Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/538. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/538 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion, CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Bevor wir zu Punkt 7 der Tagesordnung kommen, schließe ich mich noch Herrn Haas an: Frau Wagner, seien auch Sie uns herzlich willkommen. Sie sind für mich leider hinter der Kamera verschwunden. Von daher war das etwas schwierig. Das ist nun mal so, wenn Kameras mit unterwegs sind. Nur der Vollständigkeit halber: Herr Bischoff und Herr Burkert wurden bereits heute Morgen begrüßt. Also für diejenigen, die zugeschaltet haben: Wir schließen hier niemanden aus. Alle Menschen sind gleich. (Heiterkeit.) Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts (Drucksache 17/485) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/632) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts, Drucksache 17/485, in seiner 16. Sitzung am 12. Juli 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Diesem Gesetzentwurf liegen folgende allgemeine Erwägungen zugrunde; in der gleich folgenden Debatte werden wir sicherlich auf einzelne Regelungssachverhalte noch näher eingehen: Das Saarländische Mediengesetz dient der Pluralität, sprich Vielfalt, und der Ordnung der Medien im Saarland, insbesondere im Hinblick auf die Presse und die duale Rundfunkordnung. Die Erfahrungen seit der letzten Novellierung im Jahr 2020 haben in mehrfacher Hinsicht gezeigt, dass auch über bloße textliche Anpassungen hinaus an zentralen Punkten medienrechtliche Weiterentwicklungen notwendig sind, damit das saarländische Medienrecht auch in Zukunft den Rechtsrahmen für eine freiheitliche und vielfältige Rundfunk- und Medienordnung im Saarland gewährleisten kann. So bestimmen zunehmend globale Plattformen wie Facebook, Twitter - jetzt „X“ - oder Instagram die Modalitäten der Mediennutzung. Gleichzeitig befindet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer Phase tiefgreifender Reformen. In diesem herausfordernden Umfeld ist unsere Landesregierung in der Pflicht, für den Saarländischen Rundfunk die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, damit er sich eigenständig zukunftsfest aufstellen kann. Gleiches gilt für den privaten Rundfunk im Saarland und die Medienregulierung durch die Landesmedienanstalt des Saarlandes. Diesen Anpassungsbedarf aufgreifend legte die Regierung des Saarlandes im Juli dieses Jahres ein Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts vor, das als Artikelgesetz die notwendigen medienrechtlichen Weichenstellungen vornehmen soll. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine zweitägige Anhörung durchzuführen, die am 14. und am 28.09.2023 stattgefunden hat. Repräsentanten aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, Vertreter aus der Wissenschaft sowie die verschiedenen Institutionen des von der Gesetzesänderung direkt betroffenen Saarländischen Rundfunks wurden hierzu eingeladen und haben sich in weiten Teilen auch intensiv am Anhörungsverfahren beteiligt. Die SPD-Landtagsfraktion hat aufgrund der Erkenntnisse, die durch die von den Angehörten vorgetragenen Expertisen gewonnen wurden, einen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen unter Drucksache 17/632 als Abänderungsantrag des Ausschusses vorliegt. Auch dieser wird sicherlich in der sich direkt anschließenden Debatte noch ausführlich erläutert werden. Der Abänderungsantrag wurde bei Zustimmung der SPD-Fraktion, Enthaltung der CDU-Landtagsfraktion und Abwesenheit der AfD einstimmig beschlossen Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat das Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts, Drucksache 17/485, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/632 bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion, Ablehnung der CDU-Landtagsfraktion und Abwesenheit der AfD mehrheitlich angenommen. Er empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
