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Reinhold Jost

20.09.2023 Sitzungen 17/17

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Infolge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 2016 und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. Mai 2022 wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine gesetzliche Grundlage für einen Anspruch auf Ergänzung der gesetzlichen Altersrente bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Landes mit entsprechendem Assoziierungsabkommen geschaffen. Hierzu ist die Gewährung eines Ausgleichsbetrages vorgesehen, der sich aus der Differenz zwischen der erdienten Versorgungsanwartschaft und der durch die Nachversicherung erworbenen Rentenanwartschaft bestimmt und danach in einen Kapitalbetrag umgewandelt wird. Durch die Begründung eines gesetzlichen Anspruchs auf Gewährung eines Ausgleichsbetrages wird der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen. Darüber hinaus wird im saarländischen Beamtenversorgungsrecht eine gesetzliche Grundlage für die ab 01. Januar 2024 vorgesehene zyklische Versorgungsauskunft aufgenommen. Damit erhalten in einem ersten Schritt Beamtinnen und Beamte ab dem 55. beziehungsweise 52. Lebensjahr einen Anspruch auf Auskunft über die voraussichtliche Höhe ihrer späteren Versorgungsbezüge. Zudem ist infolge des Wegfalls des Bundesversorgungsgesetzes zum 01. Januar 2024 aufgrund des bisherigen dynamischen Verweises beim Unfallausgleich nunmehr eine eigenständige Regelung im saarländischen Beamtenversorgungsrecht erforderlich, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt wird und im Wesentlichen der bisherigen Rechtslage entspricht. Insbesondere die ab 01. Januar 2024 vorgesehenen Beträge des Unfallausgleichs richten sich nach den bis 31. Dezember dieses Jahres geltenden Beträgen. Einzig die bisherige Unterscheidung der Grundrentenbeträge nach § 31 BVG wurde nicht in die gesetzliche Neuregelung aufgenommen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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