landtag-saar.de ↗

Julia Harenz

SPD 20.09.2023 Sitzungen 17/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Zu Beginn möchte ich eines feststellen: Es gibt im Saarland zwei Schulformen, an denen man das Abitur erlangen kann, und das sind die Gymnasien und die Gemeinschaftsschulen, und das ist auch richtig so! (Beifall von der SPD. - Zuruf.) Ich spreche hier von den allgemeinbildenden Schulen. - Ich sehe nicht ein, bei Ihrem Spiel, das Abi an den Gemeinschaftsschulen durch die Hintertür abzuschaffen, irgendwie mitzuspielen. Ich gehe auch nicht über die Brücke einer von Ihnen konstruierten Benachteiligung der Gemeinschaftsschule als Grund für die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Das hat zwei Gründe. Erstens: Was Sie da in der Verfassung ändern wollen, macht überhaupt keinen Sinn. Artikel 27 Satz 3 der Verfassung des Saarlandes hat überhaupt nichts mit der Allgemeinen Hochschulreife zu tun. Dort steht - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Das öffentliche Schulwesen besteht aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.“ Diesen Satz in - ich zitiere erneut mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Allgemeinbildende Schulen, an denen die Allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, sind die Gymnasien“ zu ändern, ist also vollkommen sinnfrei, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Aber egal. Ich mache mir gerne auch die Mühe, den Gesetzentwurf inhaltlich zu bewerten und komme deshalb zu meinem zweiten Punkt. In der Begründung schreiben Sie - Jetzt zitiere ich schon wieder mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin ‑ : „Die Gemeinschaftsschulen sind eine benachteiligte Schulform.“ Nehmen wir mal an, das würde so stimmen. Warum dann ein Gesetz zur Verfassungsänderung statt einer Initiative Ihrerseits, dass die Gemeinschaftsschulen wieder aufgewertet werden? Sie sehen, ich kaufe Ihnen Ihre Argumente nicht ab. Ich muss aber auch noch auf das eine oder andere, was Sie eben in der Begründung genannt haben, eingehen. Denn es gibt auch durchaus bei den Gymnasien Schulen, die Schüler mit Migrationshintergrund haben, und das ist gut und richtig so. Und es ist auch wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, wenn sie denn fürs Gymnasium geeignet sind, dort hingehen können, auch mit Migrationshintergrund, auch wenn das am Anfang mit sprachlichen Barrieren etwas schwieriger ist. Außerdem muss man sagen, dass die Grundschulen und auch die Gemeinschaftsschulen, die vor großen Herausforderungen stehen, weil sie mehr Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen haben, auch noch mal zusätzliche Lehrkräfte bekommen. Es gibt auch multiprofessionelle Teams. Also ist es nicht so, dass die Gemeinschaftsschule dort alleine stehen würde. Was Sie wollen, ist leider eine extrem schlecht getarnte Abwertung der Gemeinschaftsschule, indem Sie die Möglichkeit, dort die Hochschulreife zu erlangen, in der Verfassung streichen wollen. Das ist einfach nicht ehrlich. Sagen Sie den Schülerinnen und Schülern doch, was Sie wirklich wollen. (Beifall von der SPD.) Kommen wir aber noch einmal sachlich auf den Punkt der Stellung der Gemeinschaftsschulen zurück. In der Plenardebatte zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes habe ich bereits darauf hingewiesen, wie wichtig die Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium ist. Ob Tom eine Ausbildung zum Maurer beginnt, Jakob die Gemeinschaftsschule in Dillingen besucht oder Samira sich für ein (Abg. Harenz (SPD)) Gymnasium in Saarlouis entscheidet - für uns sind all diese Kinder gleich viel wert. Und das, meine Damen und Herren, sollte sich auch in der Ausgestaltung der Bildungswege widerspiegeln. In diesem Zusammenhang von einer benachteiligten Schulform zu sprechen, führt lediglich zu einer Festigung möglicher unberechtigter Vorurteile. (Beifall von der SPD.) Schauen wir uns doch mal zwei Beispiele an, die verdeutlichen, warum es gut ist, dass man sowohl am Gymnasium als auch an der Gemeinschaftsschule das Abitur ablegen kann. Die Eltern von Luca trennen sich, als Luca in die vierte Klasse kommt. Die neue familiäre Situation ist für Luca anfangs schwierig. Er kann sich nicht mehr so gut konzentrieren und die einst guten Noten verschlechtern sich deutlich. Die Lehrkraft empfiehlt seinen Eltern, ihn an einer Gemeinschaftsschule anzumelden. Dort findet sich Luca gut zurecht und nach und nach kommt er auch mit der neuen familiären Situation besser klar, woraufhin sich seine Noten wieder verbessern. Bald schon gehört er zu den Klassenbesten und erlangt an der Gemeinschaftsschule die Allgemeine Hochschulreife. Nach Ihren Vorstellungen wäre das nicht so einfach möglich. Ein anderes Beispiel. Manche von uns kennen es vielleicht, in Klassenstufe 7 oder 8 ist auf einmal ein Mitschüler oder eine Mitschülerin doch interessanter als Mathematik oder Latein. Ein Durchhänger am Gymnasium kann schnell dazu führen, dass es mit der Versetzung eng wird oder man vielleicht gleich die Schulform wechselt. Die Gemeinschaftsschule hingegen hat dann den Vorteil, dass die Kinder, bei denen es einmal notentechnisch nicht so gut läuft, vom Erweiterungskurs in den Grundkurs wechseln und dann später auch wieder in den Erweiterungskurs wechseln können, ohne erneuten Schulwechsel, um dann noch das Abitur abzulegen. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ein Kind, welches vom Gymnasium zur Gemeinschaftsschule gewechselt ist, dann noch mal ans Gymnasium wechselt, um dort das Abitur zu erlangen? Sie ahnen es, die Wahrscheinlichkeit ist sehr viel geringer. Schülerinnen und Schüler können ihre Probleme nicht vor dem Schultor ablegen. Doch gerade in solchen kritischen und schwierigen Phasen brauchen sie unsere Unterstützung. Gerade dann sollte man ihnen keine Steine in den Weg legen und mögliche Zukunftsperspektiven verbauen. Vielmehr sollte man an ihrer Seite stehen und zeigen, dass ihnen zu jeder Zeit alle Wege offenstehen, um ihr Potenzial zu entfalten - auch der Weg zum Abitur, liebe Kolleginnen und Kollegen. An der Gemeinschaftsschule können Schülerinnen und Schüler wählen, welchen Schulabschluss sie machen. Wie man eine solche Wahlmöglichkeit jetzt aber als Nachteil ansehen kann, das ist mir schleierhaft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und dass uns als SPD-Fraktion echte Chancengleichheit ein besonderes Anliegen ist, sollte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. (Beifall von der SPD.) Kindern an den Gemeinschaftsschulen nun aber die Chance der Allgemeinen Hochschulreife nehmen zu wollen, widerspricht unserem Ansinnen von „allen Kindern, alle Chancen, jederzeit“. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ab. - Danke. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Julia Harenz Protokoll ↗