Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf 17/244. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat keine Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drucksache 17/325) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften, Drucksache 17/325, in seiner 12. Sitzung am 15. März 2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Anpassungen im Landesrecht vorgenommen, die durch bundesgesetzliche und europarechtliche Änderungen insbesondere beim Gebäudeenergiegesetz und beim Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz erforderlich wurden. So wird an der bisherigen Regelung, dass die Anforderungen an die Energieeinsparung in bau- (Abg. Theobald (CDU)) aufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht von den unteren Bauaufsichtsbehörden zu prüfen sind, auch für das Gebäudeenergiegesetz festgehalten. Der im Gesetz über die Zuständigkeit nach dem Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz - schönes Wort - geregelte Vollzug fällt dagegen in die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden. Des Weiteren wird das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aufgehoben und durch das Gesetz über die Zuständigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz ersetzt. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften, Drucksache 17/325, in Zweiter und letzter Lesung.- Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
