Jutta Schmitt-Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verkauft man seine ersten Gehversuche in einem Gesetzgebungs- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) verfahren schon als Stein der Weisen und lobt dabei auch sich selbst über den grünen Klee, alle mahnenden Rufe ignorierend, fällt es umso schwerer sich einzugestehen, dass diese Gehversuche in eine falsche Richtung führen. Es fällt dann umso schwerer, auf die gesellschaftlichen Gruppen, die von diesem Gesetz betroffen sind, ernsthaft zuzugehen. Und es fällt dann umso schwerer, eine Anhörung wirklich ergebnisoffen durchzuführen. Es fällt dann offensichtlich auch sehr schwer, über den eigenen Schatten zu springen und bei einer Grundsatzfrage wie der Zukunft des Saarländischen Rundfunks nicht ausschließlich auf die Interessen der Sozialdemokratie zu schauen, sondern auch auf die Interessen des Landes, und es fällt wohl schwer, in diesem Sinne den größtmöglichen Konsens auch über Parteigrenzen hinweg zu suchen. In diesem Fall ist der Weg der Gesetzgebung auch gepflastert mit verpassten Chancen. Die Ego-Falle für Alleinregierungen schnappt im Saarland in dieser Legislaturperiode nicht zum ersten Mal zu, aber hier beim Gesetz zur Neuaufstellung des Saarländischen Rundfunks in besonders deutlicher Weise. Das Gesetz ist, das sage ich an der Stelle ganz bewusst, ein staatstragendes, bei dem das Beschreiten des Weges in die falsche Richtung schwerwiegende Konsequenzen hat. Der Weg der Gesetzgebung wurde arrogant beschritten, ohne Willen zum Konsens. Angefangen hat dies bei einem indiskutablen ersten Referentenentwurf, der allerdings die Grundidee hinter diesem Gesetzentwurf bereits aufgezeigt hat, nämlich, so von den Wirtschaftsverbänden formuliert - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: den Saarländischen Rundfunk und die Medienregulierung im Land zunehmend der parteipolitischen Willkür auszusetzen. Der Aufschrei in Reaktion auf diesen ersten Entwurf aus der breiten Mitte der Bevölkerung, aus Verbänden, von Medienrechtlern und anderen, hatte eine solch enorme Wucht, dass die Landesregierung dann doch für die Erste Lesung des Gesetzes etwas am Entwurf herumgebastelt hat und zumindest die absolut offenkundigen Unzumutbarkeiten abgemildert hat. Aber auch beim in der Ersten Lesung eingebrachten Gesetzentwurf bleibt der eingeschlagene Weg, der den enormen Aufschrei ausgelöst hat, weiterhin klar erkennbar. Lediglich das eine oder andere kleine Kieselsteinchen wurde aus dem Weg geräumt. Das hat die sehr große Mehrheit der Angehörten klar herausgearbeitet; mein Kollege Frank Wagner wird nachher dazu noch auf weitere Punkte eingehen. Ich will nun zunächst zwei besonders dicke Steine des Anstoßes, auf die in der Anhörung hingewiesen wurde, kurz ansprechen. Erstens: die Direktoriumsverfassung. Mit der Ergänzung der Richtlinienkompetenz für den Intendanten haben Sie in letzter Minute die Notbremse ziehen müssen. Die Gefahr, den SR auf breiter Front zu lähmen und ganz unmittelbar in seiner Existenz zu gefährden, war einfach zu offenkundig. Diese Erkenntnis ist immerhin ein kleiner Lichtblick im großen Dunkel, wenngleich weiterhin der Intendant und der SR an sich mit dem sogar in den Positionen politisch festgelegten Direktorium durch Ihr Gesetz nicht gestärkt werden. In der Anhörung wurde auch ganz deutlich herausgestellt, dass der Zeitpunkt für dieses Gesetzesvorhaben problematisch sei, erst recht angesichts der derzeit stattfindenden Länderverhandlungen, die gerade für den SR so wichtig sind. Der zweite dicke Brocken, den Sie trotz massiver Kritik nicht ausräumen wollen, nicht mal im Ansatz: die Besetzung des Rundfunkrates. Die Saarländerinnen und Saarländer werden künftig deutlich weniger Mitspracherecht bei ihrem Rundfunk haben, weil ganze Bevölkerungsgruppen aus dem Rundfunkrat herausfallen. Das ist ein fatales Signal, ein herber Schlag für die Akzeptanz des SR in der Bevölkerung. Das gilt umso mehr, als sich der Eindruck verfestigt, dass gezielt nach Gutsherrenart der SPD geschwächt wird. So bleibt beispielsweise der Bereich „Wirtschaft und Arbeitgeber“ gegenüber „Gewerkschaften und Arbeitnehmer“ massiv geschwächt. Eine Begründung dafür? Fehlanzeige. Gerade auch die Stimme der Breitenkultur wird geschwächt, obwohl doch Kultur Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist und obwohl das kulturelle Ehrenamt im Ehrenamtsland Saarland bei anderen Gelegenheiten immer gerne schmückend präsentiert wird. Das sind nun nur zwei Beispiele für eine insgesamt nicht nachvollziehbare Vorgehensweise, die auch andere Gruppen betrifft. Die Kriterien für die Priorisierung gesellschaftlicher Gruppen bleiben intransparent. Die Zusammenfassung einzelner Verbände in große, unübersichtliche, teils auch widersprüchliche Cluster, die sich untereinander einigen müssen, schafft neue Ungerechtigkeiten. Deshalb waren die Bewertungen der klaren Mehrheit in der Anhörung deutlich: Dieses Gesetz bedeutet weniger Saarland im Rundfunkrat - weniger Vielfalt, mehr parteipolitische Einseitigkeit, dafür aber deutlicher Kompetenzverlust, weniger Ehrenamt bei mehr neuen Aufgaben. An diesem Hauptkritikpunkt wollen und werden Sie heute nichts ändern, das haben Sie klargemacht. Es bleibt bei weniger Saarland im Rat des Saarländischen Rundfunks, es bleibt bei einem geschwächten Kontrollgremium, es bleibt bei einer Ungleichbehandlung einzelner gesellschaftlicher Gruppen und beim intransparenten Vorgehen. Das sind keine guten Vorzeichen bei diesem Gesetz. (Beifall von der CDU.) Sie werden nun sicherlich gleich von diesem Rednerpult aus blumig von sich weisen, dass es (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) eine parteipolitische Prägung des Rundfunkrates durch dieses Gesetz gibt. Ich zitiere daher, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, Ihren Beitrag, Herr Kollege Commerçon, aus dem Juli-Plenum zu diesem Mediengesetz. Bei dieser Gelegenheit haben Sie es doch selbst gesagt, wörtlich gesagt: „Wir haben den Auftrag, dieses Land sozial und demokratisch und auch sozialdemokratisch auszugestalten. Dafür haben wir die Mehrheit in diesem Land bekommen. Ja, dafür haben wir auch eine Alleinregierung.“ (Sprechen bei der SPD.) Nein, Kollege Commerçon, ich widerspreche Ihnen hier in aller Deutlichkeit: Ihr Auftrag ist es nicht, das Land sozialdemokratisch auszugestalten, erst recht nicht, den SR sozialdemokratisch auszugestalten! Gerade bei den Medien muss doch Überparteilichkeit das Ziel sein, das ist ein Wesensmerkmal von Demokratie. (Beifall von der CDU.) Falls Sie das Zitat suchen: Es steht im Plenarprotokoll. (Heiterkeit.) Ihr Wählerauftrag ist es, das Land und die Medienlandschaft im Sinne der Saarländerinnen und Saarländer weiterzuentwickeln und sich bei staatstragenden Fragen um einen tragfähigen Konsens zu bemühen. Sie sollten sich zumindest darum bemühen. Das hätte der Geist dieses Gesetzgebungsverfahrens sein müssen, denn aus großer Macht folgt große Verantwortung. Dieser Verantwortung sind Sie in den letzten Wochen nicht gerecht geworden. Im Übrigen wurde dieses selbstverständlich auch deutlich, als Ihr Parteikollege Burkert als Verwaltungsratsvorsitzender nicht die Position des Gremiums, an dessen Spitze er steht, vertrat, sondern eine private Meinung, die eine Einzelmeinung im Gremium war. Auch das ist ein Vorgang, den wir so noch nie in diesem Hause hatten. Und wenn es noch irgendeines Beweises bedurft hätte, dass Sie kein ehrliches Interesse an Konsens, an Diskussion hatten, dann kam dieser Beweis postwendend zur Ausschusssitzung, in der wir die Anhörung auswerten sollten. Dort wurde der Opposition der mehrseitige Antrag Ihrer Fraktion mit Änderungen erst unmittelbar vor der Sitzung übergeben, was eine ernsthafte Behandlung und einen echten Austausch unmöglich machte. Deshalb haben wir uns dort auch zunächst enthalten. Das reiht sich leider ein in einen allgemeinen Umgang in dieser Legislatur mit Opposition und mit allen, von denen Sie Widerspruch erwarten könnten. Der hektische Zeitplan und die kosmetischen Veränderungen, die Sie vom Referentenentwurf bis zum heutigen Tage vorgenommen haben, folgen einer politischen Salamitaktik. Um möglichst Debatten aus dem Weg zu gehen, schneiden Sie immer gerade so ein dünnes Scheibchen an Veränderungen ab, dass Sie Entgegenkommen suggerieren können, ohne zugeben zu müssen, dass Sie an einigen zentralen Stellen auf dem Holzweg sind. Deshalb - ich wiederhole es noch einmal - ist der Weg der Gesetzgebung zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts gepflastert mit verpassten Chancen. Er nimmt die Saarländerinnen und Saarländer bei der Entwicklung ihres Rundfunks nicht mit, sondern lässt sie bewusst zurück. Wir lehnen dieses Gesetz heute ab. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU.)
