landtag-saar.de ↗

Reinhold Jost

17.05.2023 Sitzungen 17/14

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mietspiegel schaffen Markttransparenz. Sie bilden in Deutschland die wichtigste Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit dienen sie Vermietern vor allem dazu, die Miete für ihre Wohnungen festzulegen und gegebenenfalls auch Mieterhöhungen zu begründen. Mieter auf der anderen Seite können Mietspiegel heranziehen, um sich darüber zu informieren, ob sie die für ihre Wohnung passende und zulässige Miete bezahlen. Zur Stärkung der Rechtssicherheit und Qualität sowie der Verbreitung von Mietspiegeln traten auf Bundesebene am 01. Juli 2022 die wesentlichen Regelungen des Mietspiegelreformgesetzes und die Mietspiegelverordnung in Kraft. Mit den Gesetzesänderungen entfiel die bisher bundesgesetzlich geregelte Zuständigkeit der Gemeinden zur Erstellung von Mietspiegeln; die für die Erstellung und Anerkennung sowie für die Anpassung und Veröffentlichung von Mietspiegeln zuständige Behörde soll nunmehr nach Landesrecht bestimmt werden. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, aus Gründen der Ortsnähe und der Kontinuität die Gemeinden als die nach dem Landesrecht zuständigen Behörden zu bestimmen. Eine der wesentlichen materiellen Änderungen, die mit dem Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes einhergehen, ist, dass für Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtend Mietspiegel zu erstellen sind. Im Saarland ist aufgrund ihrer Einwohnerzahl derzeit nur die Landeshauptstadt Saarbrücken von der Verpflichtung betroffen. Mit der Landeshauptstadt wurde der Entwurf einer Vereinbarung über die nachträgliche Regelung der Kostenfolge, auf deren Grundlage gegebenenfalls eine Kostentragungspflicht des Landes für die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels begründet werden kann, abgestimmt. Eine Kostentragungspflicht des Landes besteht jedoch nur dann, wenn die im Konnexitätsausführungsgesetz des Saarlandes geregelte Belastungsschwelle überschritten wird. Die kommunalen Spitzenverbände haben der nachträglichen Regelung der Kostenfolge zugestimmt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetz in Erster Lesung und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Reinhold Jost Protokoll ↗