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Jutta Schmitt-Lang

CDU 20.09.2023 Sitzungen 17/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute liegt uns der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes in Zweiter Lesung vor. Die Begleitmusik der Regierung hatten wir in der Ersten Lesung ja schon gehört. Das Schlagwort, das da hochgehängt wurde und das auf dem Werbeschild für dieses Gesetz in der Öffentlichkeit steht, ist Gleichwertigkeit. Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sollen in ihrer Funktionsstellenstruktur gleichwertiger behandelt werden. Mehr Gerechtigkeit soll ins System. Das Ansinnen unterstützen wir. Wenn wir das Paket jetzt also aufdröseln, muss der Ist-Stand auf den Prüfstand und wir brauchen klare, faire Kriterien. Vergleichbarer Aufwand soll vergleichbar vergütet werden. Die Schülerzahl, der Personalumfang, für den die Schulleitung verantwortlich ist, müssen Parameter sein, an denen sich die Besoldung orientiert. Andere Parameter können gerne ebenfalls dazukommen. Die Schulform per se unterschiedlich zu behandeln, ist sicher nicht zeitgemäß. Wenn man dieses Thema anpackt, dann also richtig. Wird dieses Gesetz dem Anspruch gerecht? - Nein, denn hier wird nichts auf den Prüfstand gestellt. Hier gibt es keine klaren Kriterien, hier werden an einzelnen Stellen vielleicht einzelne Ungleichbehandlungen nivelliert, aber gleichzeitig viel zu viele neue Ungerechtigkeiten geschaffen oder Gerechtigkeitslücken massiv vergrößert. Ich will das an zwei Problemen festmachen. Erstens. Ab 360 Schülern soll der Gemeinschaftsschulleiter die A16 bekommen, weil das am Gymnasium auch so ist. Faktisch ist das gar kein Thema. Das ist es aber auch nur auf dem Papier. Es gibt seit Jahren kein Gymnasium im Land mit einer so geringen Schülerzahl. Die allerkleinsten Gymnasien haben ausweislich der Zahlen des Ministeriums im letzten Jahr rund 520 Schüler. Im Durchschnitt haben sie 870 Schüler. Alle haben eine eigenständige Oberstufe, was einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet. Dieses Kriterium entfällt im neuen Gesetz ebenfalls. Die Gemeinschaftsschulen im Saarland haben im Durchschnitt 423 Schüler. Sie sind also im Durchschnitt kleiner als das kleinste Gymnasium. Einige haben ihre Oberstufe im Verbund und sind nicht selbst mit der Oberstufenorganisation befasst oder zumindest nur in Teilen. Das kann man jetzt alles in einen Korb packen, kein Problem. Aber das Wort Gleichwertigkeit stößt mir an der Stelle unangenehm auf. Wir sollen also heute ein Gesetz für mehr Gleichwertigkeit verabschieden, schaffen aber faktisch eine in der Realität nie dagewesene Ungleichheitsspanne, egal welcher Schulform, zwischen dem Schulleiter, der 360 Schüler und 30 Lehrer ohne eigenständige Oberstufe verantwortet, und dem Schulleiter, der über 1.000 Schüler und 85 Lehrer verantwortet und ein komplettes Kurssystem stemmt. Die gibt es auch an der Gemeinschaftsschule. Damit wir da klar sind. Es geht nicht um die Schulform, es geht um den Arbeits- und Verantwortungsbereich. Welche Schulform auf dem Türschild des Gebäudes steht, ist mir relativ egal. Aber Ihr Anspruch, mehr Gleichwertigkeit zu schaffen, scheitert vor lauter Starren auf dieses Türschild komplett. Im Gegenteil, ein zweites Problem verschärft die Ungleichheit mit diesem Gesetz ganz massiv: Der Schulleiter der Gemeinschaftsschule mit 360 Schülern ohne Oberstufe kommt jetzt also von der A14 Z in die A16 - gut. Bei dem Grundschulleiter mit vergleichbaren Bedingungen passiert nichts. Herr Haas, warum ausgerechnet nur die Gemeinschaftsschulen die herausfordernde Schülerschaft haben, erschließt sich mir nicht. An den Grundschulen kommen alle Schüler gleichzeitig an. Die Spanne ist von ganz schwachen Kindern bis ganz starken Kin- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) dern, von Kindern mit ganz großen persönlichen Problemen und so weiter. Das ist eine ganz enorme Spanne. Warum dort auf einmal nicht hingeschaut werden soll, wenn wir das Thema Gleichwertigkeit aufmachen, das erschließt sich nicht. Die Grundschulleitungen fragen sich zu Recht - gerade auch, weil sie, was Sekretariate et cetera anbetrifft, in vielen Bereichen noch viel schlechter ausgestattet sind -, was mit ihrer Gleichwertigkeit ist, wenn dieses Paket doch jetzt der Gleichwertigkeit wegen aufgeschnürt wird. (Sprechen des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Sie scheitern also mit diesem Gesetz. Sie können auch gern mit den Schulträgern sprechen, aber heute sprechen wir über unsere Verantwortung. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Nein, ich spreche davon, wie die Situation der Schulleitungen vor Ort ist und dazu gehört das Gesamtpaket. (Anhaltendes Sprechen des Abgeordne- ten Commerçon (SPD).) Ich bin jetzt dran, Herr Commerçon, wenn Sie Unterstützung brauchen, damit Sie mir ruhiger zuhören können: Ich glaube, ich habe Korodin-Tropfen in der Tasche. Die helfen bei aufgeregtem Kreislauf. (Heiterkeit bei der CDU.) Sie scheitern also mit diesem Gesetz an Ihren eigenen Ansprüchen und betreiben ausschließlich Symbolpolitik, und das, obwohl Sie es ganz alleine in der Hand hätten. Das ist absolut unverständlich. In dem Gesetz kommen auch noch andere Anpassungen zum Tragen, die wir nachvollziehen. Die Idee des Bildungscampus haben wir in der Großen Koalition aufs Gleis gesetzt. Dass dabei die Funktionsstellenstruktur angepasst werden muss, ist klar. Wir werden aber darauf achten, dass hier nicht nur das Türschild geändert wird, denn bis jetzt sehen wir, dass die Situationen so groß und so vielfältig sind, dass eine einfache Gleichmacherei hier niemandem hilft. Wir brauchen keinen Wasserkopf. Funktionsstellen dürfen kein Selbstzweck sein. Deswegen werden wir genau hinschauen. Fazit: Wir sehen ein kleines bisschen Licht an einzelnen Stellen. Wir sehen ganz viel Schatten. Deshalb werden wir uns enthalten. Enttäuschend bleibt für uns, dass Sie mit Ihrer blumigen Überschrift „mehr Gleichwertigkeit bei der Funktionsstellenstruktur“ an Ihren eigenen Ansprüchen krachend scheitern. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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