Frank Wagner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heute haben wir wieder ein sehr wichtiges medienpolitisches Thema. Die Medienpolitik beehrt uns in mehreren Sitzungen des Bildungs-, Kultur- und Medienausschusses. Von daher ist es ein tolles Zeichen der Vorsitzenden des Rundfunkrates, aber natürlich auch des Intendanten, dass sie es möglich gemacht haben, heute Morgen hier zu sein. Ein herzliches Dankeschön dafür. Das ist nicht selbstverständlich, zeigt aber, dass wir an Ihrer Seite stehen und im guten Austausch miteinander sind. Ich glaube, der Sonntag hat gezeigt, dass die Saarländerinnen und Saarländer sich klar zum SR bekennen. Wir stehen natürlich an der Seite des Saarländischen Rundfunks und tun alles dafür, dass seine Zukunft wirklich sicher ist. (Beifall von der CDU.) Heute haben wir den Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge. Die Ministerpräsidentin hat eben dazu ausgeführt und die wichtigsten Eckpunkte skizziert. Ich möchte nur ganz kurz zusammenfassen: Wichtige Änderungen sollen zur Stärkung von Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beitragen. Ziel sind einheitliche Regelungen, die für die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gelten. Ich glaube, gerade die Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und (Abg. Wagner (CDU)) die Lehren, die jetzt aus dem rbb-Skandal gezogen werden, münden in diesen Staatsvertrag und sind eine gute Grundlage für weitere Entscheidungen, die anstehen. Wir stehen dem natürlich offen gegenüber, stehen an der Seite und werden das im zuständigen Ausschuss begleiten. Die Transparenz wurde eben angesprochen. Ein Beispiel: Künftig sollen wesentliche Geschäftsprozesse der Rundfunkanstalten sowie die Bezüge des Führungspersonals veröffentlicht werden. Dies haben wir hier vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls beschlossen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das im öffentlich-rechtlichen Rundfunk so auf den Weg gebracht wird. Ich nenne die Stärkung der Gremienaufsicht. Es ist wichtig, dass bestimmte Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwirtschaft nachgewiesen werden. Diese Kenntnisse müssen nachgewiesen und vor allem im Verwaltungsrat vorhanden sein. Es wird auch ein sehr intensives Fortbildungsprogramm auf den Weg gebracht. Da ist schon viel getan worden, aber es soll noch weitergehen, sodass diejenigen, die in den Gremien tätig sind, gut geschult sind. Zu den Themen Gremien, Geschäftsstellen, ausreichendes Personal und Sachkosten: Es ist natürlich wichtig, dass ausreichend Unterstützung vorhanden ist. All das, was ich jetzt angesprochen hat, ist auch Teil der Novelle, die wir aktuell diskutieren. Von daher möge es mir erlaubt sein, einen Schlenker zum Mediengesetz zu machen, weil all das zusammengehört. Wir befinden uns aktuell in den Beratungen. Da ist es wichtig, dass ich auf die eine oder andere Passage eingehe beziehungsweise dass ich kurz auf den ersten Teil der Anhörung zurückblicke, der in der vergangenen Woche stattgefunden hat. Ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin mit einem Zitat beginnen. Bei der Einbringung am 12. Juli wurde von der Ministerpräsidentin geäußert: „Ohne Wenn und Aber stehen wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einem wesentlichen Pfeiler der demokratischen Willensbildung, als einem Akteur der Kontrolle durch die ‚Vierte Gewalt‘ und eben auch einer seriösen Nachrichtenquelle in einer Welt voller Fake News. Wir stehen aber nicht nur im Allgemeinen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern im Besonderen auch zur Eigenständigkeit des SR. Dass dem so ist, das konnte man, wie ich finde, wohl kaum deutlicher unterstreichen als durch die Schaffung eines eigenen Gesetzes dafür. Der SR als Gegenstand eines eigenen Gesetzes, das ist der deutlichste Ausdruck, aber auch formaler Ausdruck dafür, dass wir für die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks einstehen (…)“. Die Debatte am 12. Juli war sehr intensiv. Viele können sich noch daran erinnern. Die Argumente und unterschiedliche Positionen wurden ausgetauscht. Wir befinden uns jetzt in der Anhörung. Es ist ein wichtiges Zeichen und das möchte ich an der Stelle betonen, dass etwas mehr Zeit gegeben wurde und wir nicht in Hektik im September entscheiden müssen. Sonst hätten wir uns heute damit beschäftigt. So ist mehr Zeit für diese Beratung und Gespräche, die wir mit den Anzuhören auch schon im Vorfeld geführt haben. Das ist ein gutes Zeichen. Der erste Teil der Anhörung hat jetzt, wie bereits erwähnt, am 14. September stattgefunden. Es wurden sehr interessante Stellungnahmen vorgetragen. Ich möchte mit einem kurzen Rückblick beginnen. Der ehemalige Justiziar des Saarländischen Rundfunks, Herr Radek, immerhin 30 Jahre Justiziar - beim SWR und auch viele, viele Jahre beim SR ‑ , der sehr viel Erfahrung hat und jetzt in Rente ist, hat uns klare Rückmeldungen gegeben und die Argumente aufgegriffen, die wir auch in der Ersten Lesung vorgetragen haben. Da knüpfe ich, das hat Herr Radek auch gemacht, an die Einbringungsrede der Ministerpräsidentin an, in der das Thema Eigenständigkeit des SR im Fokus stand. Es wurde betont, dass es das modernstes Mediengesetz in Deutschland sei. Dahinter macht Herr Radek aber ein großes Fragezeichen. Ich möchte das heute kurz einbringen, um vielleicht ein Nachdenken zu erwirken. Er hat sehr deutlich herausgearbeitet, dass die Eigenständigkeit durch Maßnahmen, die in diesem Entwurf abgebildet sind, seines Erachtens gefährdet ist. Es wird nämlich ein deutlicher Eingriff in die Strukturen des SR vollzogen. Uns ist weiterhin die besondere Rolle des Intendanten ein sehr wichtiges Anliegen. Er muss gestärkt werden. Mit diesem neuen Direktorium geschieht genau das Gegenteil. Prozesse werden verlangsamt, Entscheidungskompetenzen auf mehrere Ebenen verteilt und es kann nicht mehr auf Augenhöhe mit den Kollegen und Kolleginnen in den entsprechenden ARD-Gremien diskutiert und entschieden werden. Das ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg. Hier muss es deutliche Korrekturen geben. (Beifall von der CDU.) Die Justiziarin hat er explizit genannt, und zwar nicht nur, weil er selbst Justiziar war. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Nein, er hat es sehr deutlich an mehreren Beispielen herausgearbeitet. Das Thema Selbstverwaltungsrecht hat er mehrfach angesprochen und dabei auch die Rolle des Landesrechnungshofes genannt. Das werden wir nächste Woche ebenfalls hören. Da wird es ja auch eine Stellungnahme dazu geben, wo in dieses Selbstverwaltungsrecht des SR eingegriffen wird. Er hat angesprochen, dass das ein Fehler ist. Das muss korrigiert werden. Die Justiziarin gehört in die- (Abg. Wagner (CDU)) ses Direktorium. Es passiert jetzt genau das Gegenteil. Sie wird degradiert, ausgegrenzt und hat nicht mehr die Kompetenzen, die nötig sind, um zu agieren. Darüber hinaus gab es deutliche Kritik von mehreren Anzuhörenden bezogen auf die Größe des Rundfunkrates. Jeder hat aus seiner Perspektive oder Sicht heraus gesagt, dass eine größere Anzahl benötigt wird. Im Übrigen erfordert das, was jetzt zum Thema Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht wird, einen starken, großen Rundfunkrat, in dem es auch möglich ist, die entsprechenden Beiräte gut zu besetzen. Der Vorsitzende des Lesbenund Schwulenverbandes des Saarlandes, der viel Erfahrung hat, hat eine Rechnung aufgemacht, wie wenige erfahrene Rundfunkratsmitglieder aktuell noch anwesend sind. Er hat von fünf Personen gesprochen. Im Prinzip kommen jetzt nur noch neue Personen hinein, also Anfänger, die sich noch in die Arbeit des Rundfunkrats des Saarländischen Rundfunks einarbeiten müssen. Das ist ein Konstruktionsfehler, der mehrfach auch von anderer Seite angesprochen wurde. Die Vielfalt des Gremiums geht verloren und genau das, was wir jetzt zum Medienänderungsstaatsvertrag besprochen haben beziehungsweise debattieren, wird hier nicht vollzogen. Von daher appelliere oder bitte ich vor allem die Mehrheitsfraktion, noch einmal darüber nachzudenken, was dort vorgetragen wurde. In der nächsten Woche werden wir eine längere Anhörung haben. Es kommen sehr viele Anzuhörende. Die Stellungnahmen sind bekannt. Auch da werden sehr deutliche Worte gesprochen werden, zumindest bringen das die schriftlichen Stellungnahmen zum Ausdruck. Eine Bemerkung zum Abschluss möge mir erlaubt sein: Im Anschluss an diese Anhörung hat der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses im SR durchblicken lassen - so habe ich es verstanden, Kolleginnen und Kollegen haben es ähnlich verstanden, Journalisten ebenso -, dass hier im Wesentlichen nichts mehr geändert wird und es nur noch um Feinschliff gehe. (Abg. Haas (SPD): Das ist falsch.) Dann kann man das ja klarstellen. Aber so haben wir es vernommen. Wir hoffen, dass das nicht der Fall ist und dass die deutlichen Kritikpunkte ernst genommen werden. So, wie das Gesetz jetzt im Entwurf existiert, kann es nicht aus dem Landtag herausgehen. Es muss deutlich korrigiert werden. Dafür stehen wir ein. Wir werden in den nächsten Tagen unsere Vorschläge weiter kommunizieren und an der Seite der Akteure stehen. Wir hoffen, dass es hier ein Einlenken vonseiten der Abgeordneten der SPD gibt. Darum werbe ich. Ich freue mich auf die Anhörung und bin gespannt, was im nächsten Plenum zu diesem Thema passiert. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
