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Sandra Quinten

SPD 20.09.2023 Sitzungen 17/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute an der Zeit, eine Veränderung zu beschließen, die nicht nur dringend notwendig ist, sondern auch eine moralische Verpflichtung gegenüber denjenigen darstellt, die 24/7 unsere Sicherheit gewährleisten und dabei nicht selten ihre Gesundheit oder eben auch ihr Leben aufs Spiel setzen. Bereits in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause habe ich auf das dringende Erfordernis hingewiesen und es vor Augen geführt. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich sicherlich noch daran, dass ich von einem sehr persönlichen Beispiel aus meiner eigenen Familie erzählt und dabei auch verdeutlicht habe, wie wichtig es ist, nicht nur unsere Beamtinnen und Beamten gut zu versorgen, sondern auch die Angehörigen angemessen zu versorgen, sollte es erforderlich werden. Die Änderung des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes ist dabei kein bloßer bürokratischer Vorgang. Es ist auch keine Wohltätigkeit, sondern es ist ein Akt der Anerkennung und es ist ein Akt der Dankbarkeit. Aber vor allem ist es - das ist mir wichtig - ein Akt der Verantwortung, eine absolute Notwendigkeit, denn wir leben in Zeiten, in denen wir steigende Fallzahlen bei den Gewaltdelikten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu verzeichnen haben, immer mehr Respektlosigkeit, eine offensichtliche Verrohung der Gesellschaft und damit einhergehend auch eine sinkende Toleranzgrenze, eine Vielzahl von Gefahrensituationen für die Beamtinnen und Beamten jeden Tag und rund um die Uhr. Doch was passiert, wenn die Beamtinnen und Beamten im Dienst tragisch verunglücken und dabei dauerhaft dienstunfähig erkranken oder sogar ihr Leben verlieren? Was passiert mit ihren Familien und mit ihren Angehörigen? Auch für sie tragen wir Verantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hier müssen sicherstellen, dass sie in ihrer Trauer nicht auch noch finanzielle Sorgen tragen müssen. (Beifall von der SPD.) Das ist auch eine Verantwortung, die wir tragen müssen, die wir übernehmen und ernst nehmen müssen. Aber die derzeitigen Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz sind veraltet und völlig unzureichend. Wir können und dürfen nicht zulassen, dass das Saarland in diesem Bereich hinter anderen Regionen zurückbleibt. Auch in diesem Fall, in diesem Bereich müssen wir wettbewerbsfähig sein. Die Gesundheit und das Leben einer Beamtin oder eines Beamten des Saarlandes darf nicht weniger wert sein als das Leben und die Gesundheit von Beamtinnen und Beamten aus anderen Bereichen unserer Republik. Gleiches Risiko bedeutet auch gleiche Absicherung. Wir beschließen heute, die Summen der einmaligen Unfallentschädigungen und einmaligen Entschädigungen im Todesfall deutlich anzuheben, auch um dem Niveau der Regelungen des Bundes und anderer Länder Rechnung zu tragen. Die Summen der einmaligen Unfallentschädigung erhöhen wir um 87,5 Prozent auf nunmehr 150.000 Euro und die der einmaligen Entschädigung im Todesfall um 66,7 Prozent auf jetzt 100.000 Euro. Das so modernisierte Gesetz ist ein entscheidender Schritt, aber es ist auch ein ganz wichtiges, deutliches und starkes Signal an unsere Beamtinnen und Beamten, dass wir ihren Dienst für die Gesellschaft respektieren und vor allem anerkennen. Dieses Gesetz ist kein statisches Dokument. Dieses Gesetz muss an die aktuellen Realitäten und Bedürfnisse angepasst werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, damit wir das erreichen, bitte ich Sie hier in Zweiter und letzter Lesung um Zustimmung. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Vielen Dank, Frau Quinten, für Ihren Beitrag. - Als nächster Redner hat nun Herr Josef Dörr von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.

Alle Reden von Sandra Quinten Protokoll ↗