Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/621. Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/621 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, die Hand zur erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/621 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion; dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Enthaltungen lagen keine vor. Fahren wir fort in der Tagesordnung. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mogelpackungen wirksam bekämpfen: Versteckten Preiserhöhungen den Riegel vorschieben (Drucksache 17/620) Zur Begründung des Antrages erteile ich Frau Abgeordneter Flora Elisa Schröder das Wort.
