Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/563. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/563 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf, Drucksache 17/563, die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Fraktion. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich die Gelegenheit nutzen und Frau Gisela Rink, die Vorsitzende des Rundfunkrates des Saarländischen Rundfunks, recht herzlich begrüßen. Der Intendant, Herr Martin Grasmück, wurde bereits heute Morgen begrüßt. Seien Sie uns herzlich willkommen. (Beifall des Hauses.) Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort.
