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Raphael Schäfer

CDU 21.06.2023 Sitzungen 17/15

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in Erster Lesung - allerdings erneut in Erster Lesung - den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes. Der Kollege Löw ist ja ganz ehrlich darauf eingegangen. Beim ersten Entwurf der SPD-Fraktion hatte sich mehr oder minder ein Fehler eingeschlichen oder verschiedene Fehler. Ich sage ganz klar, Fehler passieren allen - das kann euch passieren, das kann uns passieren -, entscheidend ist, wie man damit umgeht. Es ist vorgetragen worden, dass der Gesetzentwurf in (Abg. Schäfer (CDU)) Gänze neu eingebracht wird, um wirklich rechtssicher unterwegs zu sein. Ich sage klar, das ist für uns in Ordnung und diesen Weg unterstützen wir auch. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Wichtig ist, noch einmal zu betonen - das hat der Kollege Löw auch ausgeführt ‑ , dass das bisherige Gesetzgebungsverfahren schon relativ weit fortgeschritten war. Wir hatten umfangreiche Anhörungen, Expertenanhörungen, aber auch den Austausch mit Suchtforschern, mit Verbänden. Ich glaube, deswegen ist es mir auch gestattet, nachher noch auf die zentralen Unterschiede zwischen dem ersten Gesetzentwurf, der eingebracht wurde, und dem jetzt vorliegenden einzugehen. Wichtig ist aber zunächst, den Fokus zu schärfen, worüber wir heute überhaupt reden. Wir reden darüber, dass Glücksspiel insgesamt sehr viele Suchtgefahren birgt, Gefahren von Begleitkriminalität, Manipulationen, Suchterkrankungen, also viele ganz negative Auswirkungen für den einzelnen betroffenen Spieler, aber eben auch für die Gesellschaft insgesamt. Deswegen haben wir als Politik, als Staat, als Staatsorgan, als saarländischer Landtag einen ganz konkreten Handlungsauftrag. Wir haben den Handlungsauftrag, dort auch entsprechende Regelungen - Reglementierungen kann man sagen - auf den Weg zu bringen. Bei diesen Reglementierungen will ich drei zentrale Punkte nennen, die aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion von Bedeutung sind. Erstens. Wir müssen insgesamt mit dem Thema Glücksspiel sehr verantwortungsvoll umgehen. Das sind wir den Menschen schuldig. Zweitens. Wir brauchen ein legales Angebot an Glücksspiel, um es im Grunde genommen zu kanalisieren und zu verhindern, dass sich zu viel Glücksspiel im illegalen Bereich abspielt. Drittens. Die Suchtgefahren müssen ganz zentral und auch deutlich bekämpft werden. Ich glaube, da sind wir uns alle in diesem Hohen Hause einig. Das müssen unsere Handlungsmaximen sein. Ich sage für die CDU-Landtagsfraktion, gerade das Thema Bekämpfung der Suchtgefahren ist wirklich ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel. Es gilt, die negativen Gefahren von Spielsucht zu bekämpfen, diese zu beseitigen. Ich habe die feste Hoffnung, dass wir hier in diesem Hohen Hause bei dem Punkt gemeinsam an einem Strang ziehen. (Beifall von der CDU.) Spielhallen - für die Öffentlichkeit ist wichtig, dies zu betonen - sind ja der gewerbliche Bereich. Er ist abzugrenzen von den staatlich betriebenen Spielbanken. In den Spielhallen wird ja Automatenspiel betrieben. Dem Grunde nach geht es um vergleichsweise niedrige Spieleinsätze, die an den Automaten getätigt werden können. Konkret ist es so geregelt, dass der Verlust eines Spielers pro Stunde auf 60 Euro begrenzt ist. Das hört sich zunächst einmal wenig an. Sieht man dann aber, dass die Öffnungszeiten der Spielhallen aktuell noch 18 Stunden betragen - wenn jemand wirklich 18 Stunden an den Geräten spielen würde und entsprechende Verluste hätte -, könnte er oder sie theoretisch gesehen 1.080 Euro in diesen 18 Stunden verlieren. Ich glaube, das macht die großen Suchtgefahren, die auch von diesem gewerblichen Spiel ausgehen, deutlich. Die Folgen hatten Sie in der letzten Debatte ausführlich dargelegt. Ich wiederhole, dass Spielsucht wirklich gravierende Auswirkungen auf die familiäre Situation hat. Für den einzelnen Spieler kann diese Spielsucht bis hin zum Arbeitsplatzverlust führen, zur Überschuldung mit den ganzen familiären Problemen, die nachgelagert entstehen, bis hin zu Suizidgefahren. Das muss man offen sagen. Damals in der Großen Koalition war man sich einig, dass dieses Mindestabstandsgebot von 500 m zwischen Spielhallen eingeführt wird, um eine Verbesserung herbeizuführen. Vielleicht nenne ich auch noch mal die konkreten Zahlen. Damals, also vor etwas über zehn Jahren, hatten wir landesweit noch 260 Spielhallen. Durch die Mindestabstände konnte das reduziert werden auf aktuell etwa 120 Spielhallen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Kollege Löw, glaube ich, noch nicht erwähnt hat, ist der Anschluss an das bundesweite und vor allem sektor- oder spielformübergreifende Sperrsystem. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, um zu identifizieren, ob jemand spielsüchtig und in dem entsprechenden System erfasst ist, damit sichergestellt werden kann, dass er nicht mehr spielen kann und den entsprechenden Suchtgefahren ein klarer Riegel vorgeschoben wird. Das sind die wichtigen Punkte. Ich habe es eben gesagt, der Kollege Löw mag es mir nachsehen, aber ich muss noch mal zurückkommen auf Einzelheiten aus der ersten Debatte, die wir sehr ausführlich hier in diesem Hohen Hause geführt haben. Der Kollege Löw war sehr ehrlich und hat Fehler eingeräumt. Er hat aber auch gesagt - und das ist ja kein Geheimnis -, dass er mit sehr viel Verve und Enthusiasmus diesen Gesetzentwurf damals eingebracht habe und dass es das schärfste Spielhallengesetz in Deutschland sei. Ich will deswegen ein Zitat bringen, wie es der Kollege Löw vorgetragen hat. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: „Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir die unentgeltliche und auch entgeltliche Ausgabe von Speisen und Getränken in den Spielhallen gänzlich untersagen. Das Saarland ist nicht Las Vegas und das ist auch gut so!“ (Abg. Schäfer (CDU)) Ich gebe darauf gerne eine Antwort der CDU-Landtagsfraktion. Beim letzten Satz sind wir uns absolut einig: Das Saarland ist nicht Las Vegas und darauf sind wir zu Recht stolz. Das muss und soll so bleiben. Aber bei dem zweiten Punkt, nämlich beim vollständigen Verbot von alkoholfreien Getränken - quasi einem Totalverbot - hatte ich in der Debatte damals schon deutlich gemacht, dass das aus unserer Sicht auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Ich habe damals etwas zu dem Glas Sprudel ausgeführt. Ich kann gerne auch jetzt noch mal dazu greifen. (Der Redner trinkt einen Schluck Wasser.) Ich habe damals gesagt, dass das weder spielsuchtgefährdend ist, noch dazu anleitet, überaus lange in einer Spielhalle zu verweilen. Wir haben ganz konkret in der Anhörung auf diesen Punkt hingewiesen und er ist jetzt auch herausgearbeitet worden, sodass unseren vorgetragenen Bedenken gefolgt wird. (Abg. Commerçon (SPD): Das ist so bei ver- nünftigen Vorschlägen.) Wenn die CDU gute Vorschläge macht im Wettbewerb der Ideen, im Ringen um die besten Lösungen, dann ist das Parlament in der Lage, diesen guten CDU-Vorschlägen zu folgen. Dafür herzlichen Dank. Auch zum zweiten Punkt, zu den Sperrzeiten, Kollege Löw, haben wir in der Anhörung genau das herausgearbeitet und gesagt, dass wir über die Sperrzeiten gemeinsam reden und diese ausweiten sollten. Aktuell ist die Rechtslage ja so, dass von 04.00 Uhr nachts bis 10.00 Uhr morgens Spielhallen geschlossen sein müssen. Das wollen wir ausweiten auf die Zeit von 02.00 Uhr nachts bis 10.00 Uhr. Das ist der absolut richtige Weg und das war unsere Forderung, deswegen: Danke sehr, dass auch dieser CDU-Vorschlag aus der Anhörung im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Ich komme zum Ende meiner Rede. Ich glaube, es ist jetzt wichtig, dass wir ein ordentliches parlamentarisches Verfahren durchführen und uns Zeit nehmen, in der Anhörung noch mal mit allen Verbänden zusammenzukommen. Ich will auf einen ganz zentralen Punkt hinweisen. Ich habe eben auf die unterschiedlichen Systematiken verwiesen: auf der einen Seite das gewerbliche Spielrecht der Spielhallen und auf der anderen Seite - man muss es ja so sagen - das staatliche Monopol bei den Spielbanken, bei Lotto et cetera. Da ist es wichtig, in der Diskussion mit den Experten Wert auf Rechtssicherheit zu legen, weil der EuGH beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht klare Vorgaben gemacht haben, um ein kohärentes System zu haben, das nicht angreifbar ist. Ich glaube, beim Thema Rechtssicherheit lohnt es sich, gemeinsam mit den Experten in der Anhörung genau hinzuschauen, damit keine Fehler passieren. Das wäre uns wichtig und dafür bitten wir um Unterstützung seitens der SPD-Fraktion. Denn noch mal: Das Thema Rechtssicherheit in diesem schwierigen Glücksspielbereich ist von ganz zentraler Bedeutung, damit das, was wir hier auf den Weg bringen, am Ende auch von den Gerichten bestätigt wird. Wir werden uns also heute in Erster Lesung wie beim letzten Mal zum konkret vorliegenden Entwurf enthalten, freuen uns aber auf die Diskussion und auf die Auseinandersetzung mit Ihnen im Ausschussverfahren und bei der Anhörung. Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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