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Dagmar Heib

20.09.2023 Sitzungen 17/17

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/492. Wer für die Annahme der Drucksache 17/492 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/492 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU. Wir kommen zu Punkt 26 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2020 (Drucksache 17/562) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, Herrn Abgeordneten Marc Speicher, das Wort. Abg. Speicher (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Ich erlaube mir, die 26 Seiten nach den groben Übersichten zusammenzufassen. (Beifall von SPD und CDU.) Das stößt also teilweise auf Zustimmung in unserem Parlament. Okay. - Heute stehen vier Teile zur Debatte. Es geht dabei um die Prüfung des Rechnungsjahres 2020 und darum, dass der Rechnungshof entschieden hat, aufgrund der Corona-Pandemie und des damit zusammenhängenden Sonderhaushalts eine Sonderprüfung vorzunehmen. Im vergangenen Jahr, bei unserer Sitzung am 17. November 2022, haben wir Entlastung erteilt für das Haushaltsjahr 2019. Die entsprechenden Berichte wurden uns vom Ministerium der Finanzen am 24. April zugestellt. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt: Das hat zu einigen Komplikationen geführt, weil der Zeitplan neu aufgesetzt werden musste. Daher die Bitte, uns die Berichte im neuen Jahr vielleicht etwas zeitiger zu übersenden. Aber natürlich gab es unsererseits auch Verständnis dafür, dass es (Abg. Speicher (CDU)) aufgrund der Regierungsneubildung zu Verzögerungen gekommen ist. Der Rückblick auf das Jahr 2019. Erstens: Zuwendungen auf kulturellem, sozialem, humanitärem, wirtschaftlichem und anderem Gebiet: Der Rechnungshof hatte seinerzeit kritisiert, dass die Qualität der Zuwendungsverfahren in der Staatskanzlei nicht den Anforderungen genügt habe. Die Regierung hat daran festgehalten, dass die Ministerpräsidentin des Saarlandes auch themenübergreifend Schirmherrschaften übernehmen kann. Die Staatskanzlei hat die einschlägigen Richtlinien überarbeitet. Zweitens: Sportförderung durch die Landesregierung: Es gab hierzu zwei neue Förderrichtlinien. Der Ausschuss hat die entsprechenden Berichte zur Kenntnis genommen. Drittens: die ordnungsrechtliche Spielbankenaufsicht. Es wurde festgestellt, dass es insoweit erheblicher Nachbesserungen bedarf. Noch immer wurden nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um Geldwäsche wirksam einzudämmen. Die erforderlichen Computer wurden nur teilweise installiert, die Breitbandanschlüsse, um eben auch eine Videoüberwachung in den Spielbanken durchführen zu können, wurden nur teilweise umgesetzt. Zum Teil wurden auch Stellen nicht besetzt und Stellen anderweitig verwendet. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung ersuchen, bis zum 31. März 2024 erneut Bericht zu erstatten unter Einbezug von Hinweisen, wie man mit den zum Jahr 2019 festgestellten Mängeln umzugehen gedenkt. Ebenfalls aufgenommen wurde die steuerliche Spielbankaufsicht, das war die damalige Textziffer 27, sie unterliegt der Geheimhaltung. Dort gab es offenbar eine Zusammenarbeit zwischen einem Spieler und Mitarbeitern der Spielbank. Fünftens: Congress-Centrum Saar. Hier gab es den Hinweis des Unterausschusses, aber auch des Rechnungshofes, dass das Projekt bis zum 31.12.2026 fertiggestellt werden muss. Es geht um die sogenannten Funk-Mittel, also Mittel in Höhe von 49,5 Millionen Euro, die auf Initiative von Alexander Funk im Haushaltsausschuss des Bundestages im Bundeshaushalt bereitgestellt wurden zur Neuordnung des Messewesens hier bei uns im Saarland. Sechstens: Äußerungen des Rechnungshofes zur Gründung einer Eigenkapitalgesellschaft, auch das mit aktuellem Bezug zur heutigen Debatte im Bereich Krankenhäuser. Hier sind wir über das hinausgegangen, was der Rechnungshof kritisiert hat. Wir haben festgestellt, dass aus unserer Sicht die damalige Regierung das Parlament nicht ausreichend beteiligt hatte. Obwohl die Eigenkapitalgesellschaft bisher nicht tätig wurde, haben wir darauf hingewiesen, dass auch eine parlamentarische Beteiligung entsprechend durchzuführen ist. Siebtens: Sonderprogramm zur Förderung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen. Es gab ja eklatante Mängel beim barrierefreien Ausbau von Bus-Haltestellen, bei 71 Haltestellen im Saarland wurden erhebliche Mängel festgestellt. Wir fordern die Regierung auf, jetzt entsprechend die Nachforderungen zu betreiben. - So weit der Rückblick auf 2019. Es ging dann um den Rechnungshofbericht 2020, dort wurden die neuen Landesämter geprüft. Insgesamt handelt es sich hier um Eigenkapitalmittel in Höhe von 82,3 Millionen Euro, das war ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Der Jahresfehlbetrag aller neuen Landesämter beträgt 4,6 Millionen Euro und die Gesamtbilanzsumme beträgt 1,043 Milliarden Euro. Wir kommen dann zum Allgemeinen Teil des Rechnungshofberichtes. Hier wurde ein Blick auf die allgemeine Finanzentwicklung des Haushaltes geworfen. Im Jahr 2020 gab es ein kleines Defizit im Landeshaushalt. Die investiven Ausgaben haben zu einer Investitionsquote von 9,3 Prozent geführt. Allerdings ist auch hier festzustellen, dass das Saarland damit weiterhin unter dem Bundesschnitt liegt. Wir liegen aber weit an der Spitze bei der Verschuldung. Das heißt, es gab eine Gesamtverschuldung von 14,549 Milliarden Euro, die Kreditfinanzierungsquote lag bei 2 Prozent, und bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegen wir mit weitem Abstand vor Schleswig-Holstein, das als weiteres westdeutsches Flächenland nach uns kommt. Die Pro-Kopf-Verschuldung im Saarland war damals schon sehr hoch, 14.125 Euro. Es gab dann die Sonderprüfung im Bereich Pandemie und COVID-19. Das Saarland ist damals im Geleitzug mit den allermeisten Bundesländern dazu übergegangen, einen Nachtragshaushalt zu verabschieden. Die tatsächliche Darlehensaufnahme betrug im Jahr 2020 260 Millionen Euro und im Jahr 2021 338 Millionen Euro. Das heißt, das, was man damals in der Saarlandhalle ursprünglich einstimmig beschlossen hatte, was man als mögliche Kreditermächtigung geschaffen hatte, die 1,4 Milliarden Euro, wurden also nur teilweise aufgenommen. Der Rechnungshof hat hier einige Hinweise gegeben, was auch künftige Sondervermögen betrifft, und darauf hingewiesen, dass es einen expliziten Veranlassungszusammenhang geben muss zwischen der Notlage und den kreditfinanzierten Maßnahmen. Er ging dann noch mal im Detail auf verschiedene Unterpunkte ein. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die Beziehungen zwischen den verschiedenen Sondervermögen im Saarland strengen Kriterien folgen und sie auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage haben müssen, die auch transparent nachvollziehbar sein muss. (Abg. Speicher (CDU)) Aus dem Besonderen Teil des Rechnungshofberichts haben wir in den insgesamt 13 Sitzungen, die wir gemeinsam im Unterausschuss durchgeführt haben, sechs Punkte aufgenommen. Erstens: Die Bearbeitung von Haftungsfällen in den Körperschaftsteuerstellen, hier hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass eine höhere Anzahl an Prüfungen zu erfolgen hat. Zweitens: Beschaffungsmanagement und zentrale Materialbeschaffung. Das Land kauft jedes Jahr im Volumen von 136 Millionen Euro am Markt verschiedene Dienstleistungen und Güter ein, die entsprechende Software muss aktualisiert werden, weil sie über 15 Jahre alt ist. Außerdem fordert der Rechnungshof eine weitere Zentralisierung der entsprechenden Maßnahmen. Drittens: Förderung des Ehrenamts im Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen im Sozialbereich. Der Rechnungshof hatte kritisiert, dass bei der Vergabe von Mitteln aus diesem Titel ein zu weiter Rahmen gesetzt worden ist. Hier weist die Regierung darauf hin, dass eben auch der Zusammenhang weit gefasst ist, weil entsprechende Ehrenamtsarbeit für Flüchtlinge in einem weiten Feld erfolgt. Viertens: die Handwerkskammer. Hier hat der Rechnungshof das Planungs- und Haushaltsgebaren der Handwerkskammer kritisiert, aber ferner auch darauf hingewiesen, dass die Aufsichtsbehörde in der Pflicht ist, ihrer Kontrollfunktion in Zukunft in einem stärkeren Maße nachzukommen. In weiten Teilen, so der Rechnungshof, hat die HWK den Empfehlungen des Rechnungshofes bisher entsprochen beziehungsweise angekündigt, die entsprechenden Empfehlungen umzusetzen. Fünftens: COVID-19-Kleinunternehmer-Soforthilfe. Das ist ein Bereich, der uns in zukünftigen Jahren noch beschäftigen wird. Damals, im März/April 2020, wurden insgesamt 16.000 Anträge in kurzer Zeit gestellt und auch sehr schnell im damaligen Bundesministerium bearbeitet, 69 Millionen Euro wurden verausgabt. Es gab allerdings einige Unterschiede zum wenige Wochen später aufgelegten Bundesprogramm. Das wird dazu führen, dass es jetzt sehr umfängliche Prüfungen geben wird, ob bei den freien Unternehmern auch Mittel zurückzufordern sind. Das ist ein Bereich, der, glaube ich, im Saarland noch zu einem größeren Thema werden wird. Punkt 6 ist wichtig, weil hier wirklich hohe Millionenbeträge nicht ordnungsgemäß ausgegeben worden sind: Es geht um Umbauarbeiten an Bahnhöfen. Sowohl Bundesmittel als auch Landesmittel wurden nicht ordnungsgemäß verausgabt. Bei einem großen Teil der Bahnhöfe ist trotz des Einsatzes der Mittel für barrierefreien Umbau nicht erreicht worden, dass die Bahnhöfe auch entsprechend barrierefrei sind. Der Rechnungshof hat auch beanstandet, dass die entsprechenden Planungsverträge mit der Deutschen Bahn zwar abgeschlossen worden sind, aber sechsstellige Honorare geflossen sind, ohne zu kontrollieren, ob sie ordnungsgemäß verausgabt worden sind. Das Ministerium weist darauf hin, dass das Personal fehlt, um entsprechende detaillierte Planungen durchzuführen. Allerdings hat der Rechnungshof noch mal ausdrücklich festgestellt, ich zitiere: „(…) dass sich die neu sanierten, modernisierten Bahnhöfe in einem teils beklagenswerten Zustand befinden: Bauschäden, Vandalismus, nicht beseitigte Baustellen, Absperrungen, nicht beseitigte Amphibienzäune, nicht beseitigtes Streugut, Verschmutzungen und Geruchsbelästigung durch Urin etc.“ Dies habe dazu geführt, dass die Bahnhöfe nach dem Umbau teilweise in einem schlechteren Zustand gewesen seien als vorher. Wir haben diese sechs Punkte aufgenommen, um der Regierung den Auftrag zu erteilen, dem Parlament noch mal Rechenschaft darüber zu geben, was man von diesen Mängeln beseitigt hat. Insgesamt ist es so, dass wir zum Schluss gekommen sind, dass sowohl der Präsidentin des Rechnungshofs als auch der Regierung Entlastung zu erteilen ist. Das beantragen wir. Ich bedanke mich insgesamt für die Arbeit im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung. Das ist eine sehr sachliche Diskussionskultur in diesem Ausschuss. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Das weist darauf hin, dass das Budgetrecht das ureigene Recht eines jeden Parlamentes ist. Am Anfang steht die Aufstellung des entsprechenden Haushaltsplans, am Ende steht dessen Überprüfung. Diese haben wir durchgeführt. Wir beantragen die Entlastung der Regierung und der Präsidentin des Rechnungshofes. - Vielen Dank. (Beifall von CDU und SPD.)

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