Becker
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/374. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (Drucksache 17/323) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung (Abg. Schindelhauer (SPD)) des Saarlandes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/323, wurde vom Plenum in seiner 12. Sitzung am 15.03.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten. Ihm liegen folgende Erwägungen zugrunde: Das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof wird bereichsspezifisch fortentwickelt mit der schwerpunktmäßigen Zielsetzung, im Interesse dauerhafter Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der hiesigen Verfassungsgerichtsbarkeit den gerichtlichen Geschäftsbetrieb speziell im nichtrichterlichen Bereich effektiv und zukunftstauglich gesetzlich zu regeln. Zudem soll die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur verfahrensleitenden Gestaltung an verschiedenen Stellschrauben des Gesetzes gestärkt und hierdurch ein Beitrag zur einzelfallbezogenen Flexibilisierung und Modernisierung des Verfahrensrechts geleistet werden. In seinem organisationsrechtlichen Teil reagiert der Gesetzentwurf auf diesbezüglichen normativen Handlungsbedarf speziell bezogen auf den Geschäftsstellenbetrieb des Verfassungsgerichtshofs im nichtrichterlichen Bereich. In seinem verfahrensrechtlichen Teil konzentriert sich der Gesetzentwurf auf klarstellende sowie rechtsfortbildende Regelungen namentlich in richterlichen Vertretungskonstellationen mit der Zielsetzung einer Gewährleistung jederzeitiger gerichtlicher Handlungsfähigkeit ungeachtet einer personellen Verhinderung der zur Entscheidungsfindung geschäftsverteilungsmäßig an sich vorgesehenen Richterinnen und Richter. Daneben werden aber etwa auch weitere Elemente des Einsatzes digitaler Techniken in die Verhandlungsgestaltung eingebracht, um auch unter diesem Gesichtspunkt die Zukunftstauglichkeit dieses Verfassungsorgans nachhaltig zu stärken. Der Ausschuss hat am 11.05.2023 eine Anhörung unter Beteiligung von Herrn Hans Peter Freymann, Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Herrn Dirk Biegel, Personalratsvorsitzender des Saarländischen Oberlandesgerichts, und Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, durchgeführt. Allen drei Angehörten möchte ich an dieser Stelle für ihre Stellungnahmen nochmals herzlich danken. (Beifall von der SPD.) Der Gesetzentwurf wurde allseits begrüßt und es wurden keine durchgreifenden Bedenken erhoben. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof wurde bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen - der SPD-, der CDUund der AfD-Landtagsfraktion - einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt daher dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
