Florian Schäfer
Sehr geehrter Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Auf das aktuelle Problem, nämlich die Sorgen und das Schutzschirmverfahren der SHG-Klinik Merzig, ist meine Kollegin Martina Holzner gerade konstruktiv, zukunftsorientiert und zuständigkeitsbezogen eingegangen. Warum ist es so wichtig, dies zu tun? - Das zeigt einfach, dass wir bei dem Thema der Krankenhauslandschaft eine sachliche Diskussion führen sollten. Wir haben heute einen der wichtigsten Punkte unserer Zukunft gleich zu Beginn der Plenarsitzung zu behandeln - unsere saarländische Krankenhausversorgung. Damit verbunden ist eben auch die Frage, die uns alle persönlich berührt: Bekomme ich eine gute Behandlung im Krankenhaus, wenn ich krank bin? Dass die Krankenhäuser Deutschlands und damit auch die Krankenhauslandschaft im Saarland vor enormen Herausforderungen stehen, ist uns nicht erst seit dem Fall der SHG-Klinik Merzig bekannt. Corona, Energiepreisprobleme durch den russischen Angriffskrieg, begleitet durch extreme Kostensteigerungen, und eine Verschärfung des schon länger bestehenden Fachkräftemangels wirken sich auch auf die Krankenhauslandschaft aus. Die Notlage der Krankenhäuser hat aber schon lange vor diesen einschneidenden Ereignissen ihren Anfang genommen. Diese Ereignisse haben die Notlage der Krankenhauslandschaft nur verschärft und die Probleme der Vergangenheit beschleunigt. Zur Bewältigung dieser akuten Krisen gab es zwar einige Unterstützungen, genannt seien die Leistungen für die Vorhaltung von leeren Betten oder die Zuschüsse für die gestiegenen Energiekosten. Aber all diese vorübergehenden und anlassbezogenen Unterstützungen helfen uns nicht, die Krankenhauslandschaft stabil zu halten. Deshalb sind kurze Liquiditätsspritzen nicht unbedingt das Mittel zum Ziel. Derzeit herrscht noch ein System, das die Leistungen der Krankenhäuser nach Fallpauschalen vergütet. Dieses System hat Anreize geschaffen, die zu Fehlsteuerungen der einzelnen Krankenhäuser geführt haben. Es gilt, diese Zwänge und Fehlanreize mit der anstehenden Kranken- (Abg. Schäfer (SPD)) hausreform zu beseitigen. Die Krankenhauslandschaft, und damit meine ich auch die Rehakliniken im Saarland, die sich mit enormen Anstrengungen über Wasser gehalten haben, benötigt nicht nur vorübergehende Liquiditätsmittel, sondern klare Rahmenbedingungen, die eine auskömmliche Finanzierung gewährleisten. (Beifall von der SPD.) Der Bund hat diese existenzbedrohenden Probleme erkannt. Die wichtigen Versorgungselemente in unserer Gesellschaft, die Pflege und Heilung, die im Endeffekt unsere Gesundheit betreffen, dürfen nicht von Gewinnmaximierung abhängig sein. (Beifall von der SPD.) Bei der Frage, was die richtige Behandlung für den jeweiligen Patienten ist, darf es nicht darum gehen, dass noch eine bestimmte Quote aus Finanzierungsgründen im Krankenhaus erfüllt werden muss. Mit der geplanten Einführung von Vorhaltevergütungen, der sogenannten Vorhaltepauschale, wird die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern weitestgehend unabhängig von einzelnen Leistungserbringungen gesichert. Soll heißen: Wenn ein Bett im Krankenhaus steht, bekommt die Klinik Geld dafür, dass das Bett dort steht, und nicht etwa allein, weil jemand operiert wird und damit eine Nacht im Krankenhaus verbringt. Wir müssen die defizitäre finanzielle Lage der Träger beenden. Wir sind gefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesgesundheitsminister hat somit eine umfassende Reform der Krankenhäuser angestoßen. Natürlich entstehen bei einem solch wichtigen Thema große Diskussionen. Das oberste Ziel, die Qualität zu steigern, ist das Ziel des Gesundheitsministers. Er will damit etwas Ursozialdemokratisches: Unabhängig davon, ob man weiß, wo man die beste Versorgung erhält, soll man sie erhalten. Jeder, jede soll sicher sein, dass die Versorgungseinrichtung vor Ort die beste ist. (Beifall von der SPD.) Der Bund ist für die Qualität der Krankenhäuser verantwortlich. Bei diesem Gesetzesvorschlag müssen die vielen unterschiedlichen Bedürfnisse der Länder berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass alle Akteurinnen und Akteure, Länder, Bund und Kommunen die bestmögliche Gesundheitsversorgung in den Vordergrund stellen. Für uns muss das Ziel das gleiche sein: Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, fachgerechten und regionalen medizinischen Versorgung in den saarländischen Krankenhäusern! (Beifall von der SPD.) Das müssen die Kriterien sein, die zu einem vernünftigen Gesetzentwurf auf Bundesebene und dann zu einer vernünftigen Umsetzung auf Landesebene führen. Bei der Behandlung selbst steht der jeweilige Patient im Mittelpunkt. Im Gesundheitssektor selbst steht aber nicht nur der Patient im Mittelpunkt, nein, der Gesundheitssektor steht und fällt mit den handelnden Personen, den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegerinnen und Pflegern und allen darüber hinaus Beteiligten in den Kliniken. All diese Personen sind am Limit ihrer Leistungsfähigkeit, und das nicht erst seit gestern. (Beifall von der SPD.) An dieser Stelle ganz klar meine Positionierung und die meiner Fraktion: Das Personal der saarländischen Kliniklandschaft ist der Hauptgrund, warum sich Patientinnen und Patienten noch geborgen fühlen. Sie sind für meine Fraktion nicht Teil des Problems des angesprochenen Faktors der Personalkosten, sie sind Teil der Lösung! (Beifall von der SPD.) Ganz grundsätzlich: Unkonstruktive, unsachliche und sogar falsche Vorschläge können nicht der Gradmesser sein, mit dem wir unsere Krankenhauslandschaft und im Speziellen das Klinikum Merzig betrachten. Der Vorschlag der CDU-Fraktion, insbesondere des Abgeordneten Thielen, die landeseigene Eigenkapitalgesellschaft SEK Saarland GmbH sei in diesem Fall ideal zur Bewältigung der Probleme der Klinik in Merzig geeignet, geht fehl. Warum? Weil die aktive Phase des Sondervermögens „Pandemie“ vorbei ist. Man müsste also erneut eine Ausnahmesituation erklären. Zum Sondervermögen hat der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2021 - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - explizit ausgeführt: „Mit Blick auf das verfassungsrechtlich geregelte Verschuldungsverbot muss das Land daher sicherstellen, dass das Sondervermögen nicht zur Finanzierung von politisch priorisierten Maßnahmen ohne COVID-19-Bezug zweckentfremdet wird. Andernfalls liegt nicht nur ein Verstoß gegen die Zweckbindung des Sondervermögens ‚Pandemie‘ vor, sondern es droht zudem ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Verschuldungsverbot.“ (Beifall von der SPD.) Darauf können wir gerne gleich eingehen. Ich will an dieser Stelle nur noch eines zur Unterstützung durch die Landesregierung sagen. Ob es um die vermittelnden Vorschläge oder die Federführung der Länderseite - die wir vielleicht alle vergessen - bei den Bund-Länder-Konferenzen ging, unser Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung war eine der federführenden Personen, um hier konstruktive Vorschläge zu machen. (Beifall von der SPD.) (Abg. Schäfer (SPD)) Auch bei der Frage, ob ein Träger in ein Rettungsschirmverfahren geht, ist das Land da und hat, wie meine Kollegin Martina Holzner schon ausgeführt hat, bereits Gespräche geführt und Prozesse unterstützt. Der Weg in Richtung Vorhaltepauschalen innerhalb der Bundesgesetzgebung ist richtig. Er muss mit dem Vorschaltgesetz begleitet werden. Wichtig wird am Ende wie immer sein, dass alle Krankenhäuser, Träger, Krankenkassen und Verbände mitgenommen werden und am runden Tisch sitzen. Es muss das Ziel sein, dass wir die Krankenhauslandschaft am Ende des Tages auf gesunde Beine stellen. Für diesen runden Tisch steht unser Gesundheitsminister. Ich kann nur darauf verweisen, dass die massiven Probleme, die wir die Krankenhauslandschaft betreffend ansprechen, nicht unbedingt auf den letzten anderthalb Jahren beruhen. - Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. (Anhaltender Beifall von der SPD.)
