Reinhold Jost
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks und der Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe et cetera leisten einen unentbehrlichen Dienst an unserer Gesellschaft. Ich möchte an dieser Stelle stellvertretend für alle den Präsidenten des Arbeiter-Samariter-Bundes Guido Jost hier begrüßen und herzlich Danke sagen für diese tolle, engagierte Arbeit im Dienste der Allgemeinheit. (Beifall von der SPD und der CDU.) Dieses unermüdliche Engagement und die fachliche Expertise tragen ganz wesentlich dazu bei, dass unser integriertes Hilfeleistungssystem im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr nicht nur so gut funktioniert, sondern als Paradebeispiel für alle anderen Länder innerhalb und außerhalb Europas herangezogen wird. Deswegen möchte ich danke sagen, dass Sie dann da sind, wenn andere Sie brauchen, und das nicht alleine, sondern in einem vernetzten System. Das ist aller Ehren und Dank wert, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall des Hauses.) Durch Ihre professionelle Mitwirkung bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr sichern Sie alle den Schutz der saarländischen Bevölkerung im Katastrophen- und Unglücksfall. Was gut ist, kann aber noch besser werden. Die Regelungen in der aktuellen Fassung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland führen jedoch - so die Erfahrungen der Vergangenheit - zu einer Ungleichbehandlung und auch Benachteiligung der Helfenden, was deren Freistellung im Einsatz sowie in der Aus- und Fortbildung betrifft. Im Vergleich zu Einsatzkräften im Bereich des Katastrophenschutzes bestehen derzeit unterschiedliche Rechte und Pflichten für weitere Hilfsorganisationen, unter Umständen sogar im gleichen Einsatzgeschehen. Eine Gleichstellung von Helferinnen und Helfern besteht in der aktuellen Fassung des SBKG bisher lediglich für die Einsatzkräfte im Katastrophenschutz, die in den Bereichen der allgemeinen Gefahrenabwehr sowie bei Großschadenslagen und Katastrophen an der Schadensbewältigung mitwirken. Nehmen Helfende der privaten Hilfsorganisationen in diesen Fällen während der Arbeitszeit an Einsätzen, einschlägigen Ausbildungsveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörde teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme selbst - bei Einsätzen auch für den notwendigen Zeitraum danach - unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistung freigestellt. - So weit, so gut. Allerdings sieht das SBKG derzeit keine Regelungen für die Gleichstellung von Helferinnen und Helfern bei Einsatzlagen vor, die sich weder der allgemeinen Gefahrenabwehr zuordnen lassen noch eine Großschadenslage oder Katastrophe darstellen. Als Beispiel hierfür sind die Flüchtlingskrise 2015 sowie die Pandemielage insbesondere im Jahr 2020 anzuführen, die mit einem hohen Einsatzaufkommen von Helferinnen und Helfern aus den privaten Hilfsorganisationen mit Betreuungs- und Versorgungsleistungen verbunden waren. Ohne deren großes Engagement hätten wir relativ schnell mit dem Rücken zur Wand gestanden. Deswegen ist es an der Zeit, darauf zu reagieren und dies zu verändern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Für diese und ähnliche Tatbestände fehlte bislang eine adäquate Regelung im SBKG. Das wollen und werden wir ändern. Ich bin der Ministerpräsidentin sehr dankbar, die das beim Landesverbandstag des DRK im Juni dieses Jahres sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat: Versprechen ist das eine, Umsetzen ist das andere. - Wir haben das eine getan, ohne das andere zu lassen. Wir liefern an dieser Stelle. Darauf bin ich stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Die seitens der Landesregierung eingebrachte Gesetzesänderung zur tatsächlichen Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer sieht als zielführenden Lösungsansatz die Ausweitung des Anwendungsbereichs des SBKG um die Fallkategorie „außergewöhnliche Einsatzlage“ als Sonderlage neben Großschaden und Katastrophe vor. Mit dieser Änderung ist eine künftige Gleichstellung der Helferinnen und Helfer der privaten Hilfsorganisationen auch bei derartigen Einsatzkonstellationen gewährleistet, ohne dass Katastrophen oder Großschadenslagen drohen. Im Rahmen der außergewöhnlichen Einsatzlagen wird weiterhin eine geordnete Gefahrenabwehr nach der bewährten Systematik des SBKG gewährleistet, indem wir die vorhandenen Organisationsstrukturen effektiv nutzen. Daher verbleibt die Zuständigkeit bei den für die Abwicklung der Gefahrenlage zuständigen Behörden. Bei einer außergewöhnlichen Einsatzlage sind dies primär die Katastrophenschutzbehörden, aber auch die für die Schadensbewältigung zuständigen örtlichen Fachbehörden, zum Beispiel die Gesundheitsämter in den Gemeindeverbänden oder die jeweils zuständigen Fachressorts bei einer außergewöhnlichen Einsatzlage mit landesweiten Auswirkungen. Durch die Beibehaltung der Systematik des SBKG soll zudem sichergestellt werden, dass die jeweils zuständigen Verwaltungsebenen bei einer möglichen Eskalation einer Lage weiterhin flexibel und geordnet zusammenarbeiten können. Daher bedarf es beim Einsatz der Kräfte in jedem Fall einer Abstimmung mit den jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörden. Deren Professionalität ist nicht nur hilfreich, sie trägt auch im Falle außergewöhnlicher Einsatzlagen unser Hilfeleistungssystem im Saarland. Ich möchte das mit einem herzlichen Wort des Dankes und der Anerkennung der Hauptamtlichen im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes versehen, egal ob auf Landesoder Landkreisebene bis hin zu den einzelnen Hilfsorganisationen. Was wir in den zurückliegenden Jahren - nicht erst mit Blick auf das Ahrtal, aber insbesondere dort - erlebt haben, macht deutlich, wie großartig diese engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sich in den Dienst der Sache stellen. Wir haben in den vor uns liegenden Jahren noch das eine oder andere vor, um zur Verbesserung der Professionalität beizutragen, das heißt Personal und Material, aber vor allen Dingen auch Glaubwürdigkeit im Handeln gegenüber denen, die sich für uns querlegen. Das ist an dieser Stelle auch ein Versprechen. Da kann man sich auf diese Landesregierung verlassen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) In der bestehenden Rechtssystematik ist es von Bedeutung, dass alle Einsätze auf der Grundlage der Anordnung einer Behörde erfolgen müssen, der dann auch die Kostentragung zuzuordnen ist. Die Änderungen hinsichtlich der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern beinhalten somit klare Zuständigkeitsregelungen für die Einsatzordnung, die Abwicklung und Kostentragung. Alle hierzu notwendigen Anpassungen wurden in dem vorliegenden Änderungsgesetz vorgenommen. Abschließend bleibt festzuhalten, dass im SBKG nicht jeder Einsatz der Hilfsorganisationen abgebildet werden kann. Organisationseigene Einsätze der privaten Hilfsorganisationen, die auf der Grundlage der jeweiligen Satzungsrechte in Eigenverantwortlichkeit der privaten Hilfsorganisationen durchgeführt und verantwortet werden, bleiben auch weiterhin vom SBKG nicht erfasst. Wir wollen und werden das SBKG aber in den kommenden Jahren weiterentwickeln und auf gemachte Erfahrungen - nicht erst seit dem Ahrtal - reagieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle vorgestellten Änderungen zur Optimierung der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern wurden im Rahmen der bisherigen Anhörungen sowie im Dialog mit allen relevanten Akteuren abgestimmt. Daraus resultierende weitergehende Fragestellungen werden in nachfolgenden Fachgremien erörtert. Ich sage das noch mal mit einem herzlichen Wort des Dankes. Mit Blick auf die Genese dieses Gesetzentwurfes war es sehr hilfreich und zielführend, sich auf die Kameradinnen und Kameraden der Hilfsorganisationen verlassen zu können. Wir stärken mit der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit und Gesundheit im Einsatz sind. Für die Frauen und Männer, die durch ihr Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Gesellschaft einen wichtigen Dienst erweisen, wäre es ein äußerst positives Signal, wenn Sie die beabsichtigte Entwicklung des SBKG unterstützen würden. Noch besser wäre es allerdings, würde auch in der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, dass man sich schützend vor diese Kameradinnen und Kameraden stellt in den Fällen, in denen der eine oder andere „Dirmel“ meint, er müsste verbal übergriffig oder gar handgreiflich gegenüber den Helden des Alltags, gegenüber unseren Ehrenamtlichen im Bereich der Rettungsdienste oder der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, auftreten. Es kann und wird uns niemals kaltlassen, wenn Menschen, die anderen zu Hilfe kommen, angegangen werden, sei es verbal oder körperlich. Das darf niemals Platz in einer Gesellschaft haben. Wir geben den rechtlichen Rahmen vor, Charakter und Überzeugung muss die Gesellschaft beisteuern. Wir tun das Unsere, und ich darf Sie bitten, meine sehr geehrten Damen und Herren, den vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung anzunehmen und zur weiteren Befassung an den Ausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
