jahre hinweg in Studium und beruflichem Kontext mit jenem Fachgebiet beschäftigt. Selbstredend habe ich den Anspruch an mich selbst, mich bestmöglich in Themengebiete einzuarbeiten und darauf basierend zu diskutieren und letztlich darüber Beschluss fassen zu können. Deshalb bin ich froh, dass wir im Gesetzgebungsverfahren den Weg der Anhörung beschritten haben. An dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei allen, die an den zwei Terminen ihre Stellungnahmen vorgetragen und/oder sie bereits im Vorfeld schriftlich abgegeben hatten. Ulrich Commerçon ist in seiner Rede vorhin bereits darauf eingegangen. Wir haben zugehört, Gespräche geführt und uns die Stellungnahmen zu Herzen genommen. Der folgerichtige Änderungsantrag ist ein deutliches Resultat davon. Aus Sicht der jeweiligen Angehörten kann ich die meisten, teils sehr unterschiedlichen Sichtweisen nachvollziehen. Es wäre doch gerade zu schändlich, würde ein Vertreter eines Verbandes oder einer Zunft nicht für dessen/deren Belange eintreten. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass nicht jeder Vorschlag unter der Zielsetzung der Modernisierung des Rundfunkauftrages umgesetzt werden konnte. Dafür bitte ich um Verständnis. In unserem Änderungsantrag heben wir die Höchstgrenze der Besetzungsdauer von zwei auf drei Amtszeiten, was in der Anhörung an vielen Stellen gefordert war. Die Einarbeitung in ein Gremium wie den Rundfunk- oder Medienrat ist mühsam und zeitaufwendig, zieht sich teils über die gesamte erste Periode. Dementsprechend ist es folgerichtig, Mitgliedern auch eine dritte Amtszeit zu ermöglich, um deren Expertise zu erhalten. Dazu stärken wir auch die Gremien an sich, unser Fraktionsvorsitzender ist bereits darauf eingegangen. Durch die Öffnung der Ausschüsse für stellvertretende Mitglieder öffnen wir nicht nur den Interessentenkreis, vielmehr bauen wir auf die Expertise, die die Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus ihren jeweiligen Alltagen mitbringen. Um alle Sitze in den Gremien zu besetzen, führen wir ein Mittel ein, das so alt ist wie die Demokratie selbst, nämlich das Losverfahren. So gewährleisten wir, sollte es nicht zur Einigung zwischen den entsendenden Organisationen kommen, die vollständige Besetzung der Gremien und damit auch deren Arbeitsfähigkeit. Werte Kolleginnen und Kollegen, da es mich in der gesamten Debatte etwas irritiert hat, erlaube ich mir eine kurze Anmerkung. Kollege Wagner ist vorhin darauf eingegangen. Bei aller Kritik, die aus Ihrer Sicht gerechtfertigt sein mag, habe ich eines noch immer nicht verstanden: Sie sprechen von einer Schwächung des Intendanten durch die Einführung eines Direktoriums, fordern aber im nächsten Atemzug die Aufnahme der Justiziarin in selbiges. Wenn der Intendant Teil eines dreiköpfigen Direktoriums ist, frage ich mich doch, inwiefern es eine Stärkung für ihn wäre, wenn nun ein vierter Kopf zum Direktorium hinzukäme. (Abg. Wagner (CDU): Wir brauchen das so gar nicht!) Dieser Argumentation kann ich nun wirklich nicht folgen, Herr Kollege. (Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU.) Durch die Letztentscheidungsbefugnis des Intendanten bei Uneinigkeit im Direktorium verhindern wir zum einen eventuelle Blockaden, zum anderen stärken wir gezielt seine Stellung als unbestrittener Hauptverantwortlicher des Saarländischen Rundfunks. (Sprechen zwischen Abgeordneten der SPD und CDU.) (Abg. Raber (SPD)) Außerdem ermöglichen wir die Wiederwahl des Intendanten und des gesamten Direktoriums über eine zweite Amtszeit hinaus, was Qualität und Erfahrung über einen längeren Zeitraum hinaus sichert. Auch die Anregungen den Medienrat und die LMS betreffend haben wir ernst genommen. Bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse privater Anbieter bleiben die bisherigen gesetzlichen Regelungen weitgehend bestehen. Die geäußerten rechtlichen Bedenken der Angehörten finden damit entsprechend Gehör. Die Auswirkungen von künstlicher Intelligenz jedoch sollen auch weiterhin von der LMS im Blick behalten werden. Die Vorarbeit wurde auf diesem Gebiet vorbildlich geleistet und eine Beschäftigung mit dieser zukunftsträchtigen Technologie, aber auch mit der zunehmenden Problematik wird uns wohl weiter begleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf in Verbindung mit unserem Änderungsantrag reformiert die saarländische Medienlandschaft. Wir stärken sie für die Zukunft und geben ihr Instrumente an die Hand, um den Fortbestand zu sichern. Entsprechend empfehle ich Ihnen die Zustimmung. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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