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Alwin Theobald

CDU 21.06.2023 Sitzungen 17/15

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger hier und draußen im Lande! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um die Nutzung der Windenergie, oder besser gesagt um die Frage: Was passiert eigentlich, wenn ein Windrad nicht mehr genutzt wird? Die Herren der AfD glauben, eine Gesetzeslücke entdeckt zu haben, und wollen diese mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen. Aber es ist wie so oft: Glauben heißt nicht wissen. Ein etwas genauerer Blick ins Gesetz, in die Landtagsdrucksachen der letzten Legislaturperiode und ganz speziell in die Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage unseres ehemaligen Landtagskollegen Ralf Georgi wären in diesem Falle sicherlich hilfreich gewesen, denn natürlich sieht das Baugesetzbuch als Voraussetzung einer Genehmigung die Abgabe einer Verpflichtungserklärung darüber vor, dass Windkraftanlagen nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen sind und alle Bodenversiegelungen - also auch die Fundamente - zu beseitigen sind. Das wird in § 35 durch den Verweis auf § 249, die Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land, noch einmal ausdrücklich untermauert. Wenn ich jetzt einfach mal voraussetze, dass der Klimawandel hoffentlich nicht solche Ausmaße annimmt, dass das Saarland irgendwann einmal eine eigene Küste besitzt und damit Offshore-Windkraftanlagen im Saargau möglich werden, frage ich mich schon, welche Anlagen Sie wohl meinen, wenn Sie von (Abg. Theobald (CDU)) Windenergieanlagen sprechen, die nicht unter § 35 Absatz 5 Baugesetzbuch fallen. Noch einmal zur Verdeutlichung, was die Gesetze und die Rechtsprechung schon jetzt unmissverständlich sagen. Der Rückbau einer Windkraftanlage bedeutet: vollständiger Rückbau aller baulichen Anlagen, die diesem privilegierten Vorhaben gedient haben, einschließlich der Beseitigung aller Bodenversiegelungen, die mit diesem Vorhaben in einem funktionalen Zusammenhang gestanden haben. Damit der entsprechende Rückbau auch in jedem Falle sichergestellt ist, ist im Übrigen in den Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide im Saarland selbstverständlich längst bereits auch immer ein Betrag festgesetzt, der für den Rückbau der Anlage vom Investor als Sicherungsleistung zu erbringen ist. Ich habe Ihnen mal ein Beispiel eines Genehmigungsbescheides aus dem Jahr 2016 für eine Windkraftanlage in der Schmelzer Gemarkung Bettingen mitgebracht, (Der Redner hält den Genehmigungsbescheid hoch.) die ich von mir zu Hause aus jeden Tag in voller Größe bewundern kann. Ich zitiere - selbstverständlich mit Erlaubnis der Präsidentin -: Zur Sicherung des Rückbaus und der Bodenentsiegelung gemäß § 35 Absatz 5 Baugesetzbuch hat der Betreiber der Anlagen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 266.880 Euro zugunsten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist durch eine selbstschuldnerisch erklärte Bankbürgschaft einer europäischen Großbank oder renommierten deutschen Bank - zum Beispiel Sparkasse oder Volksbank - zu erbringen. Bei einem Wechsel des Betreibers ist der Genehmigungsbehörde eine inhaltsgleiche Bürgschaft zugunsten des neuen Betreibers vorzulegen. Der Betreiber hat unaufgefordert, frühestens nach Ablauf von zehn Jahren und anschließend wiederkehrend alle fünf Jahre, eine Kostenberechnung über die dann anfallenden Rückbaukosten für die Anlagen der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Sollten die dann neu berechneten Rückbaukosten die durch Bürgschaften hinterlegte Summe - in diesem Fall die 266.880 Euro - um mehr als 10 Prozent übersteigen oder unterschreiten, so ist die Bürgschaftssumme innerhalb eines Monats durch Hinterlegung weiterer Bürgschaften über den fehlenden Differenzbetrag zu ergänzen, beziehungsweise können die hinterlegten Bürgschaften gegen entsprechend reduzierte Bürgschaften ausgetauscht werden. - Zitat Ende. Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer, die CDU-geführten Landesregierungen haben in den letzten beiden Jahrzehnten alles bestens geregelt. Der Antrag der AfD ist damit obsolet, wir werden ihn deshalb ablehnen. - Glück auf! (Beifall von der CDU.)

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