Theis
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Einrichtung eines Opferfonds als Reaktion auf die Anschlagsserie in den Neunzigerjahren, auf die feigen Anschläge auf die Unterkünfte von geflüchteten Menschen, aber auch auf die jahrzehntelang nicht erfolgreiche Aufklärung dieser Straftaten, die Einrichtung als Reaktion darauf, dass viele Menschen, die Opfer dieser Straftaten geworden sind, damals über viele Jahre nicht als Opfer anerkannt wurden, ist ein richtiger Schritt im Hinblick auf die Vergangenheit, aber auch ein richtiger Schritt für die Zukunft in unserem Land. Es ist der zweite Schritt nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, den wir gemeinsam in diesem Haus auf den Weg gebracht haben und dessen Auftrag - Sie haben ja alle den Untersuchungsgegenstand noch vor Augen - eben auch darin besteht, sich die Frage zu stellen, wie die Entschädigung von Opfern solcher Anschläge auszusehen hat und der Frage nachzugehen, wie wir zukünftig mit Opfern solcher Kriminalität umgehen, wie wir besser werden im Schutz dieser Menschen, die Opfer solcher Kriminalität geworden sind. (Abg. Theis (CDU)) Es ist ein richtiger Schritt, dem wir heute zustimmen werden, weil wir Saarländerinnen und Saarländer damit gemeinsam richtige Konsequenzen aus der Anschlagserie, den Defiziten der Aufklärung und dem Umgang mit diesen Straftaten in den vergangenen Jahrzehnten ziehen. Ich füge hinzu - aber das ist nur ein kleines b-Moll des heutigen Morgens -, dass wir es uns durchaus gewünscht hätten, dass man - wie wir es bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses getan haben - auch den Opferfonds auf breitere parlamentarische Beine gestellt hätte. Das soll aber nicht im Mittelpunkt meiner Ausführungen stehen. Wir werden diesem Antrag heute aus Überzeugung zustimmen, weil er das richtige Signal aussendet, das im Grunde genommen heißt, dass jede Gewalttat aus den verabscheuungswürdigen und menschenverachtenden Motiven, die der Antrag benennt - aus extremistischen, rassistischen, antisemitischen und terroristischen Motiven heraus -, nicht nur die individuellen Opfer zum Ziel hat - diese natürlich in allererster Linie, aber eben nicht abschließend -, sondern auch die Wertegemeinschaft der Saarländerinnen und Saarländer, unseren Rechtsstaat und damit uns alle. Deshalb ist es richtig, dass wir darauf auch gemeinsam reagieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Es geht darum, auf besondere Kriminalität besonders zu reagieren. Dieser Opferfonds ist eine Bekräftigung unserer gemeinsamen Werte, der Solidarität mit Opfern solcher Kriminalität und damit auch ein Stück weit die Wiederherstellung des Rechtsfriedens beziehungsweise der Versuch der Wiederherstellung des Rechtsfriedens nach solchen Straftaten. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aber aus unserer Sicht auch etwas entscheidend, was die besondere Opferentschädigung nach solchen verabscheuungswürdigen und gesellschaftsschädlichen Straftaten, die wir heute auf den Weg bringen, betrifft. Es geht darum, dass wir die Opfer solcher Straftaten gleichbehandeln. Rechtsfrieden entsteht nur durch Gleichbehandlung. Deshalb sind wir uns einig, was Ihren Antrag betrifft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Opfer extremistischer, rassistischer, antisemitischer und terroristischer Gewalttaten ohne Weiteres anspruchsberechtigt sind und - das ist ja auch das Ziel - unbürokratisch und ohne lange Prüfung zu ihren Rechten kommen. Das gilt dann für viele Fälle, und zwar zu Recht für viele Fälle. Deshalb unterstützen wir das auch ganz ausdrücklich, was Fälle mit rassistischen Motiven angeht, wie wir sie in der Vergangenheit gesehen haben und leider auch in der Gegenwart immer wieder sehen, unter anderem bei Samuel Yeboah. Es geht auch um Opfer von Terroranschlägen, gleich aus welcher Richtung, auf dem Breitscheidplatz, im Bataclan oder Opfer des NSU und von Antisemitismus, sei es in jüngster Zeit in Hanau oder beim Anschlag auf das Rabbinerhaus in Essen. Es geht aber auch um Opfer feiger Morde aus extremistischen Gründen. Leider könnte man viele nennen. Beispielhaft nenne ich den Mord an Walter Lübcke und den Mord an einem Richter durch einen militanten Reichsbürger. Des Weiteren nenne ich die Opfer bei Gewalttaten von Straftätern beziehungsweise bei den Gewaltorgien am 01. Mai, auch wenn es sich beispielsweise um Polizisten handelt. All diese Opfer sind Opfer von Gewalttaten, bei denen Täter aus extremistischer, rassistischer, antisemitischer und terroristischer Motivation heraus handeln. Deshalb müssen diese gleichbehandelt werden. Ihr Antrag tut das und das ist auch richtig so, weil Gleichbehandlung die Voraussetzung für Rechtsfrieden ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dem dient dieser Opferfonds. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Anders ist es allerdings - jedenfalls dann, wenn man sich die genaue Auslegung des Wortlauts Ihres Vorschlags vor Augen führt; ich weiß nicht, ob das Absicht ist oder etwas, was wir im weiteren Verfahren vielleicht noch heilen können -, wenn Sie bei der zweiten Fallgruppe der anspruchsberechtigten Opfer, nämlich der Opfer - ich zitiere - „schwerer Gewalttaten - aus der Motivation gruppenbezogenen Menschenhasses heraus - von überregionaler Aufmerksamkeit“, an die Anspruchsberechtigung zusätzliche Aspekte knüpfen. Beispiele für gruppenbezogenen Menschenhass, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind beispielsweise der Hass auf Menschen mit Behinderungen oder wegen ihrer sexuellen Identität. Bei diesen Gruppen beziehungsweise bei Opfern von Straftätern, die aus dieser Motivation heraus handeln, treten als Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung - so jedenfalls Ihrem heute vorgelegten Antrag zufolge - zwei weitere Aspekte hinzu, die erfüllt sein müssen, damit diese Opfer in den Kreis der Anspruchsberechtigten dieses Opferfonds kommen. Die erste zusätzliche Voraussetzung ist, dass Sie bei diesen Gewalttaten voraussetzen, dass es sich um schwere Gewalttaten handelt, während es sich bei der ersten Gruppe, bei Personen, die aufgrund rassistisch, terroristisch, extremistisch und antisemitisch motivierter Taten Opfer werden, die Taten betreffend um sogenannte einfache Gewalttaten handeln kann. Es ist eine zusätzliche Hürde, die ein solches Opfer nehmen muss. Die zweite zusätzliche Voraussetzung, die bei dieser zweiten Fallgruppe erfüllt sein muss, ist, (Abg. Theis (CDU)) dass es zu überregionaler medialer Aufmerksamkeit gekommen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir glauben, dass diese beiden zusätzlichen Hürden und die unterschiedliche Behandlung von Opfern aufgrund von Taten ‑ ‑ (Abg. Commerçon (SPD) blättert in seinen Unterlagen.) Es steht in der Begründung, Herr Commerçon. Ich kann es Ihnen nachher gerne noch einmal sagen. Ich will darüber aber gar nicht streiten. Ich glaube, Sie wollen das gar nicht. Gemeinsam können wir das vielleicht verbessern. Die unterschiedliche Behandlung dieser Opfer verglichen mit den Opfern von Gewalttaten mit rassistischen, extremistischen, antisemitischen und terroristischen Motiven lehnen wir ab, weil wir glauben, dass gerade bei diesem Opferfonds, der dem Rechtsfrieden dient, Gleiches nicht ungleich behandelt werden darf. Es darf für den Opferfonds keinen Unterschied machen, ob jemand Opfer aufgrund seiner politischen Einstellung durch einen extremistischen Täter geworden ist oder jemand Opfer aufgrund seiner sexuellen Identität durch einen homophoben Straftäter geworden ist. Es darf keine unterschiedlichen Voraussetzungen dafür geben, in den Kreis der Anspruchsberechtigten zu kommen. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob jemand wegen seiner Religion Opfer einer Straftat - beispielsweise wegen Antisemitismus - geworden ist oder jemand wegen seiner Behinderung Opfer einer Straftat geworden ist, weil der Täter aus gruppenbezogenem Menschenhass gegen Behinderte gehandelt hat. Wir jedenfalls glauben, dass diesen verabscheuungswürdigen Straftaten die gleichen Regelungen im Opferfonds zugrunde liegen sollten. Es darf erst recht keine Rolle spielen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob die Straftat, über die wir uns unterhalten, eine - wie der Antrag es sagt - mediale überregionale Aufmerksamkeit erzeugt hat oder nicht. Bei diesen beiden Gruppen - bei der ersten Fallgruppe ist es nicht erforderlich, bei der zweiten Fallgruppe ist es erforderlich - macht es einen Unterschied. Es darf aber nicht sein, dass die Fragen, ob ein Fall es in die bundesweiten Schlagzeilen geschafft hat, der Facebook-Algorithmus das Thema nach oben gespült hat oder nationale Medien es aufgegriffen haben, entscheiden, ob der Fall ein Fall für den Opferfonds wird oder nicht. Wenn es darum geht, Opfern besonders verabscheuungswürdiger Straftaten Gerechtigkeit zuteilwerden zu lassen, ist Gleichberechtigung und Gleichbehandlung das Gebot. Öffentliche Aufmerksamkeit ist kein Gradmesser für das Leid der Opfer, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb ist diese zusätzliche Hürde für die Opfer bestimmter Straftaten eine falsche. Daher bitten wir darum, das zu korrigieren. (Beifall von der CDU.) Ich habe dem deshalb so viel Platz eingeräumt, weil ich wirklich darum bitte, dass wir zu einer Verbesserung der Arbeit mit dem Opferfonds kommen, sei es in den Richtlinien, sei es durch eine Veränderung des Beschlusses beziehungsweise auch der Begründung, damit wir dort auf sicheren Grundlagen arbeiten können. Dem grundsätzlichen Signal - das will ich unterstreichen - der Einrichtung des Opferfonds, dem, was wir hier gemeinsam zum Ziel haben, stimmen wir heute aus großer Überzeugung zu. Es ist ein richtiger Schritt, um bei besonders verabscheuungswürdigen Straftaten für ein Stück mehr Gerechtigkeit zu sorgen und zu versuchen, für Rechtsfrieden zu sorgen. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie die ungeteilte Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion. Deshalb bitte auch ich um Zustimmung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
