Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fühle mich in einer gewissen Verpflichtung, als Redner noch einmal nach vorne zu treten, um auf das, was von Herrn Dörr geäußert wurde, ganz konkret zu reagieren. Das ist mir wichtig, weil ja auch die Öffentlichkeit im Parlament anwesend ist. Herr Dörr hat versucht darzulegen, dass die AfD in diesem Ausschuss angeblich nicht ordentlich mitarbeiten und sich nicht ordentlich einbringen könne. Ich glaube, es ist notwendig, diesen Irrtum aufzuklären und der Öffentlichkeit das Gegenteil zu belegen. Ich will deswegen vorne anfangen, was die Kollegen ausgeführt haben. Das ist doch der entscheidende Punkt. Was passiert hier? - Es findet eine ganz wichtige Aufarbeitung statt, eine Aufarbeitung von schweren rassistischen Straftaten, eine Aufarbeitung mit Blick auf behördliches Handeln mit Fehlern, die begangen wurden, und - das ist auch gesagt worden - um den Opfern eine Stimme zu geben. Wenn ich von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Dörr, wortwörtlich höre, es sei ein „Vertuschungsausschuss“, dann bin ich ganz ehrlich, wenn ich sage, es fällt mir schwer, in diesem Zusammenhang die Contenance zu wahren. Ich wahre aber die Etikette dieses Hohen Hauses und sage einfach nur: Das hier so vorzutragen ist in der Sache absolut verfehlt. Es ist mehr als befremdlich. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen. (Beifall von der CDU und vereinzelt von der SPD.) Ich möchte mich auf die Regularien zurückziehen, die sich dieses Hohe Haus irgendwann in Gesetzesform gegeben hat. Es ist das Landtagsgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich zitiere § 14 Absatz 2, weil genau das für die saarländische Öffentlichkeit der entscheidende Punkt ist. Ich zitiere: „Der Untersuchungsausschuss besteht höchstens aus sieben ordentlichen Mitgliedern, den Stellvertretern und“ - das ist der entscheidende Punkt, Herr Kollege Dörr - „je einem ständig beratenden Mitglied der Fraktionen, die nicht durch ein ordentliches Mitglied vertreten sind.“ - Das ist die AfD. Das heißt, Sie haben in diesem Ausschuss die Möglichkeit, Fragen zu stellen, mitzuarbeiten, sich an der Aufarbeitungsarbeit aktiv zu beteiligen. Dazu laden wir Sie ein. Das gehört sich unter Parlamentariern so. Insoweit ist das, was Sie heute hier vorgetragen haben, mitnichten der Fall. Sie sind Bestandteil dieses Ausschusses und werden unter § 14 als Ausschussmitglieder explizit aufgeführt. Um vielleicht noch einen Trugschluss aus der Welt zu räumen: Diese Verteilungen werden nach einem mathematischen Verfahren auf die Fraktionen vorgenommen, nach dem sogenannten d’Hondtschen Verfahren. Wenn Sie jetzt fragen, warum der Ausschuss nur fünf Mitglieder hat, so sage ich Ihnen, wir wollen effektiv und wirklich in guter Zusammenarbeit Aufklärungsarbeit betreiben. (Sprechen.) Selbst wenn der Ausschuss sieben Mitglieder hätte, würde das mathematische Verteilungsverfahren zu keiner geänderten Sach- und Rechtslage führen. Herzlichen Dank. Ich wollte das nur für die Öffentlichkeit klarstellen. (Beifall von der CDU.)
