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Dagmar Heib

17.10.2023 Sitzungen 17/18

Vielen Dank, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/620. Wer für die Annahme der Drucksache 17/620 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/620 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Bevor wir zu Punkt 6 der Tagesordnung kommen, möchte ich die Gelegenheit nutzen und weitere Gäste bei uns in der Plenarsitzung begrüßen. Ich begrüße recht herzlich die Vorsitzende des Rundfunkrates des Saarländischen Rundfunks, Frau Gisela Rink, sowie den Intendanten des Saarländischen Rundfunks. Lieber Herr Grasmück, herzlich willkommen. Auch die Direktorin der Landesmedienanstalt, liebe Ruth Meyer, heiße ich herzlich willkommen. (Beifall des Hauses.) Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/538) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn ich bei der Begrüßung noch jemanden erwähnen dürfte, der die Beschäftigten vertritt: Frau Ulli Wagner, auch Ihnen als Vertretung für den Personalrat ein herzliches Willkommen. (Beifall des Hauses.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag), Druck- sache 17/538, in seiner 17. Sitzung am 20. September 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die erforderliche Zustimmung des Landtags des Saarlandes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag erteilt. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben auf ihrer Konferenz am 16. März 2023 den Ihnen vorliegenden Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen und im Nachgang im Umlaufverfahren zwischen dem 09. und 16. Mai 2023 unterzeichnet. Die vorgesehenen Änderungen sollen zur Stärkung der Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beitragen. Mit der vorgesehenen Ergänzung des Medienstaatsvertrages werden in diesen Bereichen einheitliche Regelungen festgelegt, die für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gelten sollen. Die neuen Regelungen zur Transparenz legen zum Beispiel fest, dass wesentliche Geschäftsprozesse der Rundfunkanstalten sowie die Bezüge des Führungspersonals künftig zu veröffentlichen sind. Ferner sind die Sender zur Einrichtung einer von der Geschäftsleitung unabhängigen Compliance-Stelle sowie zur Einführung eines Compliance-Management-Systems verpflichtet. Die Gremienaufsicht wird weiter gestärkt. Festgehalten wird auch, dass die Gremiengeschäftsstellen angemessen mit Personal- und Sachmitteln auszustatten sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen nur den fachlichen Weisungen der Gremienvorsitzenden unterworfen sind. Geregelt ist zudem, dass Mitglieder eines Aufsichtsgremiums keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben dürfen, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben als Mitglied zu gefährden. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist die erste gesetzgeberische Reaktion der Ländergemeinschaft auf die im letzten Sommer bekannt gewordenen mutmaßlichen Compliance-Verfehlungen in Rundfunkanstalten der ARD - hier der rbb - und setzt eine strenge Regulierung in diesem Bereich fest. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird die erforderliche Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) herbeigeführt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, keine Anhörung durchzuführen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat das Gesetz zur Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag), Drucksache 17/538, bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen einstimmig angenommen und empfiehlt dem Plenum heute die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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