Dagmar Heib
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren hier im Plenarsaal, aber auch meine Damen und Herren, die unsere Sitzung verfolgen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir alle haben heute noch einmal die Gelegenheit, zur saarländischen Verfassung zu sprechen. Wenn ich das Folgende kurz anmerken darf: Wir hatten in der vergangenen Wahlperiode, der 16. Wahlperiode, fünf Anträge zu verfassungsändernden Gesetzen von der AfD. Wir haben in der 17. Wahlperiode, die seit 2022 läuft, schon sechs verfassungsändernde Gesetze im Plenum beraten können. Das Beste daran ist: Wir können unser Bekenntnis zu unserer saarländischen Verfassung dadurch zum Ausdruck bringen. Das ist das Gute an den Anträgen der AfD zur Verfassung. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, könnte auf die Idee kommen, Herr Dörr, dass man verfassungsändernde Gesetze in den saarländischen Landtag einbringt, weil man so einen guten Platz auf der Tagesordnung erhält. Denn die Verfassung ist ja ein hohes Gut. Das ist sie zu Recht. Das ist dadurch gekennzeichnet, dass man, um die Verfassung zu ändern, eine Zweidrittelmehrheit braucht. Das ist das Gute. In der Verfassung legen wir unsere Grundwerte fest. Zu diesen gehört auch Artikel 12. Sie haben es selbst gesagt. Im Mai hatten Sie den Antrag eingebracht, Artikel 12, wie wir ihn haben, zu ändern oder gar zu streichen. In Ihrem Antrag heute und in Ihrem letzten Gesetzesänderungsantrag ist gleich, dass Sie bei Ihrem Absatz 1, der lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, bleiben. Das ist der wichtige Satz. Dann geht es weiter um Artikel 12, das Diskriminierungsverbot. Kollegin Baltes hat die Aufzählung dazu genannt. Wir haben uns in der vorletzten Plenarsitzung dazu bekannt, als es um die Verfassungsänderung ging. Damals haben wir den Ehrenamtsbegriff und die Nachhaltigkeit in die Verfassung hineingenommen und gleichzeitig den Begriff „Rasse“ gestrichen. Das war im Mai schon angekündigt. Das war also keine Überraschung. Das behandeln wir, im Januar haben wir die Anhörung dazu. Wir bekennen uns zu den Verfassungsinhalten, die wir haben. Die Diskriminierungsverbote, die wir aufgenommen haben, lehnen sich im Großen und Ganzen an bundesverfassungsrechtliche Entscheidungen an. Diese Diskriminierungsverbote sind weit über unsere Verfassung hinaus anerkannt, weil sie genau das beschreiben, was auch existiert: Diskriminierung aus ebenjenen Gründen. Sie haben das Alter angesprochen. Diese Diskussion gibt es. Da bin ich auch bei Ihnen. Es gibt in Deutschland schon Länder, in denen im Rahmen einer Verfassungsdiskussion über diesen Punkt gesprochen wird. Eventuell wird dieser Punkt aufgenommen. Das müssen diese Länder für sich entscheiden. Ich kann Ihnen heute sagen, dass wir uns als CDU-Fraktion Artikel 12 Absatz 1 verpflichtet fühlen, wonach jeder Mensch vor unserer Verfassung gleich ist. Diese Verpflichtung und dieses Grundrecht sind verbrieft und festgeschrieben, und zwar für alle Menschen - für die älteren, die jüngeren, für die mittelalten und die ganz jungen. Für alle ist festgeschrieben: Alle Menschen sind vor der saarländischen Verfassung gleich. Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
