Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. - Ich darf jetzt abschließend feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/411. Ich darf vorab darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zugestimmt haben. Wer nun für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/411 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/411 die notwendige Mehrheit von 34 Stimmen nicht erreicht hat und somit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD Landtagsfraktion, dagegen gestimmt ‑ haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU. Kommen wir nun zu Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zuständigkeit nach dem Mietspiegelreformgesetz Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
