Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Artikel 12 unserer Verfassung war in jüngster Zeit schon öfter Thema unserer Debatten und unserer Beschlüsse. Worum geht es? - Zuerst einmal ist unsere Verfassung die Grundlage aller anderen Gesetze, die wir hier verabschieden oder auch nicht verabschieden. Diese Verfassung ist unser Grundgesetz. Allgemein wird sich beschwert, dass wir zu viele Gesetze haben, bis ins Einzelne regelnde Gesetze haben und dass es sogar ein Standortnachteil ist, wenn man die Bürokratie überwuchern lässt. Auch mit der Verfassung, mit dem Grundgesetz sollte man sparsam sein und nicht alles in sie hineinpacken, was gar nicht nötig ist. Deshalb haben wir vor ein paar Monaten den Antrag gestellt, dass man Artikel 12 insofern vereinfacht, dass man einfach den Satz stehen lässt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wir haben zugegeben, dass wir in der Situation, in der wir jetzt sind, in der die Frauen immer noch nach Gleichberechtigung streben und glauben, dass sie sie noch nicht ganz erreicht haben, sie bestärken und deshalb den folgenden Satz stehen lassen sollte: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dabei sollte es aber bleiben. Das war unsere Ansicht. Wir haben es begründet, indem wir gesagt haben, wenn dort steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann ist das eindeutig. Sobald man anfängt, aufzuzählen, läuft man Gefahr, dass man irgendeine Gruppe vergisst und man nachher mit Recht behaupten könnte, es stehe nicht in der Verfassung, nicht im Grundgesetz, man müsse es deshalb nicht beachten. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind unserem Vorschlag nicht gefolgt, haben jedoch in einer weiteren Sitzung selbst einen Änderungsantrag dazu eingebracht, indem Sie das Wort „Rasse“ aus dieser Aufzählung entfernt haben. Sie haben jedoch den Begriff „rassistische Gründe“ eingeführt. Dabei stellt sich mir folgende Frage: Wenn es keine Rassen gibt, wieso gibt es dann rassistische Gründe? Je mehr man dort hineinpackt, desto mehr Möglichkeiten der Diskussionen, der Auslegungen und so weiter gibt es doch auch. Wir sind wie gesagt nach wie vor der Ansicht, dass es genügen würde, wenn dort steht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Da das aber nicht so ist und die Aufzählung beschlossen ist, sind wir der Ansicht, dass eine sehr wichtige, große und bedeutende Gruppe der Gesellschaft, die es sicherlich verdient hätte, durch das Grundgesetz und die Verfassung besonders geschützt zu werden, in dieser Aufzählung nicht enthalten ist. Heute gibt es ja auch einen Antrag, der einen Großteil dieser Gruppe betrifft, nämlich den Antrag über die Demenzkrankheit. (Abg. Dörr (AfD)) Wir wollen nun heilen, dass diese Gruppe nicht genannt ist, indem wir den Antrag stellen, dass sie in der Aufzählung, in der zum Beispiel auch die Sprachen enthalten sind, ebenso genannt werden. Bei den Sprachen ist es ja so, dass ich meine Kenntnisse ändern kann. Wenn ich nach Frankreich auswandere, aber kein Französisch spreche, kann ich es nach zehn Jahren vielleicht doch. Dann ist diese Diskriminierung nicht mehr vorhanden. Mit dem Altsein ist es anders. Das kann man nicht ändern. Man wird eher noch älter. Deshalb sind wir dafür, dass die Gruppe der Alten definitiv in unserem Gesetz Platz haben sollte. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall von der AfD.)
