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Dagmar Heib

21.06.2023 Sitzungen 17/15

Vielen Dank dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/405. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/405 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD, CDU und AfD. Ich denke, wir können leicht sportlich bleiben. Ich rufe auch noch Tagesordnungspunkt 8 auf: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und des Landesjustizkostengesetzes Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und des Landesjustizkostengesetzes, Drucksache 17/372, wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 26.04.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten. Ihm liegen folgende wesentliche Erwägungen zugrunde. Am 01.01.2023 ist das Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern, kurz Gerichtsdolmetschergesetz vom 10.12.2019 in Kraft getreten. Das Gerichtsdolmetschergesetz enthält Regelungen zur allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern, die zur Sprachenübertragung in Gerichtsverhandlungen zuzuziehen sind. Es dient der bundesweiten Vereinheitlichung der in den Ländern insoweit unterschiedlich ausgestatteten Standards und soll eine hohe Qualität des gerichtlichen Dolmetscherwesens gewährleisten. Die landesrechtliche Regelung war daher mit Inkrafttreten des Gerichtsdolmetschergesetzes zum 01.01.2023 für den Bereich der gerichtlichen Dolmetscher*innen obsolet geworden. An ihre Stelle tritt mit dem Gerichtsdolmetschergesetz eine abschließende bundesrechtliche Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern, die von der bisherigen landesrechtlichen Regelung abweicht. Daher war eine einheitliche Ausgestaltung der Regelungen für die allgemeine Beeidigung von Sprachmittlern, Dolmetscher*innen, Gebärdensprachdolmetscher*innen sowie Übersetzer*innen in gerichtlichen, aber auch in staatsanwaltschaftlichen und notariellen Angelegenheiten durch Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften an die Vorgaben des bundesgesetzlichen Gerichtsdolmetschergesetzes geboten. Des Weiteren waren ergänzende landesrechtliche Regelungen, insbesondere zur Zuständigkeit sowie zu den Kosten für die allgemeine Beeidigung erforderlich. Frau Richterin Lena Kiefer vom Ministerium der Justiz erläuterte im Justizausschuss am 11.05.2023 die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und Ergebnisse der externen Anhörung der Regierung. Die Gesetzesänderung sei dort insgesamt auf Zustimmung gestoßen. Der Ausschuss kam daher überein, keine weitere Anhörung durchzuführen. Daraufhin fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und des Landesjustizkostengesetzes Drucksache 17/372 wurde bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Verbreitet Beifall.)

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