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Dagmar Heib

21.06.2023 Sitzungen 17/15

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/447. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/447 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/447 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion. Gegenstimmen gab es keine. Enthalten haben sich CDU und AfD. Wir können, glaube ich, vor der Mittagspause noch einen Tagesordnungspunkt durchbringen, er ist ohne Aussprache. Den schaffen wir noch. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zuständigkeit nach dem Mietspiegelreformgesetz (Drucksache 17/405) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Zuständigkeit nach dem Mietspiegelreformgesetz - Drucksache 17/405 - in seiner 14. Sitzung am 17.05.2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Durch das Mietspiegelreformgesetz entfiel zum 01.07.2022 die Zuständigkeit der Gemeinden zur Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln zugunsten der zukünftig nach Landesrecht zuständigen Behörden. Mit dem vorliegenden Gesetz soll nun die zuständige Behörde be- (Abg. Theobald (CDU)) stimmt werden. Aus Gründen der Ortsnähe und der Kontinuität soll die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung sowie für die Anpassung und Veröffentlichung von Mietspiegeln auch zukünftig bei den Gemeinden bleiben. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ist die Erstellung und Veröffentlichung eines Mietspiegels verpflichtend. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes über die Zuständigkeit nach dem Mietspiegelreformgesetz, Drucksache 17/405, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.)

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